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Thema: Atypisches Meningeom Rezidiv Sehnerv

Atypisches Meningeom Rezidiv Sehnerv
Horst
17.12.2011 00:34:14
Erste OP und Bestrahlung war 1998/99, zweite OP 2005. Die dritte OP jetzt war 2011, wobei leider die Klinik gewechselt werden mußte.
Der Rest ummauert den Sehnerv und ACI. Bei der Operation konnte der Sehnerv leider nicht befreit werden. Der Rest ist jetzt 20x12x10 mm. Ist es grundsätzlich nicht möglich den Sehnerv zu befreien, oder ist dies manchmal möglich? Ich würde gerne wissen, welche Klinik sowas machen könnte, aber ich weiß nicht, ob Sie dies hier beantworten können.

Zweite Frage:
Wie oft kann ein Mensch an einem Meningeom operiert werden, und wovon hängt das ab? Die Patientin ist jetzt 71 Jahre. Keine Beschwerden, außer Gesichtsfeld und Doppelbilder. Wir haben wenig Auskünfte erhalten.

Vielen Dank
Horst
Prof. Mursch
18.12.2011 16:27:49
Tendenziell ist die Gefahr der Erblindung bei einer 3. oder 4. OP und nach Bestrahlung in diesem Bereich deutlich gegeben. Theoretisch ist eine Befreiung des Sehnerven oft möglich, allerdings nicht immer. Wenn der Tumor ungünstig liegt, kann es im Interesse der Sehkraft besser sein, Reste zu belassen.
Doppelbilder kommen nicht vom Druck auf den Sehnerven, sondern vom Einwachsen in den Bereich von Augenmuskelnerven oder Duck auf das Innere des Auges mit Verlagern der Sehachse. Die Befreiung des Sehnerven alleine löst das Problem wohl nicht.

Vielleicht sollten Sie trotz bereits erfolgter Bestrahlung auch einmal einen Kollegen zwecks stereotaktischer Bestrahlung/Radiochirurgie (z.B.: Gamma-Knife) fragen.

Die Operationsfähigkeit kann man nicht im Internet beurteilen, sie ist individuell zu verschieden.

Prof. Dr. Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka
Prof. Mursch
Horst
18.12.2011 18:43:09
Vielen Dank, Herr Prof. Mursch!

Warum kann es im Interesse der Sehkraft sein, bei ungünstiger Lage Reste zu belassen? Wenn der ummauernde Rest weiter wächst (und das passiert scheinbar gerade), wird doch der Sehnerv erst recht irgendwann zerdrückt? Im Moment ist der Sehnerv schon nachhaltig durch den Tumor geschädigt (laut Augenarzt), und das Gesichtsfeld ist 85% schwarz.

Und wegen Cyber Knife wurde uns schon gesagt, dass es gemacht werden kann, allerdings sagte man gleich dazu Gefahr der Erblindung. Mir ist die Strategie nicht ganz klar. Vor fünf Jahren hat eine anderer Chirurg problemlos den selben ummauerten Sehnerv befreit, ohne Bestrahlung.

Die damalige Bestrahlung war noch nicht im Bereich des Sehnerven.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir auch dazu noch etwas sagen könnten.
Horst
Prof. Mursch
19.12.2011 18:47:09
Wenn ich bei der OP sicher bin, dass ich Sehnerven schädige, wenn ich weitermache, muss ich aufhören, es sei denn, ich habe das mit dem Patienten vorher genau besprochen und er wünscht Radikalität trotz hohem Risiko.

Im Interesse der Sehkraft ist es, bei der OP den Patienten nicht erblinden zu lassen. Hinterher kann man vielleicht etwas anderes machen, was weniger Risiko der Erblindung hat, wie Gamma- oder Cyberknife.

Die Situation 5 Jahre später und eine OP mehr ist fast zwangsläufig komplizierter. Ich habe eine einfachere Situation bei Revisionen in diesem Bereich selten erlebt.

Prof. Dr. Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

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