Hallo,
meine GKV hat die Kostenübernahme von Avastin im Off-Label-Use bei Glioblastom abgelehnt mit der Begründung, dass eine zweite Bestrahlung als Kassenleistung infrage gekommen wäre - was m.E. nicht zutrifft. 
Hat jemand Erfahrung mit Ablehnung, Genehmigung oder einstweiliger Anordnung? Kennt jemand Anwälte mit spezieller Erfahrung auf diesem Gebiet? 
Das Urteil des BVerfG, Az.:1 BvR 347/98 vom 6.12.2005, Absatz-Nr. (1 - 69) kann m. E. angewendet werden.
Viele Grüße und besten Dank 
sagt Cora
 
                        