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Rupert[a]

Hallo Mockwai,
Du hast jetzt wahrscheinlich echt Anderes im Kopf, aber hast Du Dir überlegt, ob da ei Abrechnungsbetrug vorliegt? Haben die wirklich eine OP abgerechnet aber nur eine Biopsie durchgeführt? Das könnte ein Straftatbestand sein. Und wer weiß, vielleicht ist da sogar an gefährliche Körperverletzung zu denken, denn man hat Dir ja vorgespiegelt, Dich behandelt zu haben, ohne daß man das getan hat, und so hat man möglichwerweise wichtige Zeit für eine andere Behandlung verstreichen lassen? Ich hoffe, Du findest jemanden, der Dir weiterhelfen kann! Alles Gute! R.






217.185.137.30 21.01.2005 18:41:00

PD DR. Mursch

Ein Betrug im Sinne des Zivil- oder Strafrechtes liegt nicht vor, denn eine offene Operation wurde ja wohl durchgeführt und da rechnet sich die Entfernung von 20% nicht anders als die von 100%. Ausserdem wäre das auch nur bei Privatpatienten ein Thema.
Problematischer ist sicherlich das Gefühl, belogen worden zu sein. Ich möchte jedoch (ohne die Bilder zu kennen) anmerken, dass jeder Neurochirurg es kennt, dass er auf dem postoperativen Bild viel mehr Tumor sieht, als er glaubte, hinterlassen zu haben. Manchmal wird angenommen, dass sich vorher zusammengedrücktes Gewebe nach Entlastung ausgedehnt hat. Was in Ihrem Fall der Fall war, kann man natürlich nicht sagen.

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