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Thema: Behindertenausweis?

Behindertenausweis?
Marion[a]
09.10.2005 17:51:36
Hallo!

Mir hat ein Freund erzählt, ich hätte eventuell Recht auf einen Behindertenausweis. Ich bin vor 7 Wochen an einem pilozytischen Astrozytom Grad1 operiert worden, habe jetzt noch Kopfschmerzen, einen Tremor in beiden Händen , Geräusche im Ohr (ich denke eine Art Tinnitus) und so eine Art "Schwappen" im Kopf - wie wenn Wasser hin und her schwappt, Bewegungseinschränkungen.
Weiß jemand da mehr?
Bin über jede Antwort dankbar.
Marion[a]
Beate[a]
10.10.2005 08:19:02
Hallo Marion,
du mußt zum versorgungsamt gehen und dir einen Antrag auf festellung des grades deiner behinderung holen. diesen füllst du aus mit angabe deiner krankheit sowie sämtlichen ärzten die dich behandelt haben. die dazugehörigen unterlagen (MRT´s, OP-ber. etc.) hat sich das versorgungsamt, in meinem falle, selbst besorgt.(dauert dann aber etwas länger) du kannst aber auch alles zusammen abgeben,wenn du die unterlagen hast.
du bekommst dann irgenwann bescheid, welchen grad der behinderung du hast.
Beate[a]
Rosi[a]
10.10.2005 10:09:13
Hallo Marion,
ich hätte eine Frage, die gar nichts mit dem Behindertenausweis zu tun hat.
Wie groß war Dein Tumor und wo hat er gesessen?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen
Danke
Rosi
Rosi[a]
Marion[a]
10.10.2005 10:29:58
Ich habe in dem Forum schon mal geschrieben, da steht mehr drin, weiß jetzt nicht was du genau wissen willst. (geb einfach mal ins Forum "eine Woche her" ein, dann kommt es).
Ansonsten: Mein Tumor saß im Kleinhirn (re Seite) und war 2,3 x 3 cm groß. Sie haben in der Mitte vom Hinterkopf den Schnitt gemacht vom Haaransatz ca14cm nach oben und mir dann eine Plastik eingesetzt als Schädeldach (das Stück, das sie rausmachen mussten). Ist am Mittwoch 7 Wochen her. Ich bin zwar froh, dass ich es operieren lassen musste, jedoch hätte ich nicht gedacht, dass die Regeneration so lange dauert und so langsam ist.
Hattest du auch so eine OP hinter dir?
Irgendwie kommt es mir manchmal so vor als ob ich froh sein muss und kann, dass ich eines gutartigen Tumor hatte, auf der anderen Seite belastet es mich trotzdem , überhaupt einen Tumor zu haben und mit dem ganzen zurecht zu kommen!!

LG Marion
Marion[a]
Sylke
10.10.2005 15:10:58
Hallo Marion,

mein Mann konnte sich mit dieser Thematik an den Behindertenbeauftragten seines Arbeitgebers wenden, der hat ihm geholfen die Formulare auszufüllen. Er hat das ganze erst fast 5 Jahre nach dem ersten Auftreten der Tumore gemacht und bei ihm lief das ganze dann recht reibungslos durch.

Gruß, Sylke
Sylke
Rosi[a]
12.10.2005 12:32:53
Liebe Marion,
danke Dir für die Information. Mich hat da nur mal interessiert, weil meinem Sohn vor 3 1/2 Jahren ein (angebliches) Medulloblastom WHO IV entfernt wurde. Nachdem sein Tumor riesengroß war, wie mir jeder Arzt bestätigte (6,5 auf 5,5 und ich glaub 4,5 im Durchmesser) er nicht wir eigentlich beim Medulloblastom üblich, ins umliegende Gewebe eingewachsen war und auch keine Metastasen gesetzt hat und weil bei meinem Sohn auch sonst erheblich viel falsch diagnostiziert wurde, bin ich manchmal immer noch am Zweifeln ob er denn überhaupt ein Medulloblastom hatte. Zur Auswahl stand nämlich auch ein pilozytisches Astro, dessen Ausmaße wie ich rausgefunden habe, sehr groß sein können. Hab auch schon mal ins Forum geschrieben, daß war aber schon 2002. Da steht unsere Geschichte ein bißchen ausführlicher.
Ich dank Dir jedenfalls und wünsche Dir alles erdenklich Gute
Gruß Rosi
Rosi[a]
JohnCo
17.10.2005 22:48:32
Hallo Marion,
Die GdB/MdE-Bewertung von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig. Entscheidend sind auch die neben der Haupterkrankung aufgetretenen Nebenerkrankungen, die unmittelbar mit der Haupterkrankung in einem Zusammenhang stehen und weitere körperliche Einschränkungen verursachen.
Nach der Entfernung gutartiger Tumore (z.B. Mennigeom, Neurinom) richtet sich der GdB/MdE-Grad allein nach dem verbliebenen Schaden.
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependynom, Astrozytom II, ist der GdB/MdE-Grad, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.
Das Abwarten Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors (z.B. Medulloblastom) in Betracht; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit (im Frühstatium) bei geringer Leistungsfähigkeit 50.
----Zitat aus Broschüre Behinderung und Menschen -----
Nähere Informationen findest Du auch auf der Internetseite integrationsamt@wl.org oder Deinem zustänidgem Versorgungsamt.

Wie hier schon angesprochen ist die vollständige Dokumentation unter Beifügung aller ärztlichen Unterlagen nicht ohne Bedeutung. Dies hilft den Bearbeitern beim Versorgungsamt, eine auch in Deinem Sinne entsprechende Entscheidung zu treffen.

Viele Grüße

JohnCo
JohnCo
FH81
25.10.2005 11:04:56
Hallo,

zunächst muss man wissen, dass das Versorgungsamt vornehmlich die Krankheitsfolgen (und nicht die Erkrankung selbst) beurteilt. In deinem Fall also z.B. das Ohrgeräusch usw. Diese Krankheitsfolgen werden jeweils mit einer Prozentzahl bewertet, die zusammengenommen zum "Grad der Behinderung" führen. Dabei wird aber nicht einfach die Summe gezogen, sondern deren Gesamtheit bewertet. Die Sache ist also ein bischen schwammig, daher ist es ratsam, sich anhand der "Richtlinien zu ärztlichen Gutachtertätigkeit" vorab zu informieren. Das Versorgungsamt sendet sie, soviel ich weiß, kostenlos zu.

Den Antrag stellt man beim örtlichen Versorgungsamt, das ein Formular bereithält. Es recherchiert alle relevanten ärztlichen Unterlagen und lässt sie durch einen eigenen, häufiger einen Vetragsarzt beurteilen. Es ist deshalb unabdingbar, vorab für die entsprechenden Befunde zu sorgen und sich ggf. beim Ausfüllen des Antrags helfen zu lassen.

Die Vorteile (bzw. "Nachteilsausgleichs"-Möglichkeiten) kommen abgestuft zur Geltung, eine wichtige Grenze ist 50%. Wenn sich weniger abzeichnet, ist es für manchen Abwägungssache, einen Antrag überhaupt zu stellen, zumal der ganze Vorgang einigen Aufwand mit sich bringt und zudem einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ratsam ist eine möglichst genaue Abwägung der eigenen Lebensführung einerseits und der Erleichterungen, die der Ausweis bringen kann, andererseits. Ich z.B. kann nicht mehr Auto fahren. Da ich durch das Merkzeichen "erheblich gehbehindert" kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, hat mit der Ausweis sehr geholfen
FH81
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