
Mercedes[a]
ich hab da mal ne frage an alle und am liebsten auch an die fachleute :
darf ein hirntumorpatient autofahren ??
ist er versichert?
danke und alles liebe
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Mercedes[a]
ich hab da mal ne frage an alle und am liebsten auch an die fachleute :
darf ein hirntumorpatient autofahren ??
ist er versichert?
danke und alles liebe
Nordlicht[a]
Ich denke, so pauschal kann man das nicht sagen. Ich habe keine Einschränkungen und mir hat auch nie ein Arzt was verboten. Bei Patienten mit Anfällen sieht es anders aus, diese müssen, meines Wissens nach, eine bestimmte Zeit ohne Anfall gelebt haben. Aber genauer kann das immer nur der behandelnde Arzt einschätzen.
Gruss, Martina
Petra A.
Hallo zusammen,
In der Brainstorm 1/2003 steht ein ausführlicher Artikel über Epilepsie und Führerschein.
Aber was ist mit einem Glioblastom-Patienten, der eine leichte halbseitige Taubheit hat?
Meinem Vater geht es momentan bis auf gelegentliche sprachliche Ausfälle sonst gut. Er ist psychisch stabil und er zieht sich an diesem Wunsch hoch,
bald wieder Auto fahren zu können, zumal meine Mutter auch schwerbehindert ist und er nicht dauernd von mir abhängig sein möchte (obwohl ich meinen Eltern die notwendigen Hilfestellungen natürlich gerne zukommen lasse).
Bisher hat meinem Vater noch niemand das Autofahren verboten. Darf er denn mit dieser Halbseitentaubheit fahren?
Wer beurteilt das ?
Wie immer vielen Dank für jede Antwort.
Oliver L.
Hallo Petra,
Taubheit jedenfalls halbseitig ist nicht immer ein Grund kein Auto zufahren. Der HNO Arzt kann hier schon was sagen und ansonsten der TÜV mit seiner medzinischen Untersuchungsstelle hier aber nicht die klassische MPU Abteilung.
Der Neurologe kann hier aber auch was zu sagen oder sollte es können.
viel Glück
Oliver
Nordlicht[a]
Taubheit, naja, hat er Kraft in Händen und Füssen?
Wie ist es mit Treten von Bremse und Kupplung (Automatik???) ?
Wie alt ist er? Ich denke, da sollte mit dem Arzt gesprochen werden und sehr verantwortlich entschieden werden!!!!
PS: Ich hab nach Bekanntwerden des Führerscheins erst den Motorradführerschein gemacht...allerdings hab ich auch keine Anfälle, keine Schwächen und kein Wachstum....
Gruss, Martina
Petra A.
Hallo,
mein Vater ist 71 Jahre alt, er fährt einen Automatikwagen mit Servolenkung und er hat noch Kraft in Händen und Füßen (aber natürlich nicht mehr so wie vor Diagnosestellung). Er kann sich noch selbst anziehen und versorgen und er geht jeden Tag ca. 2-3 km zu Fuß. Allerdings kann es z.B. beim Zerkleinern vom Essen passieren, dass ihm das Messer runterfällt.
Ich persönlich würde denken, dass es eher feinmotorische Probleme sind, die die Halbseitentaubheit hervorruft.
Andererseits liegt sein Glioblastom links temporal (zwischen dem Sprach- und Bewegungszentrum). Bisher war es aber immer so, dass die ersten Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich zu finden waren.
Allerdings waren die ersten Anzeichen seines Hirntumores überhaupt sogenannte einfach fokale Anfälle (nur Kribbeln im rechten Arm), die aber
seit der OP weg sind (seitdem ist eben die Halbseitentaubheit da).
Ich würde meinem Vater gerne zustimmen es noch mal mit dem Autofahren zu versuchen, aber ich bin wirklich unsicher.
Danke für Eure Antworten.
Petra A.
Nordlicht[a]
Hallo petra,
bitte entscheide Du das nicht, wenn etwas passiert, wirst Du nicht mehr froh... Ich würde mehr zu nicht fahren lassen tendieren, aber aussenstehend ist es leicht zu sagen.
Es kommt wohl auch darauf an, wo und wielange er fährt... vom Dorf zum Einkaufen oder Mitte Stadtverkehr.
Frag den Arzt und der soll es dann auch dem Vater sagen!
Gruss, Martina
JohnCo
Hallo zusammen,
es gibt im Straßenverkehrsrecht Vorschriften und Ableitungen sowie Urteile, die besagen, das grds. nach einer Kopf-Op ein 6 monatiges Fahrverbot besteht; bei Anfällen je nach Schwere und Häufigkeit mindestens 3, jedoch auch schon mal 12 Monate.
Wir haben uns nach 6 Monaten vom Operateur eine schriftliche Bescheingung ausstellen lassen, das meine Frau (GlioIV) wieder am Strassenverkehr teilnehmen kann und das Autofahren vorsichtig in Begleitung beginnen kann. Die ersten 4 Wochen ist sie nur in Begleitung gefahren. Seit dem alleine.
Der Versicherung haben wir dies schriftlich mitgeteilt und uns bestätigen lassen, das dies aus deren Sicht auch in Ordnung ist. Hintergrund ist, das uns im Versicherungsfall (Unfall mit oder ohne Selbstverschulden) auf jeden Fall Fahrlässigkeit hätte vorgeworfen werden können, wenn nicht sogar grobe Fahrlässigkeit. Das widerum bedeutet, die Versicherung ist nicht zur Leistung verpflichtet, da bei grober Fahrlässigkeit durch Eigenverschulden in der Regel keine Versicherung zahlen wird (Klauseln im Versicherungs-vertrag).
Als Fazit kann ich für uns sagen, dass mein Ehefrau jetzt mit einem ruhigem "Gewissen" am Strassenverkehr teilnehmen kann. Manche nehmen es vielleicht nicht ernst genug, doch ein Unfall ist schnell passiert. Und da sollte man alles gründlich geklärt haben, sonst drohen grosse Probleme.
Gruß
JohnCo
Brigitte[a]
Mein bruder durfte autofahren!
Das hatsein selbstbewustsei sehr gestärkt!
Gruß Brigitte