Hallo,
zunächst muss man wissen, dass das Versorgungsamt vornehmlich die Krankheitsfolgen (und nicht die Erkrankung selbst) beurteilt. In deinem Fall also z.B. das Ohrgeräusch usw. Diese Krankheitsfolgen werden jeweils mit einer Prozentzahl bewertet, die zusammengenommen zum "Grad der Behinderung" führen. Dabei wird aber nicht einfach die Summe gezogen, sondern deren Gesamtheit bewertet. Die Sache ist also ein bischen schwammig, daher ist es ratsam, sich anhand der "Richtlinien zu ärztlichen Gutachtertätigkeit" vorab zu informieren. Das Versorgungsamt sendet sie, soviel ich weiß, kostenlos zu.
Den Antrag stellt man beim örtlichen Versorgungsamt, das ein Formular bereithält. Es recherchiert alle relevanten ärztlichen Unterlagen und lässt sie durch einen eigenen, häufiger einen Vetragsarzt beurteilen. Es ist deshalb unabdingbar, vorab für die entsprechenden Befunde zu sorgen und sich ggf. beim Ausfüllen des Antrags helfen zu lassen.
Die Vorteile (bzw. "Nachteilsausgleichs"-Möglichkeiten) kommen abgestuft zur Geltung, eine wichtige Grenze ist 50%. Wenn sich weniger abzeichnet, ist es für manchen Abwägungssache, einen Antrag überhaupt zu stellen, zumal der ganze Vorgang einigen Aufwand mit sich bringt und zudem einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ratsam ist eine möglichst genaue Abwägung der eigenen Lebensführung einerseits und der Erleichterungen, die der Ausweis bringen kann, andererseits. Ich z.B. kann nicht mehr Auto fahren. Da ich durch das Merkzeichen "erheblich gehbehindert" kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, hat mit der Ausweis sehr geholfen