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domberg

Hallo liebes Team,
ich habe eine sehr wichtige Frage. Bei meinem Bruder wurde der Astrozytom II vor 2 Jahren festgestellt. Trotz dieser Diagnose haben sich mein Bruder und seine damalige Partnerin dafür entschieden, ein Kind zu zeugen. Angeblich sollte es ihm Kraft geben. Nach einem viertel Jahr verließ sie ihn mit seiner Tochter. Bisher verweigert sie permanent den Umgang. Es wird ihm permanent unterstellt, dass es sein Kind nicht allein betreuen kann. Gibt es dafür medizinische Gründe, die eine Betreuung von Kindern ausschließt? Außer dass bei ihm eine psychomotorische Verlangsamung ist, die jedes Kind aber lern damit umzugehen, wie ich das bei meinem Kind sehe, wenn er zum Onkel geht, weiß ich nicht, warum er seine Tochter nicht betreuen kann. Gibt dazu irgendwelche Gutachten, Stellungnahmen, Auswertungen....die ihn helfen können um das zu widerlegen.

Ich danke sehr im Voraus!!!!

LG

Felsquellwasser

halllo domberg

welches Gutachten gibt es ,dass belegt ,dass deinem Bruder der Kontakt mit seiner Tochter verweigert wird ,aufgrund der vorliegenden Diagnose ?
Es gibt ein Vaterschaftsrecht ,dass den Umgang von Vätern mit ihren Kindern regelt.
Bin Pädagogisch tätig gewesen,ein solcher Fall ,dass bei einer Krebeserkrankung -eines Elternteils--ein Vater kein Umgangsrecht hat ,ist mir unbekannt.
Wer verweigert den Umgang ,die Mutter des Kindes,das Jugendamt, eine außergerichtliche Einigung ?
Kann sein ,dass es nach Bundesland Unterschiede gibt ,das Recht der Väter
die nicht mit Kind und KindsMutter in einem Haushalt leben ist erheblich gestärkt worden .
Wendet euch an das zuständige Jugendamt, den ASD evtl vamv oder ähnliche Organisationen.
Was leider mitschwingt ,der eigentliche Konflikt ist ein anderer,aber das läßt sich hier nicht klären.
Im Forum gibt es sehr viele Mütter ,dei selber erkrankt sind und natürlich Väter, niemanden ,auch nicht Alleinerziehenden wurde das Sorgerecht oder der Umgang mit ihren Kindern untersagt.
also ran viel Glück

domberg

Vielen Dank!
Da die KM ca. 250 km weit weggezogen ist, gibt es nur ein ärztliches Gutachten, was die eingeschränkte Reisefähigeit attestiert und darlegt, dass von weiten Reisen abzusehen ist. Die Uniklinik befürwortet den Umgang, sogar und verweist auf die zusätzliche Sicherheit, das immer noch eine weitere Person anwesend sein wird, da mein Bruder eine eigene Wohnung im Haus der Eltern habe.
Daraus wurde folgendes gemacht:
Beim ersten Vergleich: Umgang in der Mitte der Strecke, in Begleitung einer Dritten Person (die überhaupt nicht notwendig ist). Dieser Umgang wurde von der KM so ausgelegt, dass sie die 3.Person sei, was rechtlich schon nicht sein kann. Sie kann nicht "Vertragspartner" und "Dritte Person" in einer Person sein. Somit hat sie ihn seit Februar verweigert.
Auf die eingeschränkte Reisefähigkeit wurde überhaupt keine Rücksicht genommen, nicht vom JA, vom Rechtsbeistand und KM. Es wurde beim der nächsten Verhandlung vom AG ein Beschluss gefasst, der aussagt, dass der KV jede Woche Freitag von 11-13 Uhr in Begleitung von einer Fachkraft und der KM unsere Tochter Umgang pflegen darf. Was mein Bruder überhaupt nicht erbringen kann. Wenn die Kleine anfängt zu weinen, kann die KM den Umgang sofort abbrechen...also wenn er Pech hat, kann er nach 5 Minuten nach Hause. Was hat das alles mit Umgang zu tun???? Wenn jemand noch irgendwelche Tipps hat, sind wir seeeeehr dankbar!!

mona

Hallo domberg,
es liegen wahrscheinlich noch mehr Steine im Weg wie diese Krankheit.
wenn er soviel Kraft hat kann er sich deswegen ein Anwalt nehmen.
Lg mona

P.S.man kann da nicht wirklich tips geben

Felsquellwasser

hallo domberg
deine Fragen gehören in die Hände eines erfahrenen Familienhelfers ,dem Jugendamt,
aber
wir sind im Hirntumor Forum.
schließe mich mona an
Tipps kann da wirklich niemand geben

alles Gute für die Belange deines Bruders
für seine Gesundheit
für einen guten Verlauf
habe oben alle Möglichkeiten erläutert
lG
H2 O

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