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Kosse

Hallo,
bin an einem intrameatalem N. vestibularis-Schwannom 02.2017 bestrahlt worden (Cyber-knife, Bayern).
Meine PKV erkennt die Behandlung als solche an, erstattet nur einen Bruchteil dieser Therapie zurück (etwa 30%). Sie beruft sich auf die in der GOÄ nicht abbildbaren Rechnungsmerkmale des Cyber-knive-Zentrum und zahl nur das, was sie "kennt", recht scheinheilig. Nach dem ersten Einreichen der Rechnung wollte sie gar keine Kosten zurückerstatten.
Ich möchte gerichtlich dagegen vorgehen. Auf welche Argumente kann ich am ehesten greifen, etwa dass die meisten gesetzliche KV die Kosten voll erstatten? Gibt es da nicht irgendwelche belastbaren Argumente, die vor Sozialgericht Bestand haben könnten?

Vielen Dank im Voraus

Prof. Mursch

wenn sie das nicht vorher geklärt haben, kann es Probleme geben. Da aber mindestens das Gamma-Knife mittlerweile Standard ist, wenn eine OP nicht in Frage kommt oder ein höheres Risiko hat, sollten Sie mindestens die Kosten dafür erstattet bekommen.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

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