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lala

Hallo Forenmitglieder!
Ich habe im Forum keine Beiträge zu dem Thema gefunden, und mich würde es wirklich interessieren wie ihr das Problem handhabt!

Ich bin momentan Studentin und werde voraussichtlich nächstes Jahr fertig mit dem Studium. Da im Dezember 2013 ein Ependymom bei mir diagnostiziert wurde, musste ich mein Studium erst einmal unterbrechen. Ich werde in den nächsten Wochen eine Strahlentherapie beginnen und im Anschluss eine Reha antreten.

Durch meine Krankheit werde ich länger studieren und ich frage mich was man in einem Bewerbungsgespräch sagt, wenn die Studiendauer thematisiert wird. Ich habe Angst, benachteiligt zu werden, wenn ich im Bewerbungsgespräch die Wahrheit sage.

Was für Erfahrungen habt ihr mit Arbeitgebern gemacht?
Ich freue mich auf eure Antworten!

Liebe Grüsse!

alma

Hallo Lala,

ob du die Wahrheit sagen musst, hängt davon ab, ob du schwerbehindert bist. Ab 25% (Information Jobcenter) muss man es dem Arbeitgeber mitteilen. Du bist aber nicht verpflichtet, die Diagnose zu nennen. Sie steht auch nicht auf dem Ausweis, nur auf dem Schreiben vom Versorgungsamt.
Ohne Schwerbehinderung würde ich nichts sagen. Hirntumore gehören zu den Erkrankungen, die anderen Angst machen und schnell zu Vorurteilen führen.
Die Länge des Studiums kannst du damit begründen, dass du einen kranken Angehörigen gepflegt hast. (Tipp von einem Coach vom Jobcenter). Das musst du nicht nachweisen.

Gruß, Alma.

Kaschi

Liebe Lala,
Ich kann dich sehr gut verstehen. Ich bin letztesJahr durch meinen Hirntumor arbeitslos geworden weil mein Arbeitgeber mich nicht weiter beschäftigen wollte weil ich nicht mehr an meinem ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren konnte. Ich war dann arbeitslos.Dort sagte man mir unter 50% braucht man die Schwerbehinderung nicht angeben.Jetzt hab ich seid kurzem wieder einen Job. keiner weiß dort das ich schon zweimal am Hirntumor operiert wurde, weil ich keine Lust dazu habe mich rechtfertigen zu müssen wenn ich mal krank bin. Ich sehe das genau wie Alma. Viele Arbeitgeber schreckt das ab, außerdem wird dir nichts mehr zugetraut obwohl es dir vielleicht gut geht und du beruflich ehrgeizig bist.
Schau doch erstmal wie es dir nach der Reha geht und studiere in Ruhe zu Ende. Ich wünsche dir alles Gute!
Gruß Kaschi

alma

Ich bin noch mal auf die Suche gegangen. Schwerbehindert ist man erst ab 50%, doch ab 30% ist man mit Schwerbehinderung gleichgestellt.
Es anzugeben, macht insofern Sinn, als man Vergünstigungen (zusätzliche Urlaubstage, Kündigungsschutz) erhält. Und was das Studium betrifft, eine verlängerte Prüfungszeit.
Ob eine Angabepflicht der Schwerbehinderung besteht, gehen die Beiträge bei Google auseinander. Erkundige dich lieber noch mal genau.

Gruß, Alma.

Harry Bo

Wir hatten das Thema Angabe der Schwerbehinderung schon oft in der Firma.
Es ist wie mit der Frage nach Schwangerschaft.
Ist die Schwerbehinderung ein Hindernis für die Arbeit, die man machen soll? Dann muss man sie angeben. Ansonsten nicht.

Ein Epileptiker bewirbt sich als Diskjockey und für die Lichtanlage?
Ein Busfahrer mit Hirn OP?
Ein Bäcker mit Mehlalergie?
Eine schwierige und gefährliche Maschine betätigen mit Schwindel und Konzentrationsstörungen?
usw. usf.

Aber muss man all die Einschränkungen als Telefonistin oder am PC Arbeitsplatz auch angeben? Nein!

Jedenfalls sind das meine Erfahrungen.
Gruß Harry

schulze72

Hallo lala,
selber habe ich einen GdB 100, als ich berufstätig war, hatte ich noch GdB 50. Nach meiner Info muss man den GdB einem Arbeitgeber nicht angeben, sondern nur dann, wenn es für die Stelle nötig ist (z. B. Epilepsigefahr und Leitern besteigen oder Personen befördern zu müssen...). Man kann notfalls auch den Behindertenausweis vor einer Bewerbung/Gespräch abgeben... dann hat man keinen Behindertenausweis und muss nichts angeben. Nach der Bewerbung beantragt man dann einen neuen Ausweis... Man muss bei einem Bewerbunggespräch eigentlich keine Aussagen zu seiner Gesundheit treffen, die nicht für die Stelle wichtiug sind. Ich würde es mir aber sicher leisten, dazu entweder die Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt zu befragen. Ein Berratungsgespräch kostet zwar ein paar Euro aber nicht die Welt.

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