Charlotte 1

Hallo ihr Lieben,
mein Partner bekam von der Krankenkasse nun die Aufforderung zur Reha. Generell ist er an einer Reha interessiert, aber ich habe gelesen, dass die Kassen oftmals versuchen so den Krankengeldanspruch in eine Erwerbsminderungsrente umzuwandeln, was in dem Fall eine finanzielle Notsituation und eine Krise bedeuten würde. Habt ihr damit Erfahrung? Was kann man tuen? Ich hoffe sehr, dass er wieder arbeiten kann, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist dies noch nicht vorstellbar. Er hätte eigentlich noch ca 6 Monate Anspruch auf Krankengeld. Ich habe beim VDK versucht einen Termin zu bekommen, habe aber Sorge, dass die sich nicht mehr rechtzeitig melden, da es ja eine von der KK gesetzte Frist gibt.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Liebe Grüße…

Lissy93

Hallo Charlotte,

in der Zeit der Reha bekommt man Übergangsgeld. Ich habe selbst erst eine Reha gemacht (Juli-August 2023) gemacht, nachdem ich im Februar 2023 operiert wurde. Übergangsgeld war in etwa gleich viel wie Krankengeld. Jetzt habe ich das erste Mal wieder Krankengeld bekommen. Hat alles geklappt. Wichtig sind nur die nahtlosen Übergänge.

Übergangsgeld zahlte die Rentenkasse bei mir. Habe der Krankenkasse immer alles mitgeteilt und denen gesagt, dass ich auf das regelmäßige Geld angewiesen bin. Alle Parteien hatten Verständnis und es hat auch alles gut geklappt 😊

Liebe Grüße

Jule1205

@Charlotte1
In der Reha gibt es eine sozialrechtliche Beratung, die man nutzen kann (so war es jedenfalls bei mir). Kommt die Aufforderung zur Reha wirklich von der Krankenkasse? Wenn dein Partner noch arbeitsfähig ist, ist doch eigentlich der Rentenversicherungsträger die richtige Stelle.

Er sollte in die Reha gehen, in Deutschland ist noch niemand verhungert, weil die Krankenkasse angeblich irgendetwas "plant".

Gruß
Jule

Charlotte 1

Ja, die Aufforderung kommt von der Krankenkasse. Sie wollen prüfen ob er noch Anspruch auf Krankengeld hat oder Erwerbsminderungsrente erhalten muss, da er nicht mehr erwerbsfähig sei.

Papagenua

Hallo Charlotte,
wenn die Kasse zur Reha auffordert muss sie ein Gutachten des medizinischen Dienstes haben. Oft behauptet die Kasse dass der medizinische Dienst eine Reha befürwortet ohne ein Gutachten zu haben. Ich würde das Gutachten von der KK anfordern und nachfragen auf welcher Grundlage ihre Entscheidung basiert. Ansonsten glaube ich dass ihr nicht viel machen könnt, schlimmstenfalls ist die Aufforderung zur Reha bereits der Rentenbeginn weil ihr mit der Aufforderung das Dispositionsrecht verloren habt und ihr könnt das Krankengeld nicht ausschöpfen.
Vl kann euer behandelnde Arzt eine Rehaunfähigkeit bescheinigen?
LG Papagenua

Papagenua

P.s. Ich würde auch noch empfehlen die von der Kasse gesetzte Frist auszunutzen und erst am letzten Tag den Antrag zu stellen, versucht den Reha-Termin weit nach hinten zu schieben. Bereits gezahltes KG muss auch bei rückwirkender Rente nicht zurückgezahlt werden.
Papagenua

Utki

Die 10 Wochen der Antragsfrist der KK sollte man auf jeden Fall ausnutzen.
Wenn dann die Klinik feststeht könnte man Widerspruch einlegen.
Und dann seine Wunschklinik nennen, man hat ja ein Wahlrecht. Vielleicht wird die Wunschklinik dennoch abgelehnt. Aber so vergeht auch wieder Zeit. Dann wird sich die Klinik melden und einen Termin absprechen, gibt es triftige Gründe, vielleicht ein lang geplanter Urlaub, Besuch aus dem Ausland usw. lässt sich dieser evtl auch noch schieben.
Alles so ähnlich gerade bei meinem Mann passiert (kein Hirntumor)

Mein Rehaantrag allerdings wurde (mit Diagnose Glioblastom) sofort, ohne Begutachtung und ohne Reha in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgewandelt. Bin jetzt in der EMR. Habe die 72 Wochen KG nicht ausschöpfen können.

Zu diesem großen Thema Krankengeld, Reha, Aussteuerung, Rente... macht der Sovd SH tolle Videos, zu sehen auf YouTube

Alles Gute an Alle 🍀utki

Charlotte 1

Ja genau das was dir passiert ist utki, davor habe ich jetzt Sorge.
Wurde da auch ein medizinisches Gutachten erstellt? Hast du davon mitbekommen?

Utki

Kann ich nicht sagen. Wahrscheinlich ja auf Basis der vorliegenden Befunde.
Ich hatte das allerdings nicht hinterfragt, sondern die EMR so akzeptiert.

fasulia

gute Info zum Thema inklusive Verweis auf rechtliche Möglichkeiten findet man bei “betanet“
in der Suchmaschine „betanet Aussteuerung“ eingeben

Sette

Bei uns ist es dasselbe... Die Krankenkasse will meinen Mann in die Erwerbsminderungsrente drängen. Diagnose 01/23... Aufforderung zur Reha Ende 07/23 mit dem "freundlichen" Hinweis, man könne ja auch direkt die Rente beantragen, weil ja bereits jetzt Einschränkungen vorhanden sind (Pflegestufe 2 nach bzw. wegen Folgen der OP).
Was das psychologisch mit einem macht und wie aufgegeben man sich fühlt, in einer Situation, die sowieso oft auswegslos genug erscheint, darüber denken die anscheinend überhaupt nicht nach.
Wir haben 9 Wochen mit dem Antrag gewartet. Aber die sehr unfreundliche Mitarbeiterin der Krankenkasse meinte, dass wir dafür zuständig sind, dass der Antrag rechtzeitig bei ihr auf dem Schreibtisch liegt, sonst würden umgehend die Zahlungen eingestellt. Also lieber nicht bis zum letzten Tag warten... Auf die Argumentation, dass die Erstlinientherapie noch gar nicht abgeschlossen ist (voraussichtlich 11/2023) und wir den Antrag danach stellen würden, weil es anders auch gar keinen Sinn macht, sind die gar nicht eingegangen.
Waren zwischendurch bei der Rentenberatung des Arbeitgebers. Was bei der Erwerbsminderungsrente unterm Strich übrig bleibt, ist deutlich weniger.
Als wäre nicht alles schon schwer genug, kommen dann noch finanzielle Belastungen auf einen zu.

Die Krankenkasse hatte uns ein Blankoformular für eine medizinische Reha geschickt und wollten das wie gesagt ausgefüllt zurück haben. Bei der unfreundlichen Sachbearbeiterin hatte ich das Gefühl, die würde den Antrag mit einem "Post-it mit: Bitte um Ablehnung" an die Deutsche Rentenversicherung weiterleiten.
Die Krankenkasse kann zwar zum Rehaantrag -nicht zur Rente, dass dürfen die gar nicht- auffordern, aber ich habe den Antrag nicht über die Krankenkasse gestellt, sondern direkt an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW gerichtet, denn wir haben insbesondere einen Antrag auf eine onkologische Reha gestellt, die steht einem eigentlich nach so einer großen OP/Behandlung zu, mit dem Ziel die Folgen der Behandlung zu mildern und Therapieerfolge zu sichern.
Ich habe die Krankenkasse in Kenntnis gesetzt, dass ein Antrag gestellt wurde, damit die erstmal weiter zahlen. Hoffe, so sind die Chancen auf eine Reha größer und die Bearbeitung dauert evtl. etwas länger, denn Zeit ist in diesem Fall wirklich Geld.
Wenn der Antrag genehmigt werden sollte (Daumen drücken) geht es im nächsten Schritt, um die Reha-Fähigkeit... Wann ist mein Mann fit genug, die Reha anzutreten? Evtl. Kann man da auch noch ein wenig auf Zeit spielen und mit einer ärztlichen Bescheinigung den Termin noch etwas nach hinten schieben.
Das Wunsch- und Wahlrecht darf die Krankenkasse eigentlich nicht außer Acht lassen.

Aufgrund seiner Einschränkungen wird mein Mann zwar nicht mehr in seinem alten Job arbeiten können, aber über seine allgemeine Arbeitsfähigkeit hat letztendlich nicht die Sachbearbeiterin der Krankenkasse zu entscheiden. Und es würde sicher helfen, sich nicht völlig abgeschoben zu fühlen, damit er sich nicht selbst aufgibt.

Charlotte 1

Liebe Sette,
danke für Deine ausführliche Nachricht!
Das heißt ihr habt das Blankoformular gar nicht abgeschickt, also innerhalb der 10 Wochenfrist nicht zurückgeschickt? Oder wie konntet ihr einen anderen Antrag zur Reha direkt stellen?
Liebe Grüße!

Sette

Hallo Charlotte1!

Die Krankenkasse hatte uns zusammen mit der Aufforderung zwei Blanko-Formulare der Deutschen Rentenversicherung geschickt.
1. Formular G0100 - Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte
2. Formular G0110 - Anlage zum Antrag auf Leistungen für Versicherte

Die Krankenkasse hätte gerne gehabt, dass wir auf dem ersten Formular unter 1 "Antrag auf medizinische Reha" angekreuzt hätten. Das trifft in unserem Fall ja gar nicht zu. Mein Mann hat ja keinen Bandscheibenvorfall o.Ä. und diese Formulare hätten sie gerne bis zum Ablauf der 10wöchigen Frist zurück gehabt.
Wir haben aber "onkologische Reha" angekreuzt und zusätzlich den Selbsteinschätzungsbogen (G0115) ausgefüllt und die behandelnde Ärztin in der Klinik gebeten, das Formular (S0052 -medizinische Befunde) auszufüllen.
Schau mal auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung, da findest du alle Formulare. (Formularpaket onkologische Reha)

Letztendlich ist mein Mann zwar verpflichtet einen Reha-Antrag zu stellen. Aber wo steht, dass er diesen über die Krankenkasse stellen muss? Den darf man auch selbst direkt bei der Deutschen Rentenversicherung stellen - oder in NRW eben bei der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung.

Ob das wirklich etwas ändert, weiß ich natürlich nicht. Aber nach dem sehr unerfreulichen Telefonat mit der Krankenkasse, bin ich nicht bereit, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen. Die Idee dahinter ist, dass unsere Post bei der ARGE hoffentlich auf verständnisvollere Sachbearbeiter trifft. Letztendlich haben wir auf den Formularen ja ankreuzen müssen, dass die Krankenkasse meinen Mann zur Reha aufgefordert hat; d.h. die ARGE wird sich eh mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
Aber vielleicht zögert es den ganzen Prozess zusätzlich noch ein wenig hinaus, wenn die ARGE erst einmal die ganzen Informationen einholen und sichten muss.
So hoffen wir, dass unser Reha-Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Und dann folgt am Ende der Reha die Einschätzung der dort behandelnden Ärzte, ob mein Mann nochmal arbeitsfähig sein wird oder eben nicht.
Das meinte ich damit, als ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe, dass nicht die Krankenkasse für die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit zuständig ist.


Die Krankenkasse habe ich dann einfach per e-Mail informiert, dass ich den Antrag bei der ARGE gestellt habe und ich die Frist damit als gewahrt ansehe.

Sette

Die Krankenkasse hatte uns zusammen mit der Aufforderung zwei Blanko-Formulare der Deutschen Rentenversicherung geschickt.
1. Formular G0100 - Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte
2. Formular G0110 - Anlage zum Antrag auf Leistungen für Versicherte

Die Krankenkasse hätte gerne gehabt, dass wir auf dem ersten Formular unter 1 "Antrag auf medizinische Reha" angekreuzt hätten. Das trifft in unserem Fall ja gar nicht zu. Mein Mann hat ja keinen Bandscheibenvorfall o.Ä. und diese Formulare hätten sie gerne bis zum Ablauf der 10wöchigen Frist zurück gehabt.
Wir haben aber "onkologische Reha" angekreuzt und zusätzlich den Selbsteinschätzungsbogen (G0115) ausgefüllt und die behandelnde Ärztin in der Klinik gebeten, das Formular (S0052 -medizinische Befunde) auszufüllen.
Schau mal auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung, da findest du alle Formulare. (Formularpaket onkologische Reha)

Letztendlich ist mein Mann zwar verpflichtet einen Reha-Antrag zu stellen. Aber wo steht, dass er diesen über die Krankenkasse stellen muss? Den darf man auch selbst direkt bei der Deutschen Rentenversicherung stellen - oder in NRW eben bei der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung.

Ob das wirklich etwas ändert, weiß ich natürlich nicht. Aber nach dem sehr unerfreulichen Telefonat mit der Krankenkasse, bin ich nicht bereit, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen. Die Idee dahinter ist, dass unsere Post bei der ARGE hoffentlich auf verständnisvollere Sachbearbeiter trifft. Letztendlich haben wir auf den Formularen ja ankreuzen müssen, dass die Krankenkasse meinen Mann zur Reha aufgefordert hat; d.h. die ARGE wird sich eh mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
Aber vielleicht zögert es den ganzen Prozess zusätzlich noch ein wenig hinaus, wenn die ARGE erst einmal die ganzen Informationen einholen und sichten muss.
So hoffen wir, dass unser Reha-Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Und dann folgt am Ende der Reha die Einschätzung der dort behandelnden Ärzte, ob mein Mann nochmal arbeitsfähig sein wird oder eben nicht.
Das meinte ich damit, als ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe, dass nicht die Krankenkasse für die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit zuständig ist.


Die Krankenkasse habe ich dann einfach per e-Mail informiert, dass ich den Antrag bei der ARGE gestellt habe und ich die Frist damit als gewahrt ansehe.

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