Hallo,
ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe einen hilfreichen Hinweis bekommen zu können. Mein Vater (66 Jahre) ist u.a. an einem Glioblastoma multiforme WHO-Grad IV links temporo-basal erkrankt. Dies wurde im Juli 2011 festgestellt und er operiert und danach mit Bestrahlung (30 Einheiten) und Chemo (Temodal) behandelt.
Leider wurde im Mai 2012 ein erneutes Wachstum festgestellt, so dass die Chemo mit Temozolomid intensiviert wurde (one-week-off/one-week-on) und er im Juni 2012 nochmals eine Einzelbestrahlung erhalten hat. Im August 2012 hatte er eine fulminante Lungenarterienembolie bds. mit flottierenden Thromben. Hier machte man uns keinerlei Hoffnungen, dass er dies überstehen würde. Zur Überraschung der Ärzte erholte er sich hiervon jedoch recht schnell. Im Rahmen dieses Krankenhausaufenthaltes wurde festgestellt, dass er außerdem ein Adenokarzinom des rektosigmoidalem Übergangs (bösartigen Damrkrebs) hat. Dieser wurde operiert und ein künstlicher Darmausgang angelegt. In der OP wurde auch die Milz entfernt (wegen iatrogener intraoperativer Verlerzung).
Von der Uni-Klinik wurde im September 2012 die Behandlung mit Bevacizumab vorgeschlagen und ab November die Behandlung auf eine PCV-Chemo umgestellt. Ein Antrag auf Bevacizumab wurde im November 2012 bei der Krankenkasse gestellt und von der Krankenkasse abglehnt (wegen fehlendem positiven Nutzen-Nachweis). Der eingelegte Widerspruch wurde von der Uni-Klinik vorerst nicht begründet, da keine neuen Erkenntnisse vorlagen.
Jedoch wurde Anfang März 2013 trotz PCV-Chemo ein erneutes Wachtum des Hirntumors festgestellt und der Widerspruch gegen die Ablehnung des Bevacizumab begründet. Nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes wird die Krankenkasse diesen auch wieder ablehnen. Das zweite Gutachten des MDK brachte keine Änderung. Lt. den MDK Gutachten sind die Kriterien (Punkt 3) des BSG-Urteil vom 04.04.06 i.V.m. dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.05 (Az: 1 BvR 347/98) nicht erfüllt und die Kostenübernahme für Bevacizumab kann nicht empfohlen werden. Die medizinischen Voraussetzungen seien nicht erfüllt.
Ich versteh nicht warum man das Mittel nicht bewilligen kann / will. Die Krankenkasse sieht lt. Aussage keinerlei Möglichkeiten. Ich kann das nicht verstehen, da ich eine andere Patientin der Uni-Klinik kennengelernt habe, die bei gleichem Hirntumor das Medikament von ihrer Krankenkasse problemlos bewilligt bekommen hat.
*** Hat jemand einen Tip / Rat für mich, wie ich die Krankenkasse (außer langem Klageverfahren / einstweilige Anordnung mit dem Risiko die imensen Kosten zurück zahlen zu müssen) zu einer positiven Entscheidung bewegen kann? ***
Mein Vater ist im Moment noch in einem guten Zustand, so dass das Kämpfen einen Sinn macht. Er hat einen unwahrscheinlichen Lebenswillen und Kampfgeist. Ich weiß auch, dass das Avastin kein Wundermittel ist, aber die Erhaltung seines Zustandes so lange wie möglich ist unser Ziel. Vollständigkeithalber möchte ich noch erwähnen, dass er bisher 2 epileptische Anfälle (Mai und Novermber 2012) hatte und eine Becken-Beinvenen-Trombose hat.