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zo rac

Hallo,

wie lang darf man nach einem "selbst ausgelösten" (durch Neurologe empfolenen) Epileptischen Anfall durch Reduktion von Keppra kein Autofahren, wenn man jetzt wieder täglich Keppra nimmt und damit 5 Jahre anfallsfrei war?
Zählt das zu einem normalen Anfall?
Oder ist das irgendwie anders zu werten?

Danke
Zorac

TumorP

Hallo Zorac,
da fängst Du leider wieder bei 0 an. Ein Jahr muss jemand anfallsfrei sein, um wieder ans Steuer zu dürfen. Wie lange / heftig war der Anfall? Wie hast Du reduziert?
Alles Gute, das ist leider wieder ein Tiefschlag.
TumorP

Aziraphale

Hallo Zorac,

ja leider wieder bei 0. Ein Jahr kein Auto fahren. Meinem Mann macht das am meisten zu schaffen, hatte er bisher überhaupt erst einen Anfall, nimmt seit dem Keppra und ist anfallsfrei. Zuerst sagten die Ärzte sogar 2 Jahre, was aber korrigiert wurde auf ein Jahr. Wenn alles gut geht, darf er Ostern 16 wieder fahren.

zo rac

Danke - wie blöde...
Das schränkt natürlich sehr ein.

Weihnacht.

Hallo Zorac,

Du schreibst, der Anfall wurde selbst ausgelöst - und, wenn ich richtig verstehe - vom Neurologen empfohlen. Wie bzw. wieso das???

Lg
W.

styrianpanther

Beim Auftreten eines Anfalls während der ausschleichphase und Beginn der erfolgreichen Therapie - drei Monate

Weihnacht.

Ich schleiche gerade Keppra aus, weil ich auf Fycompa umgestiegen bin.
Einen Anfall wünsche ich mir deswegen aber nicht.
Auch mein Neurologe nicht - er kam neulich bei einem Anfall hinzu, als ich in seiner Praxis war.

styrianpanther

Hallo nochmal !

Einmal die österreichische Leitlinie, die, so denke ich ident ist mit der deutschen, da sie m. E. gemeinsam ausgearbeitet wurde.

3.7.5 Epilepsie
a) FSG- GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)
Anfallsleiden/Epilepsie
Personen, die einen Anfall bei Änderung oder Beendigung einer antiepileptischen Therapie erlitten haben, kann eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 bei Wiederaufnahme der zuvor wirksamen Behandlung nach einer erneuten anfallsfreien Zeit von drei Monaten erteilt oder belassen werden. Eine Lenkberechtigung für die Gruppe 2 darf in solchen Fällen nicht erteilt oder belassen werden (Abs. 1 letzter Satz).

Hier die deutsche Leitlinie:

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung bearbeitet von
Dr. med. Nicole Gräcmann , Dr. med. Martina Albrecht
Bundesanstalt für Straßenwesen
S45 ff:

Anfallsrezidiv bei bestehender Fahreignung

Kommt es nach langjährigem anfallsfreien Verlauf zu einem
„sporadischen“ Anfall (oder mehreren Anfällen innerhalb von 24 Stunden), so kann die Kraftfahreignung schon nach einer Fahrpause von 6 Monaten wieder bejaht werden, sofern die fachneurologische Abklärung keine relevanten Aspekte ergibt, die ein erhöhtes Rezidivrisiko
und damit eine Fahrpause von 1 Jahr bedingen. Lassen sich in einer solchen Situation relevante Provokationsfaktoren eruieren, die in Zukunft gemieden oder verhindert werden, so kann die Fahrpause auf 3 Monate verkürzt werden.
(Angaben jedenfalls ohne Gewähr, einen Infofolder findest in der suchmaschine google, dabei folgendes eingeben: link epilepsie und führerschein bethel)

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Aus meiner Sicht kann eine verkürzte Wartezeit von drei Monaten argumentiert werden, da es sich quasi um einen provozierten Anfalls durch Ausschleichversuch handelte und mit der Wiedereinsetzung der alten- erwiesenermaßen bereits funktionierenden - Epilepsieprophylaxe rasch eine sichere Fahrtauglichkeit sichergestellt werden kann.
Dies würde ich mit dem Neurologen besprechen und eine verkürzte Wartezeit anstreben.
Schlussendlich sollte aber- bei all der Bürokratie- jedenfalls doch sichergestellt sein, dass du auch wirklich fahrtauglich bist.

Insofern wünsche ich Dir beste Gesundheit

styrianpanther

zo rac

Danke

Weihnacht.

Hallo Styri,

Kannst du noch mal sagen/schreiben, wie du mit den Tabletten (Keppra) ausgeschlichen hast? Die lassen sich ja nur schwer weiter teilen.

Vertrage den Saft (Keppra) nicht bzw. nicht mehr. Drei Mal täglich irre Magenkrämpfe!!! Puh.

Oder können das epigastrische Auren sein?

Blicke bei mir nicht mehr durch. Die Docs auch nicht. ;-(((

Danke und Grüsse
W.

guenni64

Hallo, auch in Italien beträgt bei einer vom Arzt begleiteten Herabsetzung von Antiepileptikum und einem daraus erfolgtem Anfall das Fahrverbot drei Monate.

Ich dachte eigentlich diese Richtlinie ist EU-Weit gültig....

l.g.

Günther

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