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Thema: Darf man ein Jahr nach der Operation fliegen?

Darf man ein Jahr nach der Operation fliegen?
Claudi
27.02.2013 10:20:04
Die OP liegt jetzt mehr als 1 Jahr zurück. Bestrahlungen und Chemotherapie
sind seit Okt. 12 erfolgreich abgeschlossen. Mein Man hatte bis her nur einen Anfall und der liegt am 04.März auch schon 1 Jahr zurück. Wir würden im Sommer gerne nach Malle fliegen. Letztes Jahr so kurz nach der OP und noch mitten in der Therapie haben wir uns nicht getraut. Doch dieses Jahr haben wir es fest vor. Meinem Mann geht es sehr gut. Er arbeitet sogar wieder.

Die Ärzte aus der Ffm-Uni-Klinik hätten letzten Sommer schon das Fliegen erlaubt, aber jemand der meinen Mann alternativ behandelt hat, hat uns den letzten Sommer noch davon abgeraten, wegen der Narbe und so.

Was würden Sie uns raten ??
Claudi
khk007
27.02.2013 11:04:06
Hallo,

Fliegen Sie und lassen Sie sich nicht wieder von einem Alternativmediziner davon abhalten! Sie hätten besser auf die Ärzte aus Ffm gehört. Ich bin 4 Monate nach OP wieder Langstrecke geflogen. Aber ausreichend Antiepileptika mitnehmen, für alle Fälle.

Nach meiner Erfahrung kann, alles, was einem Tumorkranken Freude macht und Stimmung hebt, nur gut für ein möglichst langes Überleben sein...

LG,

Kai
khk007
Claudi
27.02.2013 13:06:35
Hallo Kai,

Danke für deine schnelle Antwort.

Wie lange ist die OP bei dir jetzt her. Darfst du Autofahren?
Das ist bei uns das nächste Thema. Mein Mann ist selbstständiger Architekt und bekommt kein Krankengeld mehr, d. h. er muss zurück ins Berufsleben. Aber ohne Autofahren zu dürfen, ist das eigentlich nicht wirklich möglich.
Er hat keinerlei Ausfallerscheinungen und das letzte MRT Anfang Jan.`13
war bestens. Wer hat eigentlich zu entscheiden, ob er Autofahren darf oder nicht?

LG
Claudi
Claudi
INI12
27.02.2013 19:48:07
Thema Fliegen:
Wenn es der Neurologe aus der Klinik erlaubt, dann solltet Ihr fliegen!
Mein Neurologe und Neuroonkologe haben es mit erlaubt (und sogar schriftlich gegeben!) und es gab keine Probleme dabei.
Solltet Ihr erwägen, dem Kabinenpersonal vor Abflug zu sagen, dass Ihr „Angst“ vor epileptischen Anfällen habt, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Euch der Kapitän am Boden lässt und nicht mitnimmt...

Thema Autofahren:
Hier prallen alle denkbaren Welten und Philosophien aufeinander! Es gibt keine einheitliche Richtlinie hierzu.
Grundsätzlich habe ich hierzu gelernt, dass es ausschließlich um den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls geht! In Falle eines Unfalls muss Dein Mann beweisen, dass er fahrtauglich ist/war. Somit wird Euch jeder raten, dies vorher zu tun (also bevor er sich ans Steuer setzt). Dazu muss er eine „neuropsychologische Testung“ bestehen und bei einem Fahrlehrer eine „Fahrprobe“ ablegen.
Mit beiden positiven Resultaten in der Hand, kann final ein Neurologe seine Fahrtauglichkeit schriftlich attestieren. Es muss es aber nicht(!), z.B. wenn er Bedenken wegen epileptischen Anfällen hat.
Was sagt Euer Neurologe aus der Klinik hierzu? Er ist vermutlich die beste Adresse für Euch.

Good luck!!!
INI12
mariposa
28.02.2013 07:47:22
Wir werden auch dieses Jahr fliegen... Langstrecke sogar.
Das haben die Ärzte schon letztes Jahr erlaubt- auch tauchen.

@ kai: hast du denn auch Notfall- Antiepileptika dabei gehabt? Mein Mann hat bisher keine Anfälle, nimmt nur zur Prophylaxe Gabapentin.
Was ist mit Arztbriefen? Hattest Du da auch Unterlagen mit?

Auto fährt er seit Okt. wieder. Da er seit Op eine Sichtfeldeinschränkung hat, wurde das im Augenzentrum abgeklärt und bekam das ok.

LG
mariposa
Tausendfüßler
28.02.2013 09:11:24
hallo
der Doc sagte ,sie können im Flugzug leben ,wenn sie wollen ,nur zum Auftanken runtergehen, das war das Signal.
Bin selber bertoffen Glioblastom seit Dez.2010, Wünschee rfüllen ist soooo wichtig, die Medikamente sind wichitg ,ansonsten kein Problem gute Reise,
wünscht Tausendfüßler
Tausendfüßler
Prof. H. Strik
04.03.2013 17:28:33
Für die Frage nach dem Autofahren gibt es schon recht klare Richtlinien: 3 Monate nach einer OP am Gehirn nicht. Danach hängt es davon ab, ob eine Epilepsie besteht. Wenn schon mal Anfälle aufgetreten sind besteht eine Wartezeit von 1 Jahr, in dem keine Anfälle mehr auftreten dürfen. Da geht es nicht nur (aber auch) um den Versicherungsschutz, sondern die Fahrtauglichkeit besteht nicht. Hier muss man sich schon klar machen, dass man im Auto nicht nur sich, sondern auch andere gefährdet. Im letzten tragischen, bekannt gewordenen Fall hat ein Epileptiker in Hamburg 4 Menschen das Leben gekostet. Der behandelnde Neurologe sollte über das alles gut Bescheid wissen und Sie entsprechend beraten.
Prof. H. Strik
Prof. H. Strik
06.03.2013 16:53:38
Jetzt auch noch ein Kommentar zum Fliegen selbst:
Da in Verkehrsmaschinen der Druckausgleich gewährt ist, gibt es üblicherweise keinerlei Probleme beim Fliegen, v.a. auf Kurz- und Mittelstrecken. Beachten sollte man die erhöhte Thrombosegefahr, deshalb entweder häufig mal aufstehen. Sorge habe ich nur bei Patienten mit Epilepsie auf Langstreckenflügen, da der Schlafmangel Anfälle auslösen kann.
Prof. H. Strik
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