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Thema: Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung
Anabelle[a]
24.04.2006 18:14:41
Hallo,

ich will nächste Woche 1 Wochen nach Spanien fahren. Allerdings bin ich momentan in Deutschland krankgeschrieben und bekomme auch Krankengeld.

Wer kann mir sagen bei welcher privaten Auslandskrankenversicherung auch Krankenschutz besteht, wenn ich auf Grund meiner Grunderkrankung (ich habe einen Hirntumor und mache gerade Chemotherapie) im Ausland unerwartet zum Arzt muß oder gar verfrüht zurück nach Deutschland muß?

Vielen Dank für die Info!

Anabelle
Anabelle[a]
Hans Peter[a]
25.04.2006 09:36:06
Hallo Annabelle,

ich kann dir nur schildern wie es bei mir und meiner Frau 2000 war:
Zunächst musste meine Frau eine ärztliche Bescheinigung von Ihren Ärzten ausstellen lassen das keine Bedenken gegen die Reise bestehen.Als es im Urlaub dann zu einem Grand Mal kam (Ursache war ein Medikationsfehler des behandelnden Krankenhauses in Deutschland ) wurden die Kosten ohne Probleme übernommen. Es handelte sich dabei um die ADAC-Auslandskrankenversicherung (nur möglich für ADAC-Mitglieder). Egal bei wem du dich versichern möchtest : Kläre den Sachverhalt im voraus mit der Auslandskrankenversicherung ab, da viele dieser Versicherungen nicht bereit sind bei sogenannter Vorschädigung Kosten für Behandlungen zu übernehmen. Lass dir auch auf jeden Fall einen Auslandskrankenschein deiner Krankenkasse zusenden. Da dein Urlaub innerhalb der EU stattfindet wird durch die Krankenkasse in der Regel dann ein Teil der Kosten erstattet. Da der Erstattungssatz jedoch teilweise vom Reiseland abhängt kannst du dich darüber am besten bei deiner Krankenkasse informieren.
Ansonsten wünsche ich dir einen erholsamen Urlaub ohne Komplikationen.
Hans Peter
Hans Peter[a]
Eva[a]
25.04.2006 14:44:34
Liebe Anabelle,

wenn Du in Deutschland krankgeschrieben bist und Krankengeld bekommst, darfst Du nur hier aufhalten. Bei einem Auslandsaufenthalt verlierst Du den Anspruch auf Krankengeld. Erkundige Dich vorher bei Deiner Krankenkasse.

Alles Gute und viel Glück
Eva
Eva[a]
JohnCo
27.04.2006 20:34:57
Hallo Anabelle,

bezüglich Deiner Auslandsreise benötigst Du von Deinem behandelnden Arzt eine schriftliche Bescheinigung, dass Reisefähigkeit besteht. Sofern Du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, würde ich zuerst mit der Krankenkasse sprechen und Dir die schriftliche Zusage holen, dass gegen diese Auslandsreise keine Bedenken bestehen. Die Regelungen des Geltungsbereiches sind zwar im SGB I (§30) klar geregelt, aber dennoch gibt es Ausnahmen. Dies hängt von Deiner Kasse ab.

Mann kann auch die Rechtsauffassung vertreten, dass Deine Reise 1. das Allgemeinbefinden deutlich verbessert und somit einen guten Einfluss auf Deine Krankheit hat und 2. die Reise in ein EU-Land geht. Für die med. Behandlung im Ausland benötigst Du den E 111 Auslandskrankenschein, der für eine Abrechnung mit Deutschland erforderlich ist.

Du solltest nicht vergessen, Deinen Arbeitgeber zu informieren, da der Krankengeldanspruch sich aus dem arbeitsrechlichen Vorschriften ableitet.

Bei der privaten Reise-Krankenversicherung ist es genauso. Der o.g. Tip mit dem ADAC ist gut, allerdings ist die Erkrankung anzugeben und ich würde die Bestätigung der Versicherung abwarten.

Viele Grüße

Jochen
JohnCo
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