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Thema: Einstufung Grad der Behinderung

Einstufung Grad der Behinderung
nits rek
17.03.2019 18:37:21
Hallo an Alle,

ich hoffe, dass ich hier richtig bin und jemand helfen kann.
Bei einem Bekannten wurde ein Hirnstammgliom (Grad-II Astrozyton) festgestellt, der laut Aussage des Arztes nicht operierbar ist bzw. eine OP zu gefährlich wäre. Der Tumor wurde durch Zufall entdeckt. Der Arzt meinte auch, das ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden sollte und mind. ein Grad der Behinderung von 50 % vorliegt.

Jetzt kam der Bescheid, allerdings wurde dieser abgelehnt, da keine Beeinträchtigungen vorliegen. Dazu muss ich noch erwähnen, dass derzeit keine Symtome vorliegen. Auf Nachfrage beim Arzt, teilte dieser jetzt mit, dass eine Einstufung erst möglich ist, wenn Symtome ersichtlich sind.

Im Internet haben wir widersprüchliche Informationen gefunden. Kann uns jemand sagen, ob die Ablehnung berechtigt ist und würde ein Widerspruch Sinn machen?

An wen kann man sich diesbezüglich wenden?

Vielen Dank für die Hilfe.
nits rek
Lena333
17.03.2019 20:32:41
Hallo nitsrek,

wenn tatsächlich keinerlei Beeinträchtigungen / Beschwerden /Symptome vorliegen aufgrund des Tumors und aufgrund sonstiger Erkrankungen kann ich mir schon vorstellen, dass der Antrag abgelehnt wird. Bei einem solchen Antrag auf GdB kommt es wirklich auf vorhandene Beschwerden an, die Diagnose selbst steht hier im Hintergrund.

Allerdings werden hier alle Beschwerden/ Symptome berücksichtigt, also auch solche, die nicht durch den Tumor , sondern durch irgendwelche andere Erkrankungen entstehen. Hat Dein Bekannter also wirklich überhaupt keine körperlichen oder psychischen Beschwerden/ Symptome? Insbesondere die psychischen Beeinträchtigungen sind oft ausschlaggebend für den Erhalt des GdB.
Vorstellbar wäre z.B. eine starke psychische Belastung durch den inoperablen Tumor, liegt diese vor? Wenn nicht, dann hätte ein Widerspruch tatsächlich wenig Erfolgsaussichten, aber : probieren würde ich es auf jeden Fall, denn mehr als eine erneute Ablehnung kann ja nicht passieren im worst case.

Allerdings würde ich Dir raten, Euch vorher beraten zu lassen: entweder bei einem Anwalt für Sozialrecht (wenn Rechtsschutz dafür besteht) oder beim örtlichen VDK; hier wird einem oft sehr gut geholfen.

Alles Gute!

Lena
Lena333
mannimagret
17.03.2019 21:01:34
Hallo nitsrek
Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen. Mir hatte man gesagt das ein Gehirntumor mit nicht unter 50 Prozent einzustufen ist. Ich hatte bemerkt ersten mal 50 Prozent bekommen, aber auch 5 Jahren befristet. Hatte dann nach 2 Jahren ein Rezidiv bekommen was auch wieder operiert wurde. Habe dann einen Verschlimmerungsantrag gestellt und wurde auf 60 Prozent (NRW)hochgestuft worden. Jetzt aber unbefristet. Ich habe schon mal gehört das es von Bundsland zu Bundesland verschiedenen ist, warum auch immer. Ich hatte nach der ersten und nach der zweiten OP Körperlich wie Geistig keine Einschränkungen. Arbeite Beruflich auch wiederin Vollzeit.
Gruß Manfred
mannimagret
Prof. Mursch
17.03.2019 21:06:39
Wenn keine Einschränkungen bestehen, wird die Argumentation schwierig.
Der VdK ist ein geeigneter Ansprechpartner.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka
Prof. Mursch
schulze72
02.04.2019 00:13:55
Wenn ich beim Integrationsamt nachlese, heißt es: "Bei einem Tumor wie (...) Astrozytom II, ist der GdB/MdE-Grad, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen."
Somit dürfte das doch GdB50 bedeuten.
Auch ich würde mich in diesem Fall aber an der VdK wenden. Dort gibt es für solche Fragen kompetente Hilfe.
schulze72
SusanneBorch
15.04.2021 21:14:52
die Einstufung der Schwerrbehinderung wird das alter des Antragsteller und seine bestehenden einschrankungen im vergleich zu gleichaltrigen.
meist bekommt man im erstantrag eine niedrige Einstufung zumindest Niedersachsen hatte ich 30 % antrag der Reha ohne Unterlagen eingereicht .
Zweite Versuch verschlimmerungsantrag über den SVOD nur ein jahr später .
Es wurde nur meine Situation aufgeschrieben , keine Ärtzliche Unterlagen mutgeschickt , hinweis kam das fordern die verwaltung an.
wichtig mit es folgt ein Hinweisschteiben das die unterlagen eingegangen sind .
hier könnt ihr dann die schon vorhandenen Ärztlichen Unnterlagen direkt vorbei bringen oder auch mit der entsprechenden Sachbearbeiterin ein telefongespräch führen. denkt auch an die Merkzeichen die sind auch wichtig .
SusanneBorch
milka135
18.04.2021 14:39:13
Hallo Nils rek,
ich schließe mich den Antworten der anderen zwar an.

Kann auch nur positives vom VdK aus eigener Erfahrung berichten.

Was sagen dein behandelter Neurologe, Neurochirurg und Hausarzt zu deinem Bescheid? Die meisten Behandler insbesondere NC's und Neurologen können auch abschätzen. Ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Was möchtest du mit einem Widerspruch erreichen? Nicht immer ist ein Widerspruch sinnvoll. Strich es ist manchmal besser zu einem späteren Zeitpunkt einen Verschlechterungsantrag zustellen. Denn ein Widerspruch Dauer länger in der Bearbeitung beim Amt. Wenn's ein Gerichtsverfahren wird können schon mal Jahre ins Land gehen.

Wenn du wirklich in den Widerspruch gehen willst. Legst du erstmal einen fristwahrende Widerspruch ein mit der Bitte um Kopieren der Begutachten vom med. Dienst, ärztliche Berichte,. GDB-Aufteilung,... und das du erst danach deine Widerspruchsbegründung schreibst.
milka135
KaSy
18.04.2021 15:26:09
(Hinweis: Der einzige Beitrag von "nits rek" für seinen Bekannten ist 2 Jahre alt. )
KaSy
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