Sorry für den Doppelpost, aber das andere Thema wird nicht unter Glioblastom geführt. Meine Frau würde sich auch mit Astrazeneca impfen lassen, aber in NRW hat sie aktuell gar keine Chance, wenn der Hausarzt ein GB nicht für eine Krebserkrankung hält.
Hallo, ich melde mich nach langer Zeit auch noch mal. Danke für den Hinweis auf die geänderten Formulierungen im Bundesanzeiger. Bei meiner Frau wurde 2012 (ja, es ist ein kleines Wunder, dass sie immer noch beschwerdefrei lebt!) ein Glioblastom WHO IV entdeckt und entfernt. 2016 ein Rezidiv an gleicher Stelle ebenfalls entfernt. Seit dem Ende der Chemo 2017 (aufgrund ziemlich schlechter Blutwerte) erfolgt keine Behandlung mehr, aber meine Frau geht dreimal im Jahr zum MRT.
Was hat man denn in der neuen Impfverordnung unter "Patient*innen unter engmaschiger Beobachtung in einem Active Surveillance-/Watch&Wait-Konzept" zu verstehen? Ist das nicht die regelmäßige Beobachtung mittels MRT?
Es geht doch nach meinem Verständnis darum, ob der ICD-Code noch auf G endet oder auf Z (nicht mehr behandlungsbedürftig) geändert wurde. Unser Hausarzt geht sogar noch einen Schritt weiter und behauptet, dass Hirntumore gar nicht auf der Liste der Priorisierungsgründe stehen würden. Das ist doch falsch, oder? Meine Frau ist 58, es dauert also noch ziemlich lang, bis sie ohne Priorisierung eine Impfung erhalten würde.
Wir wollen nicht jammern, es hätte alles viel schimmer kommen können. Wir passen auch ziemlich gut auf uns auf. Aber der Sohn steckt mitten im Abitur und die dritte Welle rollt. Da wäre eine Impfung jetzt im April schon eine große Beruhigung.
LG
Teetrinker