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Estee

Hallo,mein Anwalt möchte,
dass mein Mann (unmündig erklärt wird wegen Glioblastom). Ich soll die Betreung übernehmen.Der Grund ist ,dass der Geschäftkunde Ihm angeklagt hat,weil er seine bestellte Ware nicht bezahlt.Nun ist das so,das ,die Ware fehlerhaft war und andere Kunde hat Ihm wieder Geld abgezogen.Mein Mann hat schon in dieser Zeit Tumor gehabt und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.
Nun hat mein Mann eine Vorladung zu Sachverständiger bekommen.
War Jemand in ähliche Situation?Wenn er vor den Richter unmündigt erklärt wird ist da ein Vorteil für Ihm?
LG Estee

alma

Eine fehlerhafte Ware muss man reklamieren und sich notfalls darüber gerichtlich einigen. Das ist nicht passiert und steht noch an.
Du hoffst, wenn dein Mann für unmündig erklärt wird, braucht er seine Schulden nicht zu bezahlen? Hand auf`'s Herz: war er wirklich unmündig, als er sie gemacht?

schorsch

Es ist wohl damit die Möglichkeit der "Gesetzlichen Betreuung" gemeint. Der Begriff "Unmündigkeit"ist falsch gewählt und an sich im Gesetz nicht mehr vorgesehen. - Ist die Geschäftsfähigkeit deutlich eingeschränkt kann, eine gesetzliche Betreuung beim Amtgericht beantragt werden. Der Betroffene muss dazu sein Einverständnis geben und per Unterschrift den Antrag billigen. Der Antrag wird von Gutachtern geprüft und mit dem Betroffenen die Konsequenzen und die Auswirkung/Bedeutung der Betreuung besprochen. Oft übernehmen Familienangehörige die "Gesetzliche Betreuung" , es können aber auch professionelle Betreuer gestellt werden. LG Georg

Andrea 1

Hallo Estee,
so sehr ich deine Verzweiflung verstehe, aber ich denke, dass dein Anliegen hier nicht reingehört. Hier kann man keinerlei Rechtsberatung erwarten.
Du könntest dir eventuell eine weitere Rechtsberatung (wie im ärztlichen Bereich - eine Zweitmeinung) einholen.
Aber hier wohl kaum.
Sorry...
LG Andrea

richie

Hallo Estee,
würde dir gerne helfen,egal welches Anliegen es ist.
Hatte da als Selbständiger noch keine Erfahrungen gemacht.Verstehe deine Sorge,und wünsche dir als Angehörige viel
Glück und Kraft dazu.

LG Richard

Estee

Hallo,
er war schon in dieser Zeit krank als er den Auftrag mit dem Kunden gemacht hat..Bei diesem Aufrag hat er zweimal das Auto zu Schrott gefahren.Hatte aber Glück ,dass er nicht verünglück ist usw.
Da habe ich gemerkt,das mit seiner Kopf nicht stimmt.Ich habe Ihm ins Krankenhaus gefahren und es wiurde ein Glioblastom festgestellt.Ausßerdem hat er seinen Kunde aber mündlich mitgeteilt,das die Ware nicht in Ordnung ist.Warum will der Gericht Sachverständiger beantragen-wozu muss das sonst festgstellt werden?
LG Estee

Aziraphale

Also erstmal kann ein Kunde Deinen Mann nicht verklagen, weil er etwas nicht bezahlt hat, das könnte nur ein Lieferant. Insofern ist das alles von Haus aus schon sehr unverständlich. Wenn Dein Mann die Ware reklamiert hat (und wohl auch zurückgeschickt nehme ich mal an), muss es dafür doch irgendwelche Nachweise geben. Gibt es die nicht, sieht die Sache nicht sehr gut aus. Hat er, wie ich vermute, die Ware weiterkauft und sein Kunde nur einen Teil bezahlt wegen der Fehlerhaftigkeit?

Über den Rat des Anwalts kann ich nur staunen. Man rät doch niemandem, seinen Mann entmündigen zu lassen, nur weil der Schulden hat, die er nicht begleichen kann oder will. Außerdem muss in so einem Fall ja die Geschäftsfähigkeit festgestellt werden. Sonst könnte ja jeder hergehen und seine/n Ehefrau / -mann entmündigen lassen.

Robbiopi

Hallo Estee,
würde ich auf einem Rechtsstreit darauf ankommen lassen. Hatt ein ähnliches Problem mit meiner Frau, ging aber um Die Krankenkasse. Die Richter sehen in der Regel , bei dieser Erkrankung, eine gewisse Nicht mehr vorhandene Geschöftsfähugkeit. Aber - kommt immer auf den Richter an. Und denke dran; auch das kostet Kraft. Bei Rückfragen gerne über PN. L. G. und alles Gute, Robert

Derek2

estee,
sorry,ich lese erst heute deine frage:
keine rechtsberatg.im forum-das stimmt
erfahrungen -sind stets vermittelbar
also-du bist hier richtig!!!!entgegen and.meinung
vor meiner 1.op wollte mein chef/vw-autohaus,die beteilig an gerichtsverhdlg.gegen kunden
anruf bei zustä.gericht ergab-keine teiln.erforderlich
es waren nur 2min.anruf+anschreiben
also ruhig fragen,auch solche antworten können gegeb. werden
lg grüße-alles gute-derek
--manches läßt sich auch heute noch ganz einfach lösen,ohne irgenw."zweitmeinungen"

Estee

Hallo das Gericht will,
dass mein Mann Betretung bekommt.
Mein Mann will keine Betreuung.
Gegen seinen Willen §1896BGBdarf keine Betretung bekommen, das ist ein Menschenrecht. Wie kann man sich wehren? LGEstee

TumorP

Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, das Eigene oder das Anderer sieht die Sache anders aus.

Nicky

Hallo Estee,

Mein Mann bekam auch durch das Gericht eine Betreuung,da er nach einer Einblutung durch den Tumor nicht mehr handlungsfähig war. Das Gericht setzte mich als Betreuer ein und weil mein Mann es auch so wollte.
Meines Erachtens ist es schon wichtig mit der Betreuung,da du,wenn du eingesetzt werden kannst oder möchtest,dann die Befugnis hast,Bankerledigungen zu machen,sowie alles,was mit den Ärzten, Ämtern und Versicherungen zu tun hat,sowie auch,wo dein Mann untergebracht werden soll.
Du kannst auch gleichzeitig mit dir einen Ersatzbetreuer einsetzen,der dir auch mal Wege abnimmt,wenn du nicht kannst.
Vielleicht kannst du dich mit den zuständigen Leuten vom Gericht darüber unterhalten,es ist kein verkehrter Weg,denn dein Mann wird leider durch diese Krankheit nicht mehr in der Lage sein,all die Dinge zu verrichten und vielleicht ist es für dich und ihn beruhigend,wenn du das übernehmen kannst.

LG Nicole

TumorP

Das grundsätzliche Problem ist, wenn der Mann sich vor dem Richter dagegen ausspricht. Dann muss schon "etwas schweres" vorgefallen sein.

Estee

Hallo Nicky, die Betretung hat mein Anwalt wegen laufenden Prozess eingeleitet.
Das ist für mich zusätzliches Problem. Anwalt hat gedacht, dass eine Betretung gerichtliche Verfahren verhindert und Ich die Betreuung meines Mannes übernehmen kann. Dem Gutachter hat aber die Vollmacht welche hat mein Mann 2015 geschrieben als nichtig erklärt. Dazu schreibe auch noch, dass mein Mann keinen Willen hat. Die Gefahr ist, einem fremden Betreuer zu bekommen.
Das kostet nicht nur viel Geld aber ist das ein Eingriff in Privatsphäre.

Estee

Hallo Tumor, ich verstehe nicht was du sagen möchtest?

TumorP

Hallo Estee,
ein Richter vom Vormundschaftsgericht fragt Deinen Mann, ob er mit einer Betreuung einverstanden ist. Sagt er ja, kommt die Frage, ob er Dich oder jemand anders zum Betreuer haben möchte.

Sagt er NEIN, dann benötigt der Richter Beweise, dass eine Betreuung notwendig ist. Der Richter ist kein Mediziner. Also wird er Arztberichte, vom Facharzt, (z.B. Neurologen) lesen. Dazu könnte dann z. B. stehen Herr .... ist in meiner Behandlung, aufgrund seiner Erkrankung,.... und der folgenden Handlungsweisen empfehle ich eine Betreuung.

Das war jetzt die Abkürzung, einfach ausgedrückt!!!

Ist so ein Schreiben nicht vorhanden, muss der Richter sich ein Bild von Deinem Mann machen. Entweder fällt Ihm bei seinem Besuch bei Euch zu Hause, bzw. in der Klinik auf, wie es um Ihn steht, oder er fordert ein GUTACHTEN von einem Facharzt an. Das kann etwas dauern,....

Viel Kraft
TumorP

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