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tschens

Hallo zusammen,

meine Tochter hat nach einer Biopsie die Diagnose Astrozytom II erhalten. Sie hat keinerlei Beschwerden. Therapie: Abwarten, 1/2 Jahr erneut untersuchen. Neulich musste sie zum Betriebsarzt. Er hat sie gefragt, ob sie Krebs hätte, was sie verneinte. Muss sie den Betriebsarzt informieren? Wie sieht die rechtliche Situation dort aus? Derzeit hat sie Gott sei Dank keinerlei Probleme und kann ganz normal arbeiten (als Krankenschwester).

Grüße Tschens

hopeflower

Hallo,

ich kenne mich zwar auch nicht sehr gut aus (wir arbeiten in NL), aber: unterliegt nicht auch ein Betriebsarzt der ärztl. Schweigepflicht? Der Betriebsarzt meines Mannes kennt die Diagnose, aber er ist der einzige. Und er hat Schweigepflicht.
Kollegen wissen "Hirntumor" (das hätte sich nach OP usw. schlecht verbergen lassen), aber keiner kennt die Prognose (unheilbar,...). Der Betriebsarzt teilt dem Chef der Abteilung nur mit dass mein Mann derzeit nicht arbeiten kann.

Lg
h.

TumorP

Genau, danach wird dann von der Krankenkasse beurteilt ob Rente beantragt werden sollt. Das geht jedoch nicht plötzlich. Dazu sollte man sich auch nicht DRÄNGEN lassen, wenn man noch nicht in Rente möchte.
Alle Gute
TumorP

schorsch

Hallo tschens, der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und die ist gesetzlich streng geregelt. - Der Betriebsarzt darf keine Untersuchungsergebnisse/Feststellungen an den AG weiter geben. Er darf anhand der Untersuchungen nur mitteilen, ob der AN die anstehende Arbeit leisten kann. - Die betriebsärzliche Schweigepflicht ist juristisch nur dann zu brechen, wenn Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, z.B. akute Alkoholsucht bei LKW Fahrer, Suicidankündigung. - Eine Krebserkrankung hindert nicht an der Ausübung der Tätigkeit einer Krankenschwester, wie es im Fall Deiner Tochter ist. LG

alma

Ja, der Betriebsarzt hat die Schweigepflicht, aber wie steht es mit der Pflicht des Patienten, Auskunft zu erteilen? Das sind ja zwei verschiedene Schuhe.
Ist es richtig zu verneinen, dass man an Krebs erkrankt ist?
Und was mir noch dazu eingefallen ist: Hirntumor ist ja nicht gleich Krebs-erkrankung. Grad 3 und 4 sicherlich, Grad 1 wohl eher nicht. Was aber ist mit Grad 2, der als noch gutartig gilt?
Ich habe mir öfters mal Gedanken darüber gemacht, bin dem aber nicht nachgegangen. Und jetzt finde ich im Internet nichts darüber. Vielleicht hat jemand hier eine Idee dazu.

Alma.

TumorP

Hallo tschens,
man hat das was in den Unterlagen steht. Den Tumor, den Grad. Mehr vermag der Laie nicht zu beurteilen.
Falsch ist es dem Betriebsarzt den Tumor zu verschweigen. Also wird er nach Art und Grad fragen, bzw. nach Unterlagen, bzw. diese z. B. beim Hausarzt anfordern.
Alles Gute
TumorP

schorsch

Hallo, wichtiger Punkt bzgl. Auskunftspflicht des Patienten. An sich muss ich die Frage nach Vorerkrankung nicht beantworten, so lange nicht dauerhaft oder periodisch eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Bei Frauen gehört die Frage der Schwangerschaft dazu. - In dem geschilderten Fall der Tochter ist derzeitig es nicht zu erwarten; so sehe ich es. - Bei einer schweren Erkrankung liegt oft ein Schwerbeh.ausweis vor und der wird meist abgefragt. Schließlich muss unterschieden werden zwischen Neueinstellung und Untersuchung in Festanstellung. - Vielleicht haben auch noch andere Erfahrungen und Wissen zu dieser Frage? LG

hopeflower

Bei meinem Mann:
Diagnose Astro II im Nov. '13 nach OP,
dann Reha, dann Chemo, dann Wiedereingliederung
jetzt Rezidiv April '15 V.a. höhergradig.
Ohne Biopsie jetzt Radiatio dann Chemo.

Bei einem Astro II kann man streiten wie gutartig das ist. Krebs oder nein? Jemand sagte mal zu mir: von den guten das schlechteste, von den bösen das beste.

Ich fände es wichtig zu dem Betriebsarzt ein vertrauensvolles Verhältnis zu haben. Er kann helfen bei Wiedereingliederung usw.

Man darf auch die psychologischen Aspekte nicht vernachlässigen. So eine Diagnose ist für jeden eine Herausforderung.

styrianpanther

Hallo!

Welche Befürchtungen und Sorgen stehen dahinter ?

Ich kann hier nur für mich und Österreich sprechen. Wobei meine Situation doch eine andere ist, da ich wegen der medizinischen REHA derzeit nicht arbeite und mein Arbeitgeber mir Sonderurlaub mit einem Rückkehrrecht gewährt. Ich bin auch am Arbeitsplatz mit einem Krampfanfall (auf)gefallen.

Mit der Diagnose und Behandlung habe ich umgehend einen Antrag gestellt, zum Personenkreis der begünstigten Behinderten zu gehören.Ab dem Moment war ich "verpflichtet" dies dem Dienstgeber mitzuteilen.
Einer der wichtigsten Vorteile dabei ist der erweiterte Kündigungsschutz.
Mein Arbeitgeber weiss im wesentlichen, was ich habe und mir hat das bisher nur genützt,

Aber das muss icht überall so sein, also daher meine Fragen, welche Befürchtungen oder Sorgen dahinter stehen?
Nun gut , ich bin der Meinung, dass man dem Arbeitgeber nur meldepflichtige Erkrankungen mitteilen muss z.B. eine hoch ansteckende Erkrankung oder Infektionsgefahr oder vlcht. die gehäufte Anfallsneigung bei gefährlicher Tätigkeit dabei (Arbeit mit Maschinen, Leitern, Fahrzeugen usw....).
In deinem Fall heben von Patienten und dabei gleichzeitig einen Krampfanfall bekommen, was ich mir aber schon gar nicht vorstellen kann.
Ich gehe mal davon aus , dass der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.

In diesem Sinne, wozu soll ich die Erkrankung/Behinderung mitteilen?
Also erstens siehe ganz oben (Kündigungsschutz),dann zweitens vielleicht zur Information den Kollegen gegenüber, ich brauche nichts verschweigen, das entstresst und schafft Verständnis.

Hinsichtlich der Frage, ob jeman Krebs hat. Nun, falls man die Graduierung in WHO II als noch gutartig einschätzt, dann könnte man "ehrlicherweise" mit nein antworten, aber falls man der Ansicht ist, dass auch WHO II Grad Gliome zwar nur langsam und diffus infiltrierend wachsend sind - aber eben trotzdem wachsend- eher ein Krebs sind, dann wäre die Frage vielleicht anders zu beantworten.

Aber allgemein zurück zur Frage, ich würde nur dann antworten, falls ich daraus zuerst einen eindeutigen Vorteil ziehen kann oder ich gesetzlich dazu verpflichted bin (Arbeitsrecht oder meldepflichtige Erkrankung für Personen, die im medizinischen Bereich tätig sind).

Conclusio: Ich würde anonym bei der zuständigen Arbeitnehmervertretung nachfragen, was in der individuellen arbeitsrechtlichen Situation die beste Vorgangsweise zur Absicherung des Arbeitsplatzes ist. Die geben sicher Auskunft.

Alle Gute und
beste Wünsche!

styrianpanther

schorsch

Hallo, als AN mit einem Schwerbehindertenausweis genieße ich einen gesonderten Kündigungsschutz. Diesen genieße ich auch, wenn ich meinem AN in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nichts von meiner Schwerbehinderung mitgeteilt habe und dadurch auch nicht die Vorteile wie zusätzl. Urlaub bekomme. Im Fall der Kündigung kann ich trotzdem auf die Schwerbehinderung verweisen. - Eine chronische Erkrankung im Zusammenhang mit einer Behinderung kann z.B. bei einer Neueinstellung zu Schwierigkeiten führen. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was auskunftspflichtig ist und was nicht. - Ich gebe vollkommen recht, dass der offene Umgang mit der Erkrankung am Arbeitsplatz "entstresst". Die Wirklichkeit sieht schwieriger aus und Mobbing aufgrund von Krankheit ist ein erwiesenes Thema. LG

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