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Man na

Wie mir bekannt ist wurde Bevacizumabschon für einige Krebsarten in Deutschland zugelassen. Somit konnte auch eine Kostenübernahme durch die KK erfolgen. Wie verhält es sich nun bei Gehirntumoren? Ich habe gelesen das einige Teilnehmer hier im Forum schon Erfahrungen mit den KK zwecks Kostenübernahme sowie auch Erfahrung mit der Wirkungsweise von Bevacizumab haben. Ich würde mich über einige Erfahrungswerte sehr freuen. Weiterhin würde ich gerne wissen wollen ob jemand schon Erfahrungen mit Kliniken in der Schweiz gemacht hat? Dort ist Bevacizumab bereits bei der Behandlung von Hirntumoren zugelassen.

Mfg Manna

Irmhelm

Hallo Manna,
ich weiß von unserer Neurchirurgin, daß Bevacizumab beantragt werden muß, denn:
sie sagt immer, wenn der Resttumor bei meinem Mann wieder wächst, müssen wir sehen was wir machen, entweder die gleiche Chemo wie gehabt, oder evtl. Avastin, dann müssen wir bei der KK Genehmigung einholen. Also ist es hier noch nicht zugelassen,
LG
Irmhelm

JassyE

Hallo, unsere KK hat es nun das zweite mal die kostenübernahme abgelehnt.Alles Gute

Logossos

Hallo Manna,
unsere PKV hat Avastin beim Glioblastom auf Antrag für 2 Monate bewilligt, die Beihilfe hat auf Anfrage zugestimmt ohne Zeitbeschränkung,
viele Grüße.

Frankie

Habe in den Foren gelesen, daß die Kostenübernahme auch mit der Begründung abgelehnt wurde wenn zuvor Temodal; CCNU+VM26 keinen Erfolg hatte, weil Avastin auf ähnlichen Wirkstoffen aufgebaut ist. Bei mir läuft auch gerade ein Antrag bei der sog. Gesundheitskasse.
Euch Allen alles Gute

Aivlis

Mein Mann wird mit seinem Glioblastom IV in einer Uniklinik behandelt und hat nach Diagnosestellung im Juni 2011 unterschrieben, an Studien teilnehmen zu wollen. Seit August 2012 wird er mit Bevacizumab behandelt, ohne dass wir seitens der Krankenkasse Probleme bekommen haben. Leider jetzt erneut Verdacht auf beginnendes Rezidiv.

d.skopp

Hallo, bei meiner Frau durch GKV 2x abgelehnt.

Gruß jens

Elisaundguenther

Hallo,mein Vater (Glio IV, Diagnose März 2011, Rezidiv: April 2013) wird derzeit mit Avastin (alleine) behandelt. Er verträgt es sehr gut (alle 14Tage eine Infusion) und das erste MRT (nach 6 Wochen Behandlung mit Avastin) zeigte auch wieder einen Tumorrückgang. Da mein Vater an einer klinischen Studie in Heidelberg teilnimmt, muss die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Wegen der Kostenübernahme gab es im April ein wichtiges Gerichtsurteil. Das Bayerische Landessozialgericht entschied in diesem Fall, dass die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen müssen. Das Gericht verwies auf Paragraf 2 des Sozialgesetzbuchs V. Dort ist festgelegt, dass Krankenkassen im Falle lebensbedrohlicher Krankheiten auch Therapien zahlen müssen, die nicht dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, und zwar sobald «eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

siehe auch:http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=nachrichten&Nachricht_ID=46436&Nachricht_Title=Nachrichten_Urteil%3A+Kasse+muss+Off-Label-Use+zahlen&type=0

Viele Grüße, Elisa

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