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Streusel

Behindertenausweis beantragen, Fahrerlaubnis für den PKW behalten

Hallo ihr Lieben,
meinen Mann quält als Betroffenen eine Frage. Diagnose war Nov. 2019 anaplastisches pleomorphes Xanthoastrozytom DD: epitheloides Glioblastom (die Histologen konnten sich nicht festlegen, mehrere referenzpathologischen Untersuchungen sind erfolgt), zunächst OP: Teilresektion, dann Chemotherapie und Bestrahlung, das volle Programm, er hat stark unter den Nebenwirkungen zu leiden und schläft phasenweise fast den ganzen Tag. Der Antrag auf Berufsunfähigeit muss nun gestellt werden. Zusätzlich möchte er einen Behindertenausweis beantragen... und nun die Frage, die ihn quält...
Er hat große Sorge, dass er, wenn er einen Behindertenausweis wegen der schnellen Erschöpfbarkeit und der phasenweise auftretenden starken Müdigkeit beantragt, auch kein Auto mehr fahren darf.
Das ist eine Freiheit, die ihm sehr wichtig ist und die in Phasen, wo es ihm besser geht auch problemlos möglich ist.
Habt ihr damit Erfahrung?
Wir sind für jede Information dankbar, danke im voraus
Streusel

Telekomtoto

Hallo Streusel,
nach meiner ersten OP hatte ich eine Reha in der gleich ein Schwerbehindertenausweis beantragt wurde und auch ohne Probleme genehmigt wurde . ( 80 % ohne Buchstabe ) . Dann habe ich wieder gearbeitet, nach meiner zweiten OP kam das volle Programm Bestrahlung Chemo . Meinen Führerschein habe ich ohne Probleme behalten . Über den Vdk habe ich die BU Rente beantragt was ohne Probleme genehmigt wurde.

Bei weiteren Fragen schick mir eine PN .

Liebe Grüße Thomas

fasulia

da evtl. auch die Ärzte bei der Erteilung eines Schwerbehindertenausweises angeschrieben werden, ist wichtig, dass von dieser Seite nicht von einer plötzlich oder "anfallsartigen" Müdigkeit geschrieben wird,
das hat keine unmittelbare Auswirkung auf den Führerschein-
einen Führerschein-Entzug gibt es in Krankheitsfällen so gut wie nicht-
(in Eigenverantwortung jeden Fahrers/ Fahrerin)
aber im Falle eines Unfalles werden die ärztlichen Stellungnahmen geprüft.

bei phasenweiser Müdigkeit, die der Betroffene selbst steuern kann und erhaltener Reaktionsgeschwindigkeit plus ausreichende Orientierungsfähigkeit, spricht nichts gegen das Weiter-Auto-fahren
( auch die beiden letztgenannten Punkte sollten von den Ärzten auch so gesehen werden) aber Orientierung ist von ärztlicher Seite "nicht wichtig" für die Fahrtüchtigkeit, "nur" fürs wieder nach Hause kommen;)


im Antrag kann man selbst auswählen, welche Ärzte man angibt und bei diesen die Problematik ansprechen

Streusel

Lieber Thomas,
danke für die Informationen. Das ist alles noch Neuland für uns.
Liebe Grüße
Streusel

Streusel

Liebe fasulia,
das sind sehr gute Hinweise, danke. Anfallsartig ist seine Müdigkeit nicht. Wir werden mit unserem Onkologen sprechen.
Liebe Grüße
Streusel

KaSy

Liebe Streusel,
weder die Berufsunfähigkeit (BU) noch der Schwerbehindertenausweis haben direkt etwas mit der Fahrerlaubnis zu tun. Die ausstellenden Ämter melden das der zuständigen Behörde nicht.

Selbst wenn das zeitlich begrenzte Fahrverbot nach der OP (3 Monate) oder nach epileptischen Anfällen (1 Jahr Anfallsfreiheit) gilt, erfährt das die Behörde für die Ausstellung der Fahrerlaubnis nicht.


Meine Frage ist aber, warum wollt Ihr jetzt bereits die BU beantragen. Hat das ein Arzt empfohlen oder hat die Krankenkasse oder die Rentenversicherung es gefordert?

Die Erstdiagnose und damit der Beginn der Therapien liegen doch erst ein halbes Jahr zurück.

Erkundigt Euch gut, ob das jetzt nicht zu früh ist, denn der (vermutlich finanziell günstigere) Krankengeldanspruch sollte deutlich länger bestehen.

Und wenn sich Dein Mann zum jetzigen Zeitpunkt, wo es ihm nicht gut geht, darüber Gedanken macht, was mit seiner Fahrerlaubnis passieren würde, dann schaut er doch recht optimistisch in die Zukunft.

Ich meine, da könnte auch noch einiges besser werden, was möglicherweise eine Wiedereingliederung erlaubt. Vielleicht ist eine Teilzeitarbeit möglich. Aber selbst, wenn das alles nichts wird, solltet Ihr Euch gut beraten lassen, ob jetzt bereits der richtige Zeitpunkt für den BU-Antrag ist.

Beste Grüße
KaSy

Streusel

Liebe KaSy,

vielen Dank für die Informationen und Tips. Ja wir schauen optimistisch in die Zukunft, zumal unsere Zwillingsmädchen erst 15 Monate alt sind. Wir werden alles regeln für den "worst case", aber wir hoffen auf noch viele gemeinsame Jahre. Ich könnte die Gegenwart nicht ertragen, wenn ich nicht optimistisch in die Zukunft schauen würde.

Liebe Grüße
Streusel

Pittiplatsch

Hallo Streusel, meine Frau hatte 2015 zwei Hirntumor OPs mit anschließender Bestrahlung. Wir haben während der Reha auch einen Schwerbeschädigtenausweis (90%) beantragt und meine Frau ist aufgrund ihrer schnellen Erschöpfung mittlerweile auch unbefristet voll verrentet! Wir hatten uns Mitte 2016 während einer Rehamaßnahme in Leipzig und auch vom behandelnden Neurologen die Fahrtauglichkeit bescheinigen lassen. Meine Frau ist vor ihrer Erkrankung gerne und viel gefahren. Jetzt reicht es eben maximal noch für 30 Minuten Stadtverkehr oder eine Stunde Autobahn. Dein Mann sollte sich die Fahrtauglichkeit bescheinigen lassen und dann aber auch die Signale seines Körpers deuten und respektieren lernen, dann wird er sich auch in bestimmten Situationen nicht hinters Steuer setzen.

RedRene

Hallo,

der Grad des Schwerbehindertenausweises kann bei Glioblastom direkt 100 sein. Direkte Vorteile hast du mit dem Ausweis erst im Verlaufe des späteren Alltags: evtl. mehr Urlaubstage nach Wiedereingliederung beim Arbeitgeber, einen höheren Kündigungsschutz, Eintrittsgeld im Kino 1€ weniger usw.

Es ist aber wie oben schon erwähnt für die Finanzen kein direkter Einfluss und hat nichts mit dem Kfz zu tun. Du erhälst auch nicht direkt einen besseren Parkplatz o.ä.

Du solltest es nebenbei auf jeden Fall machen, die wichtigen finanziellen Aspekte sind aber sukzessive Krankschreibung mit Krankengeld, Wiedereingliederung, evtl. Rente wenn nichts anderes geht usw.

Sinnvoll ist z.B. sich bei der Deutschen Krebshilfe einmal beraten zu lassen.

Viele Grüße René

Streusel

Lieber Pittiplatsch, lieber René,
Vielen Dank für die Tips und schönes Wochenende
Streusel

KaSy

Liebe Streusel,
der Schwerbehindertenausweis hat zwar nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun, aber durchaus mit den "Finanzen".
Er bringt steuerliche Vorteile je nach Höhe des GdB mit Beginn des Datums, seit dem dieser gültig ist.
Stellt den Antrag!
Nachteile dürfen nicht entstehen.
KaSy

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