@generalflunk
auch an dich möchte ich den Hinweis richten, dass der Beitrag von 2013 ist, und es auch wünschenswert wäre, wenn du Studien bzw. Publikationen zu den genannten Mitteln verlinken könntest, damit man als Patient seinen behandelnden Arzt darauf verweisen kann, und er sich weitergehend informieren kann.
Auch wenn du es mit deinem Hinweis auf Chloroquin bzw. entsprechende Derivate gut meinen solltest, so klingt es doch ein bisschen so, als sollten sich die Patienten die Mittel auf eigene Faust aus dem Ausland besorgen, ohne Nennung der Kontraindikationen, Dosierung und Nebenwirkungen. Das wäre grob fahrlässig und unverantwortlich.
Zusätzlich sind die genannten Mittel rezeptpflichtig, so dass ein behandelnder Arzt die vermutlich nicht so ohne Weiteres verschreiben wird.
Die Online- und Versandapotheken, welche diverse Gesetzeslücken nutzen, um die Rezeptpflicht bzw. eine ärztliche Aufsicht zu umgehen, handeln am Rande der Legalität, und übernehmen keine Verantwortung für etwaige Folgen der Einnahme besagter Mittel.
Es steht natürlich jedem Patienten frei, den Einsatz der genannten Mittel mit seinem behandelndem Arzt zu besprechen, den zu erwartenden Nutzen im Einzelfall abzuwägen, und unter ärztlicher Aufsicht anzuwenden.
Es wäre schön, wenn du deutlicher auf diesen Umstand hinweisen könntest.
Aufgrund der Kürze deines Beitrags ist nicht ganz klar, was deine Absicht war, deshalb möchte ich nochmal ganz deutlich auf Foglendes hinweisen:
Von einer eigenmächtigen Beschaffung aus dubiosen Quellen, und einer Einnahme ohne ärztliche Aufsicht und ohne vorherige Aufklärung über Wirkung, Nebenwirkungen und Kontraindikation, ist dringend abzuraten.