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dropsi

Hallo zusammen, mein Freund (44) hatte 9/16 seine OP. Seit 3 Monaten geht er wieder per Wiedereingliederung arbeiten. Im Moment ist er 5 Stunden am Tag im Büro und damit schon überfordert. Er hat körperlich überhaupt keine Einschränkungen, aber braucht viel Ruhe. Bei der Arbeit ist es häufig stressig. Man merkt auch deutlich, dass es ihm am Wochenende deutlich besser geht. An einen Vollzeitjob ist überhaupt nicht zu denken. Eine Wiedereingliederung darf soweit wir wissen nur bis 6 Monaten durchgeführt werden. Und was ist dann? Wie habt ihr es gehandhabt? Gibt es ein Anrecht auf irgendwelche Sozialleistungen?

Ich würde mir einfach wünschen, dass er sich zusätzlich zur Krankheit nicht so sehr quälen muss und bin für jede Idee dankbar.

Lieben Gruß und ein gutes neues Jahr für alle!

hambuul

Hallo dropsi,

zunächst Dir und euch auch soweit eben möglich Alles Gute für das Neue Jahr!!
Mit der Diagnose "Glio IV" sind die Betroffenen per Definition Sozialgesetzbuch als Schwerbehinderte (mind. 80%/ i.d.R. sogar 100%) anzusehen. Dafür ist der entsprechende Antrag beim Versorgungsamt zu stellen. Damit ergeben sich dann automatisch entsprechende arbeitsrechtliche Möglichkeiten / Rechte. Unter diesem Aspekt ist dann auch die Wiedereingliederung bzw. weitere Arbeit(szeit) zu sehen. Zu der Thematik kann ggf. insgesamt eine Beratung beim VdK (Sozialverband) hilfreich und unterstützend sein.
schönen Gruß
Uli

schorsch

Hallo Dropsi, die Wiedereingliederung soll dem AN den Wiedereinstieg in den Arbeisplatz nach einer längeren Krankheitsphase erleichtern. Aber dein Freund scheint ja seine Arbeit nicht mehr wie gewohnt, in vollem Umfang und dauerhaft? bewältigen zu können. Es gibt für diese Situation die Möglichkeit der vollen bzw. (teilweisen) Erwerbsminderungsrente mit individueller Hinzuverdienstgrenze. Kurzum: Stundenredizierung auf z.B 50% und ergänzend EM Rente. Nur möglich bei Einwillung des AG. Rentenantrag muss dazu bei der DRV gestellt werden und wird nach Prüfung entschieden. Die EM-Rente ist meist deutlich geringer als der Verdienst. Eine Beratung zu diesem Thema bei einer Niederlassung der DRV in der Nähe bzw. VdK kann sehr sinnvoll sein. Ich bin diesen Weg gegangen und konnte damit mehrere Jahre überbrücken. Mein AG war damit einverstanden. Die Stelle mußte umstrukturiert werden. Gespräche mit ihm waren dazu notwendig. In 10/16 mußte ich den Antrag auf volle EM Rente stellen. LG

DiaStardusk

Hallo dropsi,

ich habe 100% Schwerbehinderung und kriege Erwerbsminderungsrente. Da könnte ich einen gewissen Satz zuverdienen, das ist je nach Fall unterschiedlich würd ich sagen.
Ich würde eine EM Rente mit Teilzeit Zuverdienst empfehlen. Wenn das der Arbeitgeber mitmacht. Und erstmal auf jeden Fall Antrag auf Schwerbehinderung stellen, da kann man auch nicht mehr so einfach gefeuert werden. Und 5 Tage extra Urlaub.

Forever

Hallo Dropsi,

Schwerbehinderung sollte unmittelbar beim Versorgungsamt beantragt werden, gibt (bei uns auch rückwirkend seit Erkrankung) volle 100% beim Glio.
Bei voller EMRente beträgt die monatliche Hinzuverdienstgrenze 450 Euro (Stand 2016).

Viele Grüße

TumorP

Hallo Dropsi,
9/16 Op und seit 3 Monaten am arbeiten? Da wäre sicherlich eine weitere Krankschreibung möglich um Kräfte zu sammeln. Dann erst die Wiedereingliederung um das ganze zu strecken. Denn in dem Alter ist jedes "Rentenjahr" wichtig. Auf jeden Fall steht die "Genesung" (das Kräfte sammeln) ganz vorne.
Alles Gute
TumorP

fasulia

und ihm steht eine Rehabilitationsmaßnahme zu und danach nochmals Krankschreibung oder Wiedereingliederung

hitachiman

Hallo Ihr Alle,
ich selbst habe 100% Schwerbehinderung und bekomme EU-Rente. Ich dürfte 450 € dazuverdienen. Geht aber nicht weil durch die epi Anfälle Fahrverbot besteht und ich auf den Dorf wohne. Der Gutachter der Rentenversicherung stellte zur Reha fest das meine Erwerbsprognose negativ ist, dadurch die EU-Rente.
Heiko

schorsch

Hallo, zum besseren Verständnis. Den Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) gab es im Deutschen Rentenrecht nur bis 31.12.2000. Seit 01.01.2001 gilt der Begriff Erwerbsminderungsrente (EM Rente). Die unterschiedlichen Begriffe führen oft bei den Betroffenen zu Irritationen und Mißverständnissen. Es gibt "Private Berufsunfähigkeitsrenten", in denen AN sich gesondert für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern können und gesondert einzahlen müssen. LG

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