Hallo Anabelle,
bezüglich Deiner Auslandsreise benötigst Du von Deinem behandelnden Arzt eine schriftliche Bescheinigung, dass Reisefähigkeit besteht. Sofern Du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, würde ich zuerst mit der Krankenkasse sprechen und Dir die schriftliche Zusage holen, dass gegen diese Auslandsreise keine Bedenken bestehen. Die Regelungen des Geltungsbereiches sind zwar im SGB I (§30) klar geregelt, aber dennoch gibt es Ausnahmen. Dies hängt von Deiner Kasse ab.
Mann kann auch die Rechtsauffassung vertreten, dass Deine Reise 1. das Allgemeinbefinden deutlich verbessert und somit einen guten Einfluss auf Deine Krankheit hat und 2. die Reise in ein EU-Land geht. Für die med. Behandlung im Ausland benötigst Du den E 111 Auslandskrankenschein, der für eine Abrechnung mit Deutschland erforderlich ist.
Du solltest nicht vergessen, Deinen Arbeitgeber zu informieren, da der Krankengeldanspruch sich aus dem arbeitsrechlichen Vorschriften ableitet.
Bei der privaten Reise-Krankenversicherung ist es genauso. Der o.g. Tip mit dem ADAC ist gut, allerdings ist die Erkrankung anzugeben und ich würde die Bestätigung der Versicherung abwarten.
Viele Grüße
Jochen