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Thema: Beantragung Chemotherapie

Beantragung Chemotherapie
Blondie83
29.07.2014 18:33:25
Hallo zusammen,

ich möchte von Euch Betroffenen wissen, wer alles seine Chemotherapie mit PC(V) bei seiner gesetzlichen Kasse beantragen musste.

Ich musste dies nämlich tun, da das Medikament für meine Tumorart in Deutschland nicht zugelassen ist. Derzeit warte ich auf das MDK Ergebnis.

Und mich würde interessieren wem es bewilligt wurde oder ggf auf abgelehnt. Und eventuelle Alternativen.

Lieben Dank und alles Gute an Alle.
Blondie83
Stek
29.07.2014 19:00:30
Da fehlen mir echt die Worte..........................
Was gibt es da zu genehmigen?
Neben Temodal gehört die PC(V) zum Standard.Gerade beim Oligoastrozytom.
Bei mir wurde beides ohne wenn und aber nach Rezeptierung abgerechnet.
Was es noch für Kassen (oder deren Mitarbeiter) gibt.
Kopfschüttel.............................

Gruß
Stek
Prof. H. Strik
30.07.2014 11:19:54
Siehe Vorkommentare. Wir beantragen so was nie. Allerdings steht tatsächlich nur bei CCNU drin, dass es bei Hirntumoren und -metastasen angewendet wird, bei Procarbazin und Vincristin nicht. Da das Schema aber seit Jahrzehnten etabliert wird habe ich noch nie gehört, dass es extra beantragt wird. Welchen WHO-Grad hat denn der Tumor und welcher regionale MDK ist denn zuständig?
Prof. H. Strik
Blondie83
30.07.2014 12:19:39
Hallo Herr Prof. Strik,

ich habe einen Grad 3 Tumor und wohne in Hamburg. Demnach geht mein Antrag ja auch an den MDK in Hamburg.

Mein Onkologe hat überhaupt nicht gezweifelt das die Chemo beantragt werden muss. Ich hoffe nun das der Antrag bewilligt wird.

Welche Alternative hätte ich?!?
Blondie83
Prof. H. Strik
31.07.2014 13:15:05
Leider keine, weil der behandelnde Kollege mit seinem Privatvermögen (! Welcher Investmentbanker muss das?) für die Therapiekosten haftet und damit selbst entscheiden muss, was er verantwortet. Ich entdecke einfach zunehmend, wie unterschiedlich in unserer Republik viele Dinge gehandhabt werden.
Prof. H. Strik
Stek
31.07.2014 15:20:32
Wobei ja das Vincristin am ehesten hinterfragt werden kann.
Oft wird das wegen der bekannten Nebenwirkungen auch ohne Nachteil auf den Behandlungseffekt weggelassen.
Bei Procarbazin darf man natürlich nicht die Gefahr einer/s allergischen Reaktion/Schock außer Acht lassen.
Bliebe dann nur noch CCNU-Mono Therapie.Vielleicht kann man auch anstatt des üblichen 6-8 Wochenschema eine kontinuierliche Therapie mit z.B. einer Kapsel (40mg) pro Woche oder alle 10 Tage.
Ich mache das mit astreinen Blutwerten bei bester Verträglichkeit alle 14 Tage.
Das sollte alles mit dem Behandler und dem eigenen Gewissen abgewogen werden.
Stek
Prof. H. Strik
31.07.2014 15:27:15
Wobei streng genommen eine Behandlung mit verändertem Einnahmeschema auch außerhalb der Zulassung geschieht. Hier geht es ja um 2 völlig verschiedene Dinge:
1. Medizinische Behandlung und Notwendigkeiten
2, Bürokratie, die uns schon manchmal das Leben wirklich schwer macht
Prof. H. Strik
Stek
31.07.2014 15:40:29
Daher hatte ich als erstes auch das Standardschema Mono 6-8 Wöchentlich angegeben.
Alles andere ist natürlich individuell.
Die Zulassung ist m.E.nach zu vernachlässigen,da bei anderen z.T.frei verkäuflichen Medikamenten auch bestimmte Vorgaben angegeben sind.
Wenn jemand persönlich meint er möchte anstatt morgens,mittags,abends nur einmal einnehmen ändert das doch nichts an der ursprünglichen Zulassung.
Meine Ansicht (die natürlich in diesem Fall nicht auf andere übertragbar ist),das man bei einer solchen Krankheit bei bestmöglichster Lebensqualität den Progress unter Kontrolle hält.
Die Bürokratie ist die andere Sache,die handeln nur nach ihren Vorgaben,egal ob sinnvoll (für den Erkrankten) oder nicht.
Stek
Prof. H. Strik
06.08.2014 13:46:19
Da muss ich leider widersprechen zum Thema Zulassung ist zu vernachlässigen. Wir Ärzte werden immer genauer kontrolliert, ob wir gemäß Zulassung bzw. Leitlinien behaneln, und sollten gute Gründe haben, wenn wir diese nicht beachten. Wie gesagt laufen wir u.a. Gefahr, mit unserem Privatvermögen zu haften. Wer kann sich das schon leisten? Außerdem drohen uns immer mehr Patienten rasch mit dem Rechtsanwalt, das fördert bei uns das Befürfnis nach Absicherung. Insofern können wir häufig genug eben nicht einfach nach unserer Überzeugung und Erfahrung handeln, sondern müssen uns an eng gesteckte Grenzen halten. Teilweise ist das sinnvoll, weil damit auch vergleichbare Standards gewährleistet werden, teilweise behindert das aber auch die ärztliche Freiheit in der Behandlung.
Prof. H. Strik
Karin jako
12.08.2014 12:47:45
Hallo Blondie, lese gerade mit Kopfschütteln die Beiträge und Kommentare wegen der PVC Therapie. Ich habe mich sofort gefragt bei welcher Krankenkasse zu versichert bist, denn solchen bürokratischen Sche.... hilft keinem Betroffenen bei seiner Gesesung. Unglaublich. Ich bekomme seit gestern PVC und es gar kein Thema.
Karin jako
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