Liebe Tulip,
ich kann von meinen Erfahrungen auch nur sagen, dass meine Strahlenärztin bei den insgesamt drei Bestrahlungen sehr genau darauf geachtet hat, dass sich die bestrahlten Bereiche keinesfalls überschneiden. Es waren im Abstand von 11 und 6 Jahren fraktionierte Bestrahlungen mit 30x2Gy=60Gy, 30x2Gy=60Gy, 30x1,8Gy=54Gy.
Allerdings habe ich im Jahr 2010 auf dem 30. Berliner Krebskongress bei den (von der DHH organisierten) Arztvorträgen für Hirntumorpatienten einen Strahlenmediziner gehört, der sagte, dass man innerhalb eines halben Jahres rebestrahlen könne. Er bestätigte das wiederholt und meinte, in der Charité würden sie das tun. Ich sprach ihn nach dem Vortrag noch einmal an und er bestätigte das auch für WHO III-Meningeome.
Dagegen spricht meine in den Jahren 2011 und 2017 gemachte Erfahrung, wo sehr verantwortungsbewusst auf die Minimierung von Folgeschäden geachtet wurde.
Vielleicht ist der Unterschied, dass ich mit den Meningeomen (obwohl WHO III) und derzeit akzeptabler Konstitution (Pflegegrad 2, aber ich kann mich allein versorgen) eine hohe Lebenserwartung habe? Aber die Lebensqualität ist ziemlich eingeschränkt.
KaSy