Hallo beniklir,
auch wenn aufgrund deiner Prognose es dir als unrealistisch erscheint, die vorgezogene Schwerbehindertenrente zu erreichen, musst du trotzdem damit rechnen, noch längere Zeit unter uns Lebenden zu verweilen.
Es lohnt sich mit Sicherheit, eine Schwerbehinderung feststellen zu lassen.
Du hast Frau und Kinder, ihr bekommt Lohn oder Gehalt. Also unterliegt ihr der Einkommensteuerpflicht. Wer weiß denn, was sich alles im Sozialrecht noch verändern wird, auch gerade nach der aktuellen Bundestagswahl.
Es wurden erst im vergangenen Jahr neue steuerliche Regelungen beschlossen. Kurzfristig, ab Steuerjahr 2021 gültig. Die Pauschbeträge sind alle verdoppelt und neue Erleichterungen beschlossen worden. Auch auf Pflegeleistungen bezogen (in der oben verlinkten Liste der Nachteilsausgleiche sind die neuen Beträge mit Sternchen-Präfix * gekennzeichnet.
Weiß du, ob du irgendwann mal Pflegeleistung o.a. Leistungen in Anspruch nehmen musst? Auch an später denken!
Ich habe den GdB80 mit Merkzeichen G und B. Aufgrund der Merkzeichen verschiedene zusätzliche Erleichterungen/Nachteilsausgleiche.
Steuerliche Vorteile sind in meinem Fall gering, da ich EM-Rente beziehe und diese nur anteilig steuerlich belastet wird. Weitere Einkünfte sind steuerfrei (z.B. Betriebsrente). Damit bewege ich mich im Rahmen des Grundfreibetrages unter Abzug der (bisherigen) Behinderten-Pauschbeträge im abgabenfreien Bereich.
Mein Fazit, es existieren Vorteile, keine Nachteile. Der Ausweis ist natürlich kostenlos, meist für fünf Jahre gültig, Passbild (auch selbst hergestellt) genügt.
Viel Glück!
Gruß Mirli