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Thema: 1 Jahr Glioblastom und jetzt Rente?

1 Jahr Glioblastom und jetzt Rente?
Hasika
22.04.2014 12:59:21
Hallo,

Habe mich lange nicht gemeldet, war viel los.
Wir haben vor kurzem den Geburtstagsvorlesung meinem Mann gefeiert gleichzeitig ein jahr Diagnose Glioblastom .
Ich war sehr froh das mein Mann das Jahr geschafft hat aber auch gleichzeitig traurig was wir alles durch gemacht haben. Die Wesen Veränderung meines Mannes , was ich in der Zeit verstehen müsste das er nicht der gleiche ist und auch nicht mehr wird. Das unsere Leben nie wieder so sein wird wie früher und das mein Mann nicht mehr so richtig Gefühle zeigen kann. (Op an der emotionalen Seite) alles das habe ich alles in diesem Jahr lernen müssen und trotz allem liebe ich meinen Mann und würde alles für ihn tun und vorfalle mein ich für jeden Tag dankbar. Wir leben seit der Diagnose viel intensiver und es hat uns auch zusammen geschweißt und das. Ist die Hauptsache er lebt!
Jetzt nach einem jähr Krankengeld habe ich mal eine Frage an euch.
Krankengeld gibt es 1,5 Jahre muss ich Rente beantragen und welche Rente?
Um was muss ich mich kümmern?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
An allem betroffene und angehörige wünsch ich viel kraft
Lg
Hasika
Hasika
wando
22.04.2014 13:18:19
Liebe Hasika,

schön, daß Du Dich wieder einmal meldest.

Das, was Du schreibst, kann ich in jedem Punkt nachvollziehen und verstehen. Auch oder gerade die Angehörigen von uns Betroffenen haben durch die Krankheit des Partners "ihr ganz eigenes Päckchen" zu tragen, was in keiner Weise leicht oder einfach ist. Vor allem auch, wenn Wesensveränderungen auftreten, ist das oft schwer auszuhalten. Auf der anderen Seite "wächst" man aber auch sehr oft noch mehr zusammen, was auch eine großes Glücksgefühl sein kann/sollte.

Zu Deinen Fragen betreffs Rente. Ich selbst bin noch krank geschrieben und könnte/kann "theoretisch" bis Anfang August Krankengeld beziehen (so wie Du es schreibst mit den 1,5 Jahren sprich 76 Wochen Krankengeldanspruch). Meine Ärzte hatten mir gleich zu Beginn meiner Krankheit empfohlen, die Schwerbehinderung zu beantragen (bei mir liegen noch andere Dinge vor seit fast 30 Jahren). Das habe ich auch gemacht und kann es eigentlich jedem nur empfehlen, es hat zwar fast ein halbes Jahr gedauert, aber es ist rückwirkend zu Beginn der Krankheit und auf 5 Jahre festgestellt und genehmigt worden. Die Feststellung des GdB ist eine "amtliche" Angelegenheit und für die Beantragung einer Rente ein kleines, wertvolles und vor allem staatlich anerkanntes Puzzleteil. Das habe ich gerade erst heute bei meiner Rheumaärztin wieder gesagt bekommen, daß das für alles Weitere positiv sein kann.

Weiterhin würde ich Dir empfehlen, einen Termin bei der in Eurer Nähe liegenden Rentenstelle zu vereinbaren und Dich dort gezielt von "Spezialisten" beraten lassen. Diesen Termin kann man auch übers Internet beantragen und es geht in der Regel auch relativ schnell, daß man einen bekommt. Gleichfalls bekommt man bei Terminbeantragung gleich mitgeteilt, welche Unterlagen man mitbringen sollte/muß. Ich hatte schon einen solchen Termin, mußte den aber verschieben, da das Kontroll-MRT vom Kopf "dazwischen" kam sowie eine neuropsychologische Untersuchung. Ich werde das aber demnächst wieder in Angriff nehmen und mich wirklich "fachgerecht" beraten lassen.

Ich wünsche Dir und Deinem Mann alles Gute.

Herzliche Grüße.

Andrea
wando
Hasika
22.04.2014 18:32:34
Hallo Andrea,

Vielen Dank für deine Antwort und deine Hilfe .
Übers Internet was muss ich eingeben?
Behindertenausweis haben wir von Anfang an.

Schön auch mal die Situation von Betroffene zu hören.
Lg hasika
Hasika
wando
22.04.2014 19:21:49
Liebe Hasika,

nachstehend der Link für die Vereinbarung eines Beratungstermins "online". Ruf das auf und auf der Seite wirst Du dann weitergeführt, was Du machen mußt. Das ist alles recht einfach und übersichtlich gestaltet. Als erstes mußt Du Dir die Rentenstelle in Deiner Nähe raussuchen, anklicken und dann einfach den angegebenen Schritten folgen.

www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp

Falls Du noch etwas wissen möchtest, melde Dich einfach.

Herzliche Grüße.

Andrea
wando
Heide
22.04.2014 21:56:42
Liebe Hasika,
kann wandos Ausführungen nur beipflichten. Bei uns reichte die Zeit bis zur Berechnung der Rente leider nicht aus und mein Mann musste noch Arbeitslosengeld beantragen und erhielt dies noch ein paar Monate.
LG
Heide
Heide
annaastro
23.04.2014 09:38:56
Liebe Hasika,
auch ich kann meinen Jahrestag am 4.05. begehen. Seitdem bin ich krank geschrieben. Sehr lange habe ich mit mir gehadert, was zu tun ist. Tatsache ist jedoch, dass ich oft wegen meiner Krankheit ausfallen werde und irgendwann das Krankengeld aufgebraucht ist. Den Schwerbehindertenausweis hab ich schnell bekommen. Wie die anderen schon geschrieben haben, habe ich bei der Rentenversicherung einen beratungstermin im Dezember wahrgenommen und den Antrag ausgefüllt (dein Mann kann dir auch eine Vollmacht mitgeben, dass du dass für ihn klären kannst). Vor drei Wochen habe ich meinen Bescheid rückwirkend erhalten. Ab Mai werde ich als Teilzeitrentnerin ein paar Stunden arbeiten (gut für den Kopf und ich komm auf andere Gedanken). Damit bin ich auch auf absehbare Zeit finanziell und beruflich (Kündigungsschutz) abgesichert. Nach zwei Jahren muss ich diesen Antrag erneuern oder die Welt der Wissenschaften hat ein Mittel erfunden :/)
Ich drück euch die Daumen!
Liebe Grüße anna
annaastro
Geko100
25.04.2014 21:11:45
Hallo !! Ich bin nach den 76 Wochen " einfach " wieder auf Arbeit , bis mich mein Arbeitgeber trotz Schwerbehinderungsausweis entlassen hat . Dann Rente beantragt , zwischenzeitlich 3 Monate gar kein Geld , Krankenkasse ausgesteuert , fürs Arbeitsamt nicht vermittelbar und die Rente hat sich auch schwer getan , bis sie seit April 20120 befristet bis März 2015 EM-Rentner , dann geht der " Spass" von vorne los!! Wünsche allen alles gute und Erfolg beim Kampf mit den Behörden !! Jürgen
Geko100
Hanna
25.04.2014 22:07:02
Hallo, wenn die Aussteuerung Krankenkasse bevorsteht, umgehend arbeitslos melden mit Antrag (ALG 1 ) das ist die sogenannte Nahtlosigkeit. Umgehend die EM Rente beantragen.
Das ALG 1, wenn ein Anspruch besteht wird nach Alter gewährt.
Auf jeden Fall für ein Jahr.
Bei der Nahtlosigkeit kann man sich mit Antrag auf Leistung Alg 1 a´los melden, auch wenn man krank ist, bzw. nicht verfügbar ist.
SGB III §125!!!!!!!!!!!!
@ Geko, dann hat die Arbeitsagentur schlampig gearbeitet.

LG
Hanna
Hanna
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