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Thema: Schwerbehindertenausweis nach Meningeom-OP?

Schwerbehindertenausweis nach Meningeom-OP?
Snakeshit
12.03.2014 18:18:22
Hallo,

ich bin neu, hier im Forum.

Im Februar 2013 hatte ich einen lebensbedrohlichen Krampfanfall, bei der anschliessenden Untersuchung wurde ein 4*4*3 cm großes Falxmenigeom WHO I diagnostiziert. Dieses wurde im März, in einer 12 stündigen OP komplett entfernt und ich habe eine neue Schädeldecke bekommen. Nachdem ich aus dem künstlichen Koma geholt wurde konnte ich weder gehen noch sprechen. Ich war so im Dilirium das ich meine eigene Frau nicht erkannt habe.

Aber es ist Gott sei Dank alles wieder gekommen, ich habe 7 Wochen Krankenhaus und 8 Wochen Reha hinter mir.

Leider bekam ich im April 2013 noch einen Shunt verpasst, dieser arbeitet aber einwandfrei.

Alles in Allem war es keine schöne Erfahrung!!!!

Nun komme ich endlich zu meiner Frage:

Ich habe einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt, heute kam der Bescheid das ich einen Grad der Behinderung von 40% habe, da ja keine bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen vorliegen würden.

Ich bin damit absolut nicht einverstanden, denn auch wenn die Beeinträchtigungen nicht für jeden offensichtlich sind, sind sie gleichwohl vorhanden, von den psychischen Einschränkungen möchte ich gar nicht reden.

Ich werde auf jeden Fall widerspruch gegen den Bescheid einlegen, hat von Euch jemand damit Erfahrungen, welche Unterlagen werden benötigt und wie sind die Erfolgsaussichten?

Über viele Rückmeldungen von Euch würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Snakeshit
Snakeshit
Harry Bo
12.03.2014 20:07:06
Hallo Snakeshit,

ersteinmal herzlich willkommen hier im Forum, gut das du hier her gefunden hast.
in der Tat interessieren die sich nur für bleibende neurologische Ausfälle.
Für alles andere brauchst Du ärtzliche Bestätigungen.
In wie weit kann Dir dein arzt da weiter helfen und was könnte er bestätigen.
Erster Ansatzpunkt ist der heftige epileptische Anfall. Sicher bekommst Du ein Antiepilptikum. Solange Du dieses nimmst besteht immer noch die Gefahr, jederzeit wieder einen zu bekommen. Das alleine ist meines Wissens 40% "wert".
Ok, du hast Gott sein Dank einen WHO I und hast gute Chancen geheilt zu sein, aber eine schwere OP hat Dein Hirn auf jeden Fall erlitten und eine Vernarbung bleibt auf jeden Fall und kann Anfälle auslösen.

Psychologisch wird schwierig, dazu müsstest du dich in psychologischer Behandlung befinden.

Wichtig sind ja mindestens 50%, da sollte ein Widerspruch auf jeden Fall erfolgen, alleine um bei einer Verschlechterung oder einer neu hinzukommenden Beeiträchtigung schneller höher gestuft zu werden.
Wenn Du es vorerst nicht schaffst, solltest Du wenigsten einen Antrag auf Gleichstellung beantragen. Such mal den Eintrag bei Wiki dazu.

Gruß Harry
Harry Bo
Snakeshit
13.03.2014 18:00:32
Hallo Harry,

vielen Dank für deine schnelle Antwort, ich habe mich in psychologischer Behandelung befunden, ich habe dort ein Konzentrations- und Aufmerksamkeitstraining gemacht, dies ist aber abgeschlossen.

Ich habe das Gefühl das bei meinem Fall der Shunt nicht berücksichtigt wurde.

Nach Rücksprache mit meiner Hausärztin werde ich nun alle Arztberichte zusammentragen und diese bei der zuständigen Behörde, zusammen mit meinem Widerspruch, einreichen.

Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, bin aber auch weiterhin für Ideen und Anregungen offen.

Viele Grüß

Snakeshit
Snakeshit
Malati
13.03.2014 22:34:09
Hallo snakeshit,
ich finde es auch viel zu wenig- mein Mann hatte nach Lungenkrebs erst nur 80% dann nach Hirnmetastasen-Op gleich 100% mit aG und B.
Eventuell kann Dir der Sozialverband helfen.Da muss man Mitglied werden aber zu einem geringen Beitrag.
Du solltest auf jeden Fall Widerspruch
einlegen.

Liebe Grüße


Malati

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und LEBE als gäbe es kein Morgen !
Malati
cindra
16.03.2014 22:08:34
Hallo snakeshit,

ich sehe es wie HarryBo.
Wenn du Antiepileptika nimmst und evtl. auch noch kleine fokale Anfälle hast dann steht dir ein höherer GdB zu.
Ich habe auch ein Meningeom und davon Epilepsie, mittlerweile nur noch fokal.
Mein GdB beträgt 60 mit G

LG Cindra
cindra
schulze72
17.03.2014 02:02:10
Hallo Snakeshit,
schau doch mal unter www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/schwerbehindertenvertretung/behinderung_und_ausweis_2004.pdf nach. Das ist eine Info über die Ansprüche eines GdB. So wie ich das lese, hat man mit Astrozytom I einen GdB kleiner 50, GdB Astrozytom II größer 50 (wenn er nicht vollständig entfernbar ist) und Astrozytom III größer 80. Das passt mit meinen GdB zusammen. Ich hatte mit Astrozytom II einen GdB 60 und mit Astrozytom III einen Gdb 80, später Gdb 100.
Somit kann man mit Astrozytom I einen GdB max. 50 bekommen. Wenn er nicht komplett entfernbar ist.
schulze72
Snakeshit
23.04.2014 17:37:23
Hallo Leute,

ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und um eine Neubewertung gebeten, den Arztbericht der Shunt-OP hatte ich beigelegt.

Heute kam der neue Bescheid und es sind "endlich die ersehnten" 50% anerkannt worden.

Nun muss ich nur noch ein Bild hinschicken und dann bekommen ich meinen Ausweis.

Vielen Dank für eure tollen Ratschläge und die Unterstützung, das hat wirklich sehr gut getan.

Wenn ich den Ausweis habe werde ich mir voller Kraft eine Umschulung anstreben, mal sehen ob das Arbeitsamt mir dabei helfen kann.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße

Snakeshit
Snakeshit
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