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Thema: Auslauf des Krankengeldes

Auslauf des Krankengeldes
Sile
04.04.2020 11:21:03
Hallo, liebe Nutzer,
wie geht es nach Ablauf des Krankengeldes weiter?
Wir wissen dass dann für 1 Jahr Alg1 nach §145 SGB III gewährt wird.
Muss gleichzeitig EU Rente beantragt werden?
Falls nicht, wie sind die Antragsfristen um keine finanzielle Lücke entstehen zu lassen?
Bleibt man während des Alg 1 Bezüge weiterhin Betriebsangehöriger?
Kann der Alg1 Bezug ruhen wegen eventueller Arbeitsaufnahme?
Vielen Dank im Voraus und beste Wünsche für alle
Sile
schulze72
04.04.2020 23:34:12
Hallo Sile,
zu solchen Fragen würde ich eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ich hatte zu meinen Ansprüchen bzgl. ALG, Rente, BU... eine Rechtsanwälting des VdK Sozialverbandes befragt. Hier erhielt ich von einer Anwältin wichtige Infos, welche Fristen einzuhalten sind, was unbedingt zu dokumentieren ist und dass ich arbeitslos gemeldet bleiben soll, auch wenn das Arbeitsamt mich als erwerbsunfähig einstufen möchte.
Die Anwältin half mir somit, gewisse Ansprüche zu sichern.

Viele Grüße
schulze72
Marsupilami
05.04.2020 10:48:20
Hallo Sile,

Ihr müßt Euch vor dem Ende der Krankengeldzahlungen beim Arbeitsamt melden.

Was meinst Du mit "finanziellen Lücken"? Es braucht natürlich eine gewisse Bearbeitungszeit, die Zahlung erfolgt dann rückwirkend.

Ich wurde umgehend nach meiner Meldung beim Arbeitamt von denen aufgefordert, den Antrag auf EM-Rente zu stellen. Dazu wurde mir eine Frist vom Arbeitamt gesetzt bis wann dieser Antrag zu erfolgen hat.
Bei gesetzten Fristen ist es immer entscheidend, dass im Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung steht.

Bei Weigerung meinerseits diesen Antrag zu stellen, hätte ich kein weiteres Alg1 erhalten (nach Ablauf der gesetzten Frist)

Bei mir hat es vom Rentenantrag bis zum Rentenentscheid knapp ein halbes Jahr gedauert.
Solange der Antrag auf EM-Rente bearbeitet wurde, solange habe ich ALG1 erhalten.

Bei einem Bekannten von mir, war es so , dass er zum Zeitpunkt seiner Meldung beim Arbeitsamt vorher mit seinem Arbeitgeber schon besprochen hatte, wann er wieder mit dem Arbeiten anfängt.
Es war also eine relativ kurze finanzielle Überbrückung von wenigen Wochen. Er wurde auch nicht zwecks EM-Rentenantrag angeschrieben.

"Bleibt man während des Alg 1 Bezüge weiterhin Betriebsangehöriger?"
Ja, solange man nicht gekündigt wird

"Kann der Alg1 Bezug ruhen wegen eventueller Arbeitsaufnahme?"
Wenn man wieder arbeitet, dann bekommt man doch seinen Lohn, da gibt es kein ALg.

Oder meinst Du, ob es eine Alternative zur stufenweisen Wiedereingliederung gibt, die ja sonst von der Krankenkasse gezahlt wird?
dann könnte dieses Beispiel für Dich interessant sein
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/arbeitslosengeld-bei-stufenweiser-wiedereingliederung




Gruß vom Marsupilami
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"Don´t feed the troll"

„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)
Marsupilami
Sile
05.04.2020 13:48:05
Hallo Schulze 72,hallo Marsupilami!
Ich danke Euch für Eure Beiträge und Eure Zeit, die ihr Euch dazu genommen habt. Es wird wohl wirklich nötig sein sich an Fachanwälte zu wenden um nichts falsch zu machen.
Danke nochmals, freundliche Grüße und schöne Ostertage
Sile
Sile
cs66
06.04.2020 01:30:58
@Sile:
Ich gehe im folgenden davon aus, das ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. In diesem Fall greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, d.h. es wird Alg I bezahlt nach Ende der Leistungen durch die Krankenkasse. In unserem Fall hat die Agentur für Arbeit uns dann davon "überzeugt" (We are the Borg, resistance is futile) einen Antrag auf Reha zu stellen. Dieser ist abgelehnt worden. Die Ablehnung diente dann als Antrag auf EU Rente. Tonnen von Papier. Worst nightmare ever.

Bei uns läuft zur Zeit ein Widerspruch zum Rentenbescheid und in drei Monaten kann ich dann für meine Frau eine Verlängerung beantragen, da die Rente trotz 100% Schwerbehinderung und Glioblastom befristet wurde. Immerhin läuft bei Befristung der Arbeitsvertrag weiter.

Daher: Nehmt Hilfe in Anspruch. VdK ist eine Option, je nach Situation kann auch ein(e) Fachanwalt(in) für Sozialrecht eine bessere Option sein.
cs66
Sile
06.04.2020 13:31:20
Hallo cs66,
auch dir vielen Dank für Deine hilfreichen Hinweise. Freund. Grüße und schöne Ostertage
Sile
Sile
Marsupilami
06.04.2020 15:34:42
@cs66,

es ist für die Nahtlosregelung unerheblich, ob ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.

In beiden Fällen( gekündigt oder ungekündigt) muss die Meldung beim Arbeitsamt erst kurz vor der Aussteuerung (Ende der Krankengeldzahlung) erfolgen.


Gruß vom Marsupilami
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"Don´t feed the troll"

„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)
Marsupilami
magicfull
06.04.2020 19:18:37
Hallo,

bei mir ist das Krankengeld Mitte Januar 2020 ausgelaufen. Im November hatte ich ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragt. Dieses wurde mir Anfang Januar bewilligt. Ebenfalls im November 2019 habe ich einen Antrag auf EMR gestellt. Ende März war ich bei einem von der RV beauftragten Gutachter und nun warte ich auf den Bescheid. Falls negativ, werde ich den Gang über Widerspruch gehen. Beim Antrag auf EMR habe ich die Unterstützung vom SoVD, bei dem ich Mitglied geworden bin, in Anspruch genommen.

Liebe Grüße
Alex
magicfull
Jennica
09.10.2021 16:27:59
Hallo zusammen,

ich komme zwar aus der "Meningeomecke", aber ich frage mich auch wie es nach Auslauf des Krankengeldes weiter geht. Seit November 2020 bin ich krank geschrieben.
Drei Monate nach Entfernung meines Meningeoms, also im Februar 2021, musste ich erneut operiert werden, eine Schädeldachplastik wurde mir eingesetzt. Seit dem geht es mit der Genesung endlich immer weiter bergauf. Aber es dauert einfach alles so wahnsinnig lange. Ich habe gelernt geduldig mit mir zu sein, dennoch macht mir die Aussicht vielleicht ins ALG I hineinzusteuern Angst. Ich kann mein Gehirn ja nicht irgendwie zwingen jetzt zackig wieder fit zu werden, aber ich frage mich ständig: was ist, wenn du es bis zum Auslaufen des Krankengeldes nicht schaffst wieder arbeiten zu gehen? Zumal ich noch eine Wiedereingliederung machen möchte. Meine, wie nennt es sich, Erwerbsprognose ist positiv und ich glaube auch, dass ich wieder richtig fit für meine Arbeit werde.
Der Gedanke, ins ALG I zu kommen ist mir wirklich ein Graus, liegt wahrscheinlich daran, dass ich viele schlechte Erfahrungen mit der Agentur für Arbeit gemacht habe.
Was geschieht eigentlich, wenn das Krankengeld während der Wiedereingliederung ausläuft? Habt ihr damit Erfahrungen?

Liebe Grüße

Jennica
Jennica
Mummel
10.10.2021 16:06:57
Hallo Jennica
Wie in vorigen Beitrag schon erwähnt, kann auch ich dir empfehlen den Kontakt zum Sozialverband"VdK"aufzunehmen,je schneller desto besser.Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos, dort kannst du alle Fragen loswerden, schreib sie dir am besten auf.Du bist dort in "Fachhänden" ,welche tagtäglich mit solchen Problemen zu tun haben.Ich wünsch dir alles Gute...
Liebe Grüße
Mummel
Mirli
10.10.2021 18:03:08
Hallo Jennica,
wenn das Krankengeld (nach max.78 Wochen wegen derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren = Blockfrist) ausläuft zahlt die Krankenkasse definitiv kein Geld mehr.

Die Wiedereingliederung kann auch über die "Aussteuerung"/Ende Krankengeldbezug hinaus laufen. Der Hausarzt schreibt den Plan und bescheinigt gleichzeitig damit die weitere Arbeitsunfähigkeit.

Der Anspruch auf Krankengeld endet automatisch, egal, ob man sich schon in der Wiedereingliederung befindet oder nicht. Entweder man nimmt nach Ende des Krankengelds seine arbeitsvertragliche Tätigkeit wieder auf oder man muss sich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregel an die Agentur für Arbeit wenden, die dann 1. die Kosten für die stufenweise Wiedereingliederung ("Hamburger Model") im Rahmen der Nahtlosigkeit als Lohnersatz trägt und 2. die anfallenden Sozialabgaben übernimmt (Arbeitslosengeld).
Man ist sogar verpflichtet, sich "unverzüglich" bei der AfA zu melden, wenn man vom Ende der Krankengeldzahlung erfahren hat, weil es ansonsten zu Leistungsminderungen führen kann.

Sowohl während des Krankengeldes als auch beim Bezug von Arbeitslosengeld ist eine Wiedereingliederung grundsätzlich möglich - auch beim bisherigen Arbeitgeber!
(Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2013 entschieden, dass Arbeitslose auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber Arbeitslosengeld beziehen können.)

Man sollte, wenn möglich, vermeiden, Wiedereingliederung noch im Krankengeldbezug zu beginnen und dann erst während des ALG 1 zu beenden.

Solltest du nach Arbeitserprobung nicht wieder zurück ins Erwerbsleben finden, bleibt nur ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente.
Zu überlegen wäre, bei wenigen Anspruchs-Monaten ALG 1, ob man jetzt
den EM-Antrag schon parallel zu der anderen Geschichte "vorsorglich" stellt.
Aber Vorsicht - wirst du erwerbsgemindert gestellt - gibt es kein Zurück. Man kann nicht darauf verzichten, Rentenbewilligung ist fest, wenn auch grundsätzlich erst mal befristet!

Jedenfalls ist es am besten für dich, die Wiedereingliederung vor dem Ende der Krankengeldzahlung (30.04.22?) durchzuziehen, wenn du die AfA meiden möchtest (ich würde sie auch immer meiden wollen, hatte selbst mal das "Vergnügen" - habe einen großen Aktenordner voller Schreiben).
Mein Tipp:
Finde das genaue Datum des Endes des Krankengeldanspruchs heraus. Insgesamt 546 Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.
Dabei ist festzuhalten, dass es sich bei diesen Zeiten auch wirklich um Tage mit Krankengeldanspruch handelt, also nicht nur um die reinen AU-Zeiten.

Viel Glück!
Gruß Mirli
Mirli
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