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Thema: Arbeiten trotz Krankschreibung

Arbeiten trotz Krankschreibung
beniklir
20.09.2021 08:21:42
Hallo betroffene,
natürlich bin ich auch Langzeit Krankgeschrieben, und aktuell in den letzten Bestrahlungstagen.
Körperlich geht es mir erstaunlich gut, bis auf de Geschmacksverlust Müdigkeit oder auch mal mehr oder weniger abgeschlagen.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart das ich leichte Administratorische Arbeiten an 1-3 Stunden in der Woche under Einhaltung der betrieblichen Fürsorgepflicht ausrichten kann. Mir geht es dabei super ich habe ein Aufgabe , Anforderung, Herausforderung, und mein gesamtes Umfeld auch die Ärzte bestätigen diese gute Wirkung auf meine Psyche.
Jetzt zickt die Krankenkasse rum das solche Fälle nicht möglich sind oder es nicht gibt?
Vielleicht hat jemand eine Begrifflichkeit zur Hand wie diesen Sesselpupsern mal eingeschenkt werden kann. Klar das eine Wiedereingliederung das falsche ist. Die BG ist informiert und ebenfalls einverstanden, deutsche Bürokratie
Liebe Grüße Klaus
beniklir
TumorP
20.09.2021 09:43:08
Hallo beniklir,
es ist richtig, das u. a. aus rechtlichen Gründen "dieses Verfahren" nicht erlaubt ist. Falls "irgend etwas" passiert. Was hat der Mann / die Frau dort gemacht. Es gibt dann die Möglichkeit der Wiedereingliederung. Dies ist mit dem Dr. zu besprechen. Jedoch beginnt dies bei Vollzeitkräften bei 4 Stunden tgl., für z. B. 4 Wochen dann 6 Stunden, dann 8 Stunden. Wenn dies nicht klappt kann der Zeitraum der 4 Stunden z. B. nach Rücksprache mit dem Dr. verlängert werden.
Während dieser Zeit bist Du offiziell weiter krank geschrieben, bekommst KRANKENGELD, Chef braucht nichts bezahlen. Du arbeitest etwas.
JEDOCH, wenn Du die Eingliederung wieder abbrichst bist Du eben weiter krank.
Sobald Du NACH Beendigung der Wiedereingliederung 1 Tag gearbeitet hast und DANN wieder krank wirrst, muss der Chef die ersten 6 Wochen zahlen usw.
Die Frage bei Langzeiterkrankung, ist die der "bevorstehenden" vorzeitigen Rente, mit entsprechenden Abschlägen.
Ich gehe davon aus, das Du bereits einen Schwerbehindertenausweis von mindestens 50 hast.
Wenn Du in einem größeren Betrieb arbeitest , frag den Betriebsrat. In kleinen Betrieben sieht das alles ganz anders aus.
Viele Grüße
TumorP
KaSy
20.09.2021 17:19:08
Ich stimme TumorP zu.
Du musst aber nicht unbedingt mit 4 Stunden pro Woche beginnen, das kann auch weniger sein.
Ich halte es auch für genau das richtige Modell!
Es ist so wichtig, dass gerade Hirntumorbetroffene ihr normales Leben so weit wie möglich fortsetzen können.
Dazu gibt es die Wiedereingliederung, bei der auch versicherungstechnisch alles geklärt ist.
KaSy
KaSy
beniklir
22.09.2021 08:13:06
Danke für die Beiträge, dank eines super AG haben wir eine Lösung gefunden welche den von mir gewünschten Erfolg bringt, zumindest im Moment und in der Therapiepause. die in 7 Tage beginnt.
Danach ?
Kopf in Sand ist keine Option und soll auch keine werden.
Sonnige Grüße
beniklir
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