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judy

Hallo,
bei meinem Mann (52) wurden im letzten MRT mehrere kleine Rezidive festgestellt. Die Empfehlung der Onkologin sowie der Neurochirurgen ist jetzt mit Avastin zu beginnen, welches bei der Krankenkasse genehmigt werden muss. Die Ärztin bat mich hier nachzufragen ob jemand einen solchen Antrag vorliegen hat und mir zukommen lassen kann. Zwecks der Beschleunigung der Zulassung. Ich wäre sehr dankbar für Eure Hilfe.

Lara

Hallo Judy,

Leider kann ich dir den Antrag nicht zeigen, weil den die Uni für uns gestellt hat. Die Genehmigung hängt wohl stark von der Region oder dem Bundesland ab.
Evtl. kannst du da mehr über die Hirntumorhilfe erfahren. Da kann man auch um Hilfe oder Tipps bitten.
Bei uns wurde der Antrag auf Bevaciumab und Irinotecan auf Grund der Glariusstudie gestellt.
Uns wurde das Bevaciumap zunächst für 3 Monate genehmigt. Irinotecan wurde auf Grund der Toxizität abgelehnt. So bekam mein Mann Bevaciumab (Avastin) und Temodal im Schema 7 on/ off.
Da der Versuch lt. Mrt erfolgreich war, wurde es jetzt bis zum Tumorprogress genehmigt.
Ich habe bevor die Uni den Antrag stellte mit der BKK gesprochen, damit die Bearbeiter ein Gesicht zu dem Antrag haben. Die Bearbeiterin war sehr nett hat entsprechende Urteile oder Richtlinien gesucht, diese in unserem Versicherungskonto vermerkt, damit bei Bearbeitung darauf geachtet wird und vermerkt dass es eilig ist.
Die BKK hat den Antrag ( der Uni) direkt per Fax an den med. Dienst mit der Bitte- Eilt -weitergegeben. Der med. Dienst hat auch nur 2 Tage gebraucht dann kam die Genehmigung. Diese wurde auch direkt an die Uni gefaxt und ich wurde telefonisch informiert.
LG
Lara

Linus64

Hallo Judy,

ich kann mich Lara's Ausführungen anschliessen. Den Antrag bzgl. Avastin/Irinotecan haben die Ärzte der Uniklinik Bonn gestellt. Die DAK hat diesen an den med. Dienst weitergeleitet zwecks Freigabe. Die Freigabe hat meine Frau für 1 Jahr erhalten mit Verlängerungsoption. Die Uniklinik Bonn hat diesbezüglich wohl gute Erfahrungen (Genehmigungshäufigkeit) gemacht (Glariusstudie). Die Genehmigungspraxis/Zustimmungshäufigkeit ist/soll aber wohl in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich sein. Ich drücke dir die Daumen.

LG, Linus

judy

Ich danke euch für die Antworten und werde die neuen Erkentnisse so weiter geben... vielen Dank.. Befristung wäre ja auch eine Option..man ist so hilflos ..LG j.

Morgensonne

Hallo judy,
bei Ablehnung Widerspruch einlegen. Manchmal sind mehrere Widersprüche nötig. Es kommt aber sehr auf die Begründung an. Bei uns war entscheidend, dass es schon bei Temodal zu starke Nebenwirkungen gab.
Nicht aufgeben.
LG., Gernot

MZ154

LG MZ154

Hallo Judy,
ich hoffe, die Infos helfen Dir weiter...
Ich wünsche Euch viel Kraft und gebt den Kampf nie auf !
LG Manfred

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