Onlyjoking

Liebe Mitstreiter,

nach meiner Diagnose "Astrozytom II" (OP, Strahlen- und Chemotherapie) hat mir das Versorgungsamt meiner Stadt den Grad der Behinderung (GdB) von 50 zugeteilt. Allerdings wurde die Schwerbehinderung auf 5 Jahre begrenzt. Nach dieser Zeit der "Heilungsbewährung" will das Amt überprüfen, ob mir der GdB 50 weiterhin zusteht oder ob er ggf. gesenkt wird. Die 5 Jahre sind fast rum und ich rechne in Kürze mit einem Schreiben vom Versorgungsamt in dieser Sache.

Ich möchte den GdB von 50 natürlich gerne behalten!

Wer hat Erfahrung mit dieser Situation? Wurde bei jemandem in ähnlicher Situation (Astro II, Oligo II, o. ä.) schonmal der GdB gesenkt?

Was kann man aktiv tun, um den GdB zu halten?

Nach meinen Recherchen gilt gemäß der Versorgungs-Medizin-Verordnung:

"Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdS, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen."

Und weiter: "Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z. B. Medulloblastom) in Betracht. Der GdS beträgt während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung 50."

Ich bin kein Kind mehr und habe ein Astrozytom II. Zwar ist im MRT - zumindest bis jetzt - kein Rest- oder Rezidivtumor erkennbar. Jedoch sind Astros ex definitionem nicht vollständig entfernbar, da sie infiltrativ wachsen.

M. E. hätte mir demnach von Anfang an ein unbefristeter GdB von 50 zugeteilt werden müssen und auf eine Heilungsbewährung hätte verzichtet werden müssen.

Ich gehe davon aus, dass das Amt - weil ich (noch) kein Rezidiv habe - den GdB senken wird. Was kann ich dagegen tun? Benötige ich anwaltliche Hilfe? Welcher Fachanwalt ist der richtige Ansprechpartner?

Wer hat welche Erfahrungen gemacht?

Schönen Gruß in die Runde!

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