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Thema: Bestätigung der Fahrtüchtigkeit nach Biopsie oder Operation

Bestätigung der Fahrtüchtigkeit nach Biopsie oder Operation
eimac
29.03.2013 08:27:19
Hallo,

wie ist es 3 Monate nach der Biopsie oder später nach der Operation. Bekomme ich dann von einem Arzt die Genehmigung/Fahrerlaubnis erteilt? Wird eine regelmässige Überprüfung meiner Fahrtüchtigkeit durchgeführt? Wie sähe das rechtlich aus mit der Versicherung?
Wenn ich mir begucke, was für Autofahrer so unterwegs sind, die teilweise gar nichts mehr sehen/hören können oder eigentlich nicht mehr verkehrstauglich sind. Diesbezüglich habe ich noch nichts gehört, daß bei einem Unfall die Versicherung nicht gezahlt hätte.

Gruß eimac
eimac
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29.03.2013 16:17:37
Hallo eimac,

also mir wurde gesagt, dass man nach einer Kopf-OP ein halbes Jahr kein Auto fahren darf. Ich hab es dann von mir aus gelassen und bin nach einem halben Jahr einfach wieder gefahen. Ohne Überprüfung oder sonstwas.

Gruß
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eimac
29.03.2013 16:32:36
Hallo,

Klar kann man auch selbst entscheiden zu fahren, aber was passiert tatsächlich bei einem Unfall oder so, ich will eigentlich wissen, ob das rechtlich unproblematisch ist. Müsste ich z. B. meiner Autoversicherung irgendetwas von meiner OP mitteilen?
Meine Ärzte haben mir bis jetzt gesagt, daß ich niemanden finden werde, der die Verantwortung übernehmen wird.

Gruß eimac
eimac
GG_aus GL
29.03.2013 16:50:19
ich bin auch fast ein Jahr nicht gefahren, dann habe ich einen speziellen Sehtest gemacht, den ich im zweiten Anlauf erst bestanden habe!! und dann habe ich freiwillig Fahrstunden genommen. Jetzt fahre ich seit Anfang Dezember wieder vorsichtig Auto
GG_aus GL
Dr. Orchidee
29.03.2013 17:13:50
ganz so einfach ist die Geschichte nicht:
Wer eine Hirnverletzung /OP etc. erleidet, hat zwar keine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde, wird aber von der Straßenverkehrszulassungsordnung mit der allgemeinen Formulierung in die Pflicht genommen in diesem Fall in "geeigneter Weise Vorsorge zu treffen"( §2Abs.1FeV ),
heißt: - Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle
- Verkehrsmedizinisches Gutachten.
Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet, ob ein MPU, oder TÜV- Fahrgutachten o.ä. erforderlich ist.
Werden diese gesetzlichen Auflagen nicht vorgenommen, kommt es bei einem Unfall zum Verlust des Versicherungsschutzes.( §11 und 46 und Anlage 4 FeV)
Dr. Orchidee
eimac
29.03.2013 17:21:06
Hallo Dr. Orchidee,

Ja danke, so einen Hinweis habe ich gesucht und werde mich dann mal entsprechend schlau machen versuchen.

Gruß eimac
eimac
moccacina
30.03.2013 14:12:48
Es gibt auch einen freiwilligen Fitness-Check beim TÜV. Bei bestandenem Test bekommt man ein Zertifikat. Das Ergebnis bleibt anonym und wird nicht gemeldet, falls das Ergebnis schlecht ausfällt.
moccacina
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