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Thema: 2003 und 2007

2003 und 2007
mellben
28.02.2013 11:37:32
Hallo,

mein Mann hat momentan einen Schwerbehindertenausweis von 100 %. Nun hat uns das Landratsamt angeschrieben das sie ihm 50% kürzen wollen. Es hat nun 1 Monat Zeit sich dazu zu Äußern.Das Landratsamt gibt an, das nun ja seit 2007 keine neue Tumorerkrankung dazu gekommen ist, das stimmt ( Gott sei Dank ). Aber was ist den mit den gebliebenen Schäden!? Gesichtszüge, heftige Kopfschmerzen, Ermüdungserscheinungen, kein Zeitmanagement mehr, total Stressempfindlich u.s.w.....

Ich muss dazu sagen das er bis 2014 eine volle Erwerbsminderungsrente hat. Er könnte auch gar nicht mehr arbeiten gehen. Meine Angst ist es nun, das sie ihn zwingen wieder zu arbeiten. Wir haben eine Tochter (9 Jahre) die Pflegestufe 1 hat da sie an sehr starkem ADHS leidet und ich als Mutter gehe nun den ganzen Tag arbeiten, mein Mann kann es ja nicht. Wenn der Rentenversicherung nun einfällt ihn wieder einzugliedern steht unsere Existenz ganz schön wackelig da, weil ich bin ja der Hauptverdiener, und müsste meinen Job dann aufgeben!?

Habt ihr damit Erfahrung? Wurde schon mal jemand wieder ins Berufsleben zurück geholt? ( meine Mann ist jetzt 33 Jahre alt)! Ist das mit dem Schwerbehindertenausweis rechtens?

Über Hilfe und Infos wäre ich sehr dankbar.Vielen Dank

mellben
Vernasaphena
28.02.2013 19:33:02
Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Dies kann man im SGB 9 nachlesen.


LG
Vernasaphena
Dr. Orchidee
28.02.2013 20:03:48
Eine befristet Erwerbsminderungsrente wird gegen Ende der Befristung überprüft.
Stellen Sie in Ihrem Schreiben an das Landratsamt die vorhanden Behinderungen und Einschränkung klar und nachvollziehbar dar (stichpunktartige Auflistung reicht, Diagnosen sind nicht notwendig)
und geben Sie die behandelnden Ärzte an.
Fehlendes Zeitmanagement, Ermüdungserscheinungen, und kognitive Einschränkungen stehen einer regelmäßigen, vollschichtigen Erwerbstätigkeit entgegen.
Sollte Ihrem Antrag auf Verlängerung / unbefristete Ausstellung nicht entsprochen werden, ist es - so wie Sie den Zustand Ihres Mannes schildern - sinnvoll Widerspruch einzulegen und ggf. beim Sozialgericht Klage einzureichen. Keine Angst. Damit wird ihr Mann einem (oder mehreren) unabhängigen Gutachtern vorgestellt, deren klinischer Einschätzung das Gericht in der Regel folgt.
Dr. Orchidee
mellben
01.03.2013 08:20:41
Lieben Dank für die Antworten...
mellben
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