
Theoden
Astrozytom - Tod eines Freundes - Strafanzeige wegen Totschlags und schwere Mißhandlung Schutzbefohlener?
Im letzten Jahr ist ein sehr guter Freund von mir eine Woche vor seinem 25. Geburtstag an einem Astrozytom gestorben. In der Klinik habe ich immer wieder, oft mehrmals täglich besucht. Dann wurde er zum Sterben nach Hause entlassen. Die Familie war davon wohl radikal überfordert - sie wurde an einem Montag in einer 5minütigen Visite davon in Kenntnis gesetzt, daß die Klinik ihn am folgenden Tag entlassen wollte. Sie hat immerhin erreicht, daß sie bis Mittwoch Zeit zum Umbau eines Zimmers bekam. Über Alternativen (Palliativstationen, ambulante palliative Begleitung) wurde sie offensichtlich nicht informiert. Der Hausarzt muß die Begleitung übernommen haben.
Als ich ihm am Sonnabend wieder zu Hause besuchte, war er schon kaum aus den Tiefschlafphasen wach zu bekommen. Der Vater hatte große Probleme, ihn mit Wasser und den Tabletten (Kortison zur Reduktion des Hirninnendrucks udn Antiepileüptika gegen Krampfanfälle, da der Tumor auf das Bewegungszentrum drückte) zu versorgen. Bis zum Schluß hat man offensichtlich auf eine intravenöse Flüssigkeitssubstitution verzichtet - und ich frage mich, ob hier nicht versuchter Totschlag durch Unterlassen vorliegt.
Es heißt, die Familie habe sich mit dem Arzt im Vorfeld darauf geinight, für den Fall, daß er gar nicht mehr schlucken können würde, auf die Gabe der Tabletten zu verzichten - er hätte sonst daran ersticken können. Am darauf folgenden Freitag war diese Situation eingetreten. Offensichtlich hat man am Todestag gar keinen Arzt mehr hinzugezogen. Er hatte drei Krampfanfälle, um Mieternacht hatte er eine Pulsfrequenz von 3 pro Sekunde (!!!) und niemand hat dies irgendwie gelindert. Der Vater muß ihm aber wohl irgendwie Schmerzmittel verabreicht haben (wie, wenn er nicht mehr schlucken konnte?)
Ich frage mich, ob hier nicht bis zum Schluß eine subkutane Versorgung mit Medikamenten hätte stattfinden müssen. Der Arzt hat offenbar darauf gesetzt, daß die noch gesunden Hirnareale durch das Absetzten der Medikation langsam zerquetscht wurde - ohne jegliche Symptomlinderung. Hier dürfte es sich um vollendeten Totschlag durch Unterlassen und eine schwere Mißhandlung Schutzbefohlener gehandelt haben udn ich frage mich, ob ich Strafanzeige gegen die Familie und gegen den behandelnden Arzt stellen muß.
Es heißt, die letzten Lebensreize seines Sohnes häten den Vater noch tagelang in die Albträume hinein verfolgt. Ich vermute, daß er erstickt ist. Oft erlischt ja die Atmung als letzte Hirnfunktion, andererseits bleibt der Atemreiz erhalten. Deshalb wird ja beim Abstellen von Herz-Lungen-Maschinen stets zunächst der Atemreiz medikamentös unterdrückt, so daß der Patient friedlich einschlafen kann. Ähnliches ist bei ihm anscheinend nicht passiert. Arzt und Familie haben ihn wahrscheinlich zum Sterben verurteilt - und ich frage mich, ob nicht das Strafrecht eine Möglichkeit wäre, andere Patienten vor diesem Schicksal zu bewahren.