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Lara

Hallo,

Mein Mann Glio 01/2009 hat einen Behindertenausweis 100% bekommen gültig 31.07.2014. Im Februar habe ich die Verlängerung beantragt. Endlich haben die Gutachter des Rhein Kreises Neuss es geschafft den Fall zu begutachten. Er bekommt eine Verlängerung mit Nachprüfung für 2 Jahre.
Das heißt in 1,5 Jahren wieder einen Antrag stellen 6 Monate Bearbeitungszeit ist schon schnell:(.
Oder würdet ihr Einspruch einlegen und auf unbefristet bestehen?
Vielleicht kennt der Gutachter ja eine Heilungsmöglichkeit. Ich glaube ich sollte mal nachfragen.

LG
Lara

Irmhelm

Hallo Lara,
ich muß schmunzeln, denn ich lese zwischen den Zeilen.
Ja, die Bürokratie geht manchmal seltsame Wege. Eigentlich müßte es ja bei dieser Diagnose "unbefristet" sein. Ich würde mir den Spaß erlauben und ihn nach der evtl. Heilungsmöglichkeit fragen und sage ihm, er würde dann vielen hier im Forum helfen. Doch Spaß bei Seite, dafür ist die Sache viel zu ernst.
Versuche es mit Widerspruch. Ich kann mich erinnern, daß es einige hier im Forum gibt, die unbefristet haben. Mein Mann hatte 2012 auch 100 % bekommen, befristet bis 2017. Das erste was ich dachte, toll, wenn er es bis dahin überlebt. Die Hälfte hat er jetzt, vielleicht schafft er es tatsächlich.
Wünsche Dir viel Erfolg beim Einspruch.
LG
Irmhelm

Bulli2014

Hallo liebe Lara,

ich arbeite in einem Heim und alle unsere Bewohner haben den Schwerbehindertenausweis für mehrere Jahre und bekommen ohne Gutachter immer wieder eine längerfristige Bewilligung.
Ich würde auf jeden Fall nachfragen warum die Bewilligung "nur für 2 Jahre "ausgestellt wurde. Ihr habt ja nicht ohne Grund diesen Bescheid erhalten sondern dein Mann hat ein Glio was immer bedeutet das er eine Behinderung haben wird.
Ich würde nachfragen denn nur dadurch kann es Antworten geben...
Viel Kraft und Durchhaltevermögen
Bulli2014

(Papa du wirst immer in unseren Herzen sein)

Linus64

Hallo Lara,

meine Frau hat auch einen unbefristeten Bescheid erhalten allerdings "nur" 80%, so dass auch ich hier eine "erneute Schleife" fahren muss und 100% gefordert habe. Wünsche dir viel Glück.

LG, Linus

schorsch

Hallo Lara, ja, die Bürokratie ist schon manchmal " ein merkwürdig Ding" und sehr widersprüchlich. Ich kann gut Deinen Ärger und Unmut verstehen! --Ich habe im Juli 2008 nach Diagnose Oligodendrogliom Grad II, 2. OPs /Rezidiv, 90% mit Merkbuchstaben G erhalten, gültig für 1,5 Jahre(11/09). Nach 13 Monaten wurden mir die Unterlagen erneut zugestellt zur erneuten "Begutachtung". Keine Veränderung. Ausweis danach gültig bis 01/2013. - Da ich von der Stadt Münster im Herbst 2012 nichts hörte und keine Unterlagen bekam, rief ich an und wurde kompetent am Telefon beraten. Die MA teilte mir mit, das keine erneute Begutachtung anvisiert sei und ich zur Verlängerung vorbei kommen könne. Dies könne sie dem Computer entnehmen. Ich bin dann zur zuständigen Stelle hin und der Ausweis wurde für 5 Jahre (problemlos) verlängert. Auf meine Frage, ob ich 2018 irgend etwas unternehmen müsse bzgl. der Verlängerung teilte sie mir mit, dass mir entweder die Unterlagen zu einer erneuten Begutachtung zugesendet werden oder falls nicht, ich mit einem neuen Passbild kommen könne und der Auweis würde neu und unbefristet augestellt ( 3. Mal!) Zu dem Zeitpunkt hatte schon eine Verschlechterung in den Grad III, Rezidiv und erneute OP mit anschließender Chemo stattgefunden.Ich hatte aber keinen "Verschlechterungsantrag" gestellt. Sie hat meine Angaben aufgenommen und ins Programm eingegeben . - Ich meine damit, nicht gleich wieder einen Antrag stellen; abwarten und entweder anrufen oder persönlich nachfragen. - Ich fand die erste Gültigkeit von 1,5 Jahren nicht nachvollziehbar und der Schwere meiner Erkrankung mit den Folgen für mich nicht entsprechend. lg

lero

Hallo Lara,

ichwürde sogar zu einem Anwalt gehen für Sozialrecht und Ihn nach Chancen und Möglichkeiten fragen.
Wenn sein muss Sozialgericht, deren Gutachter
verstehen was die Krankheiten bedeuten im Gegensatz zu diesen Schreibtischtätern.

d.skopp

Hallo,
lt. Versorgungsmed. Verordnung ist ein Glioblastom mit mindestens 80 zu bewerten. Bei maligen Tumoren ist eine Heilungsbewehrung von mindestens 5 Jahren anzusetzen.

LG j.

Dr. Orchidee

Leg Widerspruch ein, der Fall ist falsch entschieden worden:

Die GdB/MdE-Bewertung von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig.

Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z.B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdB/MdE-Grad allein nach dem verbliebenen Schaden.

Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdB/MdE-Grad, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.

Bei malignen Tumoren (z.B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom) ist der GdB/MdE-Grad mit wenigstens 80 zu bewerten.

Nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen ( Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, hier Abschnitt B 3.3 ) kommt das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z.B. Medulloblastom) in Betracht.

ERGO: ein Glioblastom ist mit einem GdB von 80 ohne Heilungsbewährung ( d.h. lebenslang) einzustufen.
100 % zu beantragen mach nur Sinn, wenn weitere schwerwiegende Erkrankungen/ Behinderungen (z.B. Epilepsie/ neurologische Ausfälle etc.) vorliegen. Die weiteren Erkrankungen unterliegen allerdings der Überprüfung der Heilungsbewährung nach 5 Jahren.

Hoffe, das hilft Dir zur Begründung des Widerspruchs weiter,
Grüße, Orchidee

dirlis

Wir haben auf den Eilantrag
100.% unbefristet bewilligt bekommen,
Im Moment läuft noch der Antrag auch rückwirkend zu bewilligen.

Viel Glück beim Widerspruch!
Dirlis

DerAngehörige

Hallo Lara,
meine Frau als betroffene hat 100% unbefristet.
Wir haben die den Antrag und was damit zusammenhängt über den VdK, es gibt aber auch andere Organisationen die das für Einen übernehmen, laufen lassen.
Wir haben denen die benötigten Unterlagen zur Verfügung gestellt und alles andere haben sie gemacht. Zum einen kennen die sich aus und wissen an wen sie was schreiben müssen und wie die Fristen sind, und zum anderen muss ich bzw. meine Frau sich nicht damit beschäftigen.
Es gibt ja genug andere Sachen mit denen man in Bezug auf die Erkrankung zu tun hat.
Ich hatte den Tipp auch von einem Bekannten bekommen und muss sagen dass es goldrichtig war es so zu machen.

Weiterhin alles Gute

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