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Caroline

Wie ich eben gelesen habe, sollte man einen Antrag auf Kündigungsschutz stellen. Ich dachte, den hat mit mit Schwerbehindertenausweis sowieso. Wie ist es in kleinen privaten Unternehmen. Wir sind nur 2 Mitarbeiterinnen + 1 Chefin.Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

cindra

Hallo Caroline,

wenn man einen Schwerbehindertenausweiß hat muss man keinen Antrag stellen. Der Sonderkündigungschütz besteht auch in Kleinbetrieben.

'Wie es rechtlich genau aussieht kannst du hier nachlesen.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kuendigung-behinderter-arbeitnehmer_003818.html

Liebe Grüße
cindra

Felsquellwasser

hallo liebe Caroline
etwas verwundert lese ich deinen Eintrag ,ich schließe mich cindra an ,der Schwebi Ausweis impliziert dir ein Sonderkündigungsrecht.
Der Arbeitgeber wird entlohnt dafür ,dass er MA mit Schwerbehinderung einstellt, weil es den Staat entlastet, du nimmst am Arbeitsleben aktiv teil.
Viel Glück dir wünscht 100wasser

Geko100

Hallo Ihr Drei ! Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht automatisch ein Kündigungsschutz . Er gilt erst einmal "nur" ab 50% GdB . Unter diesen muss man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Ich bin 50% und meine Frau 40% , deshalb weis ich das . Meine Frau hat den nur nicht gestellt , leider !! Steht auch alles im SGB 9 z.B. Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ( Teil 2 , Kapitte 2 ) und Kündigungsschutz im Kapitel 4 . Habe da selber lange gekämpft , sogar mit Hilfe des Integrationsamtes , hatte da aber zum schluß kein Erfolg . Bin dafür aber jetzt Rentner geschrieben , da es für mich auf den Arbeitsmarkt keine Teilzeitarbeitsstelle git. LG ! Geko

Felsquellwasser

Danke Geko100
du schilderst es sehr differnziert ,gehe bei dem HT immer von mindestens
50 % aus ,selber 100%,
dir weiterhin alles Gute
100wasser

Geko100

Danke 100wasser ! Du weist ja selbst , wie " Steinböcke " sind ! Dir auch alles Gute !!!!! Geko

Felsquellwasser

du zauberst ein Lächeln auf mein Gesicht...
100wasser

Harry1962

Hallo Caroline,
der Kündigungsschutz besteht für das Versorgungsamt nur, wenn Du wegen Deiner Behinderung gekündigt werden sollst, sonst nicht. Ich arbeite in einem großen IT Unternehmen, es sollen Stellen abgebaut werden. Zuerst mit Abfindungen und dann mit betriebsbedingten Kündigungen. Im voraus versucht das Unternehmen schon den Kündigungsschutz für Behinderte auf zu heben beim Versorgungsamt ohne Sozial Auswahl. Schwerbehindert hin und her nur die Rechtsprechung sieht anders aus leider. Ich rate Dir nur, so schnell wie möglich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Kämpfe im Moment um meinen Arbeitsplatz mit Hilfe eines Rechtsanwaltes und bin um 60% schwerbehindert. Es ist sehr schlimm man ist so schon am Ende und dann soll man auch noch seine Arbeit verlieren.

Gruß

Harry

jusa

Hallo Caroline,
vermutlich habe ich von allen hier als Angestellte in einer Reha-Klinik der DRV-Bund noch den besten Arbeitgeber. Wir haben in der Klinik selbst eine Behindertenvertretung, ansonsten laufen Fragen direkt in Berlin auf.
Nur bekomme ich das alles nicht so direkt mit, weil ich seit der Diagnose abrupt völlig weg vom Fenster bin. Meinen Behindertenausweis habe ich in Kopie hingeschickt und kurz vor Ablauf meldete sich meine Personalchefin, dass ich ihr bitte die Verlängerung zuschicken solle.
Ich hatte 50% und bekam gleich zu Beginn ein Schreiben indem das Sonderkündigungsrecht und wieviel Tage Urlaub mir jetzt zusätzlich zuständen drinstand. Da ich jedoch die volle Erwerbunfähigkeitsrente beziehe, kommt alles momentan für mich nicht zur Nutzung, mein Arbeitsplatz ruht, bis ich wieder arbeitsfähig bin. Eine meiner ehemaligen Kolleginnen die mittlerweile einen befristeten Arbeitsplatz bei uns hatte aufgeben müssen, freut sich gerade über jede Verlängerung, sie hat sich meine Stelle befristet ergattert.
LG Christel

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