Hallo Ahnungslos, die Rückführung in den Arbeitsprozess nach längerer Krankheit und Bezug von Krankengeld, nach dem Hamburger Modell, bezieht sich nur auf Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Da Du EU- Rentner bist, liegt dazu kein "Handlungsbedarf" vor und ist somit nicht möglich. Bzgl. Deiner Fragen von Hinzuverdienstmöglichkeiten als EU-Rentner würde ich Dir eine Beratung beim VdK oder erneute Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlen. Sinnvol ist es dazu, seine Fragen vorher zu formulieren, damit man nichts vergißt zu fragen! Hinzuverdienst ist pauschal gesagt nur begrenzt möglich. Das Integrationsamt ist auch eine Möglichkeit, wie Mondschein schreibt. Nach Bundesland allerdings sehr unterschiedlich aufgebaut und strukturiert.