Hallo Jennica,
wenn das Krankengeld (nach max.78 Wochen wegen derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren = Blockfrist) ausläuft zahlt die Krankenkasse definitiv kein Geld mehr.
Die Wiedereingliederung kann auch über die "Aussteuerung"/Ende Krankengeldbezug hinaus laufen. Der Hausarzt schreibt den Plan und bescheinigt gleichzeitig damit die weitere Arbeitsunfähigkeit.
Der Anspruch auf Krankengeld endet automatisch, egal, ob man sich schon in der Wiedereingliederung befindet oder nicht. Entweder man nimmt nach Ende des Krankengelds seine arbeitsvertragliche Tätigkeit wieder auf oder man muss sich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregel an die Agentur für Arbeit wenden, die dann 1. die Kosten für die stufenweise Wiedereingliederung ("Hamburger Model") im Rahmen der Nahtlosigkeit als Lohnersatz trägt und 2. die anfallenden Sozialabgaben übernimmt (Arbeitslosengeld).
Man ist sogar verpflichtet, sich "unverzüglich" bei der AfA zu melden, wenn man vom Ende der Krankengeldzahlung erfahren hat, weil es ansonsten zu Leistungsminderungen führen kann.
Sowohl während des Krankengeldes als auch beim Bezug von Arbeitslosengeld ist eine Wiedereingliederung grundsätzlich möglich - auch beim bisherigen Arbeitgeber!
(Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2013 entschieden, dass Arbeitslose auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber Arbeitslosengeld beziehen können.)
Man sollte, wenn möglich, vermeiden, Wiedereingliederung noch im Krankengeldbezug zu beginnen und dann erst während des ALG 1 zu beenden.
Solltest du nach Arbeitserprobung nicht wieder zurück ins Erwerbsleben finden, bleibt nur ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente.
Zu überlegen wäre, bei wenigen Anspruchs-Monaten ALG 1, ob man jetzt
den EM-Antrag schon parallel zu der anderen Geschichte "vorsorglich" stellt.
Aber Vorsicht - wirst du erwerbsgemindert gestellt - gibt es kein Zurück. Man kann nicht darauf verzichten, Rentenbewilligung ist fest, wenn auch grundsätzlich erst mal befristet!
Jedenfalls ist es am besten für dich, die Wiedereingliederung vor dem Ende der Krankengeldzahlung (30.04.22?) durchzuziehen, wenn du die AfA meiden möchtest (ich würde sie auch immer meiden wollen, hatte selbst mal das "Vergnügen" - habe einen großen Aktenordner voller Schreiben).
Mein Tipp:
Finde das genaue Datum des Endes des Krankengeldanspruchs heraus. Insgesamt 546 Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.
Dabei ist festzuhalten, dass es sich bei diesen Zeiten auch wirklich um Tage mit Krankengeldanspruch handelt, also nicht nur um die reinen AU-Zeiten.
Viel Glück!
Gruß Mirli