Thema: Besuch der SUVA zuhause
Besuch der SUVA zuhause
Flurina
07.03.2019 17:03:05
Hallo liebe Mitbetroffenen,
Hat jemand von Euch Erfahrung mit einem Besuch der SUVA zuhause ?
Habe Invalidenrente beantragt, da ich nach einer Biopsie ein Bein habe, was tagtäglich von Nervenschmerzen betroffen ist und ich überhaupt nicht mehr belastbar bin.
Herzlichen Dank im voraus.
Lieber Gruss
Dorothea
Hat jemand von Euch Erfahrung mit einem Besuch der SUVA zuhause ?
Habe Invalidenrente beantragt, da ich nach einer Biopsie ein Bein habe, was tagtäglich von Nervenschmerzen betroffen ist und ich überhaupt nicht mehr belastbar bin.
Herzlichen Dank im voraus.
Lieber Gruss
Dorothea
KaSy
08.03.2019 00:23:00
Liebe Flurina
SUVA bedeutet "Schweizerische Unfallversicherungsanstalt".
Ist sie in der Schweiz auch bei nicht unfallbedingten Erkrankungen für die Begutachtung bei einem Antrag auf "Invalidenrente" zuständig?
In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit durch den MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen begutachtet und in die Pflegegrade von 1 bis 5 eingestuft.
Für die Feststellung der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente ist in Deutschland der Rentenversicherungsträger zuständig.
Ich kann nur bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit mitreden.
Ein Mitarbeiter des MDK kommt nach Anmeldung nach Hause.
Mit der schriftlichen Anmeldung wurde ein Fragebogen geschickt, den man ausfüllen kann oder man lässt ihn von jemand anderem ausfüllen oder man lässt es ganz sein, weil man es ja nicht kann.
Der Mitarbeiter macht einige wenige Untersuchungen (nach Augenschein) und füllt einen langen Fragebogen aus.
Auf diesen Besuch sollte man insofern vorbereitet sein, dass man nicht "stolz" etwas vorführt, was man im Alltag kaum noch kann. Es sollte eine zweite Person anwesend sein, die die Tür öffnet. Selbst bleibt man am besten liegen oder sitzen. Die anwesende Person lässt man die Fragen beantworten.
Es ist gut, wenn Befunde und Arztberichte zur Einsicht vorhanden sind, die die andere Person dem Mitarbeiter vorlegt, aber nicht mitgibt.
Als Beginn der Pflegebedürftigkeit gilt das Datum des Antrags, jedenfalls war das bei mir so.
Ich hoffe, der Besuch verläuft bei Dir so wie Du es erwartest.
KaSy
SUVA bedeutet "Schweizerische Unfallversicherungsanstalt".
Ist sie in der Schweiz auch bei nicht unfallbedingten Erkrankungen für die Begutachtung bei einem Antrag auf "Invalidenrente" zuständig?
In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit durch den MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen begutachtet und in die Pflegegrade von 1 bis 5 eingestuft.
Für die Feststellung der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente ist in Deutschland der Rentenversicherungsträger zuständig.
Ich kann nur bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit mitreden.
Ein Mitarbeiter des MDK kommt nach Anmeldung nach Hause.
Mit der schriftlichen Anmeldung wurde ein Fragebogen geschickt, den man ausfüllen kann oder man lässt ihn von jemand anderem ausfüllen oder man lässt es ganz sein, weil man es ja nicht kann.
Der Mitarbeiter macht einige wenige Untersuchungen (nach Augenschein) und füllt einen langen Fragebogen aus.
Auf diesen Besuch sollte man insofern vorbereitet sein, dass man nicht "stolz" etwas vorführt, was man im Alltag kaum noch kann. Es sollte eine zweite Person anwesend sein, die die Tür öffnet. Selbst bleibt man am besten liegen oder sitzen. Die anwesende Person lässt man die Fragen beantworten.
Es ist gut, wenn Befunde und Arztberichte zur Einsicht vorhanden sind, die die andere Person dem Mitarbeiter vorlegt, aber nicht mitgibt.
Als Beginn der Pflegebedürftigkeit gilt das Datum des Antrags, jedenfalls war das bei mir so.
Ich hoffe, der Besuch verläuft bei Dir so wie Du es erwartest.
KaSy
Flurina
09.03.2019 12:02:49
Efeu
09.03.2019 18:00:15
Liebe Flurina,
bei mir war nur die IV-Stelle zuständig, von dem her wundert es mich schon, dass bei dir die SUVA reinkommt. Frag mal, wieso.
Und, mich interessiert, wie es bei dir weitergeht. Wie lange auch. Bei mir haben sie 2 Jahre gewartet, bis das Krankentagegeld zu Ende war, und 2 Gutachten, die bestätigten, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin.
Die Rentenstelle in Deutschland hingegen tut seit 3,5 Jahren rum mit immer neuen Formularen und langen Zeiten, wo ich nichts von ihnen höre (Ich hab ganz früher in D gelebt und gearbeitet).
Ich drück dir die Daumen,
liebe Grüsse,
Efeu
bei mir war nur die IV-Stelle zuständig, von dem her wundert es mich schon, dass bei dir die SUVA reinkommt. Frag mal, wieso.
Und, mich interessiert, wie es bei dir weitergeht. Wie lange auch. Bei mir haben sie 2 Jahre gewartet, bis das Krankentagegeld zu Ende war, und 2 Gutachten, die bestätigten, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin.
Die Rentenstelle in Deutschland hingegen tut seit 3,5 Jahren rum mit immer neuen Formularen und langen Zeiten, wo ich nichts von ihnen höre (Ich hab ganz früher in D gelebt und gearbeitet).
Ich drück dir die Daumen,
liebe Grüsse,
Efeu
Flurina
09.03.2019 18:20:04
Liebe Efeu,
Die Suva kommt zu mir, da ich selbstständig war. Ich habe auch die meiste Zeit meines Lebens in Deutschland verbracht, bin mittlerweile allerdings Schweizerin. Kann ich in Deutschland auch Invalidenrente beantragen ?
Lieber Gruss und einen schönen Abend.
Flurina
P.S. Danke fürs Daumendrücken - ich drücke Dir auch die Daumen !
Die Suva kommt zu mir, da ich selbstständig war. Ich habe auch die meiste Zeit meines Lebens in Deutschland verbracht, bin mittlerweile allerdings Schweizerin. Kann ich in Deutschland auch Invalidenrente beantragen ?
Lieber Gruss und einen schönen Abend.
Flurina
P.S. Danke fürs Daumendrücken - ich drücke Dir auch die Daumen !
Efeu
09.03.2019 18:24:50
Ja natürlich. Sollte dir die IV-Stelle längst mitgeteilt haben. Die haben bei mir auch am Anfang mit der deutschen Rentenstelle zusammen gearbeitet, denen Unterlagen geschickt usw.
Überall dort, wo du gearbeitet hast, kannst du IV-Rente beantragen. Ich hab z.B. auch in Italien gearbeitet......
Liebe Grüsse,
Efeu
Überall dort, wo du gearbeitet hast, kannst du IV-Rente beantragen. Ich hab z.B. auch in Italien gearbeitet......
Liebe Grüsse,
Efeu
Pet1968
10.03.2019 01:18:55
Flurina
10.03.2019 05:12:20
Flurina
10.03.2019 05:20:12
Guten Morgen,
Es scheint nicht möglich zu sein, da ich diese Voraussetzung nicht erfülle:
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Ich lebe seit 12 Jahren in der Schweiz und habe in Deutschland nichts mehr gezahtl.
Einen schönen Sonntag.
Flurina
Es scheint nicht möglich zu sein, da ich diese Voraussetzung nicht erfülle:
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Ich lebe seit 12 Jahren in der Schweiz und habe in Deutschland nichts mehr gezahtl.
Einen schönen Sonntag.
Flurina
Flurina
10.03.2019 07:02:00