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Anonym[a]

Hallo,

habe da mal einige Fragen. Weiß jemamd wie es mit dem Kündigungsrecht für Behinderte aussieht? Welche Vorteile bringt es einem Arbeitnehmer wenn er einen 100 % Behinderten einstellt?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke,

Jürgen[a]

Arbeitnehmer mit Behindertenausweis dürfen nur in wirtschaftlichen Engpässen und in Rücksprache mit dem Versorgungsamt und Betriebsrat entlassen werden.
Behinderten stehen grundsätzlich mehr Urlaubstage zu, geregelt in den jeweiligen Tarifverträgen, bei mir sind es z.Bsp.6 Arbeitstage.
Der Arbeitgeber der Behinderte einstellt bzw.beschäftigt kann dies steuerlich geltend machen.

Gruß
Jürgen

S.c.

die ganzen vorteile wie kündigungsschutz usw. greifen aber erst nach dem probehalbjahr. und dann kann man eine übername ja immer noch ver hindern als arbeitgeber. ergo: förderung kassieren, und dann tschüß.
ist mir passiert, und "zufällig" wurde dann als ersatz zeitgleich jemand aus der ehemaligen sowjetunion einestellt, mit hier in deutschland nicht anerkannten abschlüssen und daher weit unter dem üblichen zu bezahlen ,trotz wissen und erfahrung. so was kommt dann noch billiger und hat keinen kündigungsschutz und zusätzliche urlaubstage und so was.
auf die vorteile darfst du dich nicht verlassen, ich würde meienn schwerbehindertenausweis wohl in zukunft nicht mehr erwähnen.

Jeanette[a]

hallo,
habe zu dem thema auch eine frage:
als bei meinem mann ein inoperables astro II diagnostiziert wurde, war er noch im öffentlichen dienst beschäftigt.da dieser vertrag befristet war, schied er drei monate später aus.gilt der kündigungsschutz auch bei befristeten verträgen?die stelle war jetzt sechs mon. gesperrt. im jan.04 dürfte sie wieder besetzt werden.hat mein mann evtl. ein recht darauf wieder eingestellt zu werden? wenn sich da jemand auskennt, wäre ich für eine antwort sehr dankbar.
viele grüße
jeanette

Jürgen[a]

Hallo jeanette,

das würde ich in einem Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht klären, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, zahlt die im Normalfall ohne Probleme.

Viele Grüße
Jürgen

Oliver L.

hallo jeanette,

also als Laie: Bei befristeten Verträgen gilt dieser Schutz nur solange der Vertrag läuft.
Beim Öffentlichen Dienst werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. vielleicht wäre es eine Möglichkeit für deinen Mann sich neu zubewerben. In diesem Falle die Bewerbung auch an den Schwerbehindertenvertreter im Betrieb schicken, da er sie sonst nicht pünktlich oder garnicht weitergeleitet bekommt.

Mehr kann ich auch nicht sagen.

viel glück

oliver

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