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Thema: Avastin / Bevacizumab: Kostenübernahme von GKV abgelehnt - wer hat Erfahrungen?

Avastin / Bevacizumab: Kostenübernahme von GKV abgelehnt - wer hat Erfahrungen?
cora
04.11.2012 23:30:07
Hallo,

meine GKV hat die Kostenübernahme von Avastin im Off-Label-Use bei Glioblastom abgelehnt mit der Begründung, dass eine zweite Bestrahlung als Kassenleistung infrage gekommen wäre - was m.E. nicht zutrifft.

Hat jemand Erfahrung mit Ablehnung, Genehmigung oder einstweiliger Anordnung? Kennt jemand Anwälte mit spezieller Erfahrung auf diesem Gebiet?

Das Urteil des BVerfG, Az.:1 BvR 347/98 vom 6.12.2005, Absatz-Nr. (1 - 69) kann m. E. angewendet werden.

Viele Grüße und besten Dank
sagt Cora
cora
Senja
06.11.2012 07:25:21
Hallo Cora


Bist du Mitglied im VDK? http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
Gibts glaube ich in jedem Bundesland, da kostet die Mitgliedschaft etwas mehr wie 5 Euro im Monat, und die regeln alle sozialen Angelegenheiten für dich, wenn es sein muss auch mit Rechtsanwalt!
Viel Glück

Senja
Senja
MarionS1971
06.11.2012 08:14:41
Hallo Cora,
was sagen eure behandelnen Ärzte dazu ?? Unser Arzt in der Klinik meint für den Fall der Fälle, dass einmal Avastin nötig wäre und die Krankenkasse das ablehnen würde (was die meisten grundsätzlich erstmal aus Kostengründen machen !) , müsste man Widerspruch einlegen und die Sache nen Anwalt übergeben. Und unsere Klinik hat da "jemanden" an der Hand, der bisher alle Fälle relativ kurzfristig durch eine einstweilige Verfügung durchbekommen hat.
Alles Gute Euch !
LG
Marion
MarionS1971
Vita Pugnator
08.11.2012 12:43:29
Hallo MarionS1971.

Habe deine Antwort an Cora gelesen..suche mir seit Tagen die Finger wund (im Internet) um "jemanden" (der richtig Ahnung hat) mir in genau dieser Angelegenheit dringend helfen tut (für meinen Sohn). Alleine werde ich kaum einen Widerspruch einlegen können, der den wichtigen "Erfolg" hat.

LG
Betty die Verzweifelte
Vita Pugnator
MarionS1971
08.11.2012 15:38:22
Hallo Betty,

Es gibt ein Urteil, wonach eine Therapie dem Patienten nicht verwehrt werden darf, selbst wenn nur eine geringe Chance der Linderung oder Heilung besteht.
Hier das Urteil:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html

Druck dir das aus oder nimm den Link zu diesem Urteil und geh damit umgehend (wegen der Widerspruchsfrist) zu einem Anwalt für Sozialrecht und lass ihn darauf aufbauend eine Einstweilige Eilverfügung erwirken. Aber geh unbedingt zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und nicht irgendeinen anderen....
Viel Glück und wenn ihr was erreicht habt, berichte bitte auch davon....

LG
Marion
MarionS1971
Tessa
08.11.2012 19:59:31
Hallo Cora,
ich habe schon mal über unsere Unwegsamkeiten wegen Avastin berichtet.
Wir haben sogar dagegen geklagt.Mein Mann hat über 1,5Jahren Avastin erhalten,wobei wir die letzten 7MonatenSelbstzahler waren,da es ihm unwahrscheinlich gut damit ging,die KK jedoch die Bezahlung eingestellt hat ,mit der Begründung,das Avastin nicht für diese Tumorart zugelassen sei.
Das Urteil drüber ging für uns nicht gut aus,wir bekamen ca.30% der Ausgaben als Vergleich zurück,jedoch ist klar das er das Medikament nun nicht mehr bekommen wird.Die KK zahlt nicht und unsere Geldreserven sind aufgebraucht.
Ich wünsch dir mehr Glück,denn Avastin scheint doch eine gewisse Chance zu sein.
Liebe Grüße
Tessa
Tessa
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