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Carthie1990

Guten Tag,

ich hatte letzte Woche einen Termin in einer Tumorsprechstunde mit neuen
MRT Bildern, der Tumor ist nicht gewachsen.

Stanzbiopsie kann nicht gemacht werden, da die Gefahr zu hoch ist das mein linkes Bein dann lahm ist. (Mischgewebe ~> Tumor und gesunde Gehirnzellen)

Er ist ja nun auch sehr klein und ist nun 14 Monate nicht gewachsen.
1x1 cm im Bewegungszentrum, allerdings bemerkt man ihn schon sehr.

Ich möchte nun gerne wieder arbeiten gehen, weil ich hier Zuhause so allmählich im Selbstmitleid versinke und mit durchgehend den Kopf zerbreche über den Tumor und die Epilepsie. Ich wiege nurnoch 44 Kilo und ich glaube das es mir ganz gut tut wenn ich mal wieder was anderes um die Ohren habe und ich in meinem Traumberuf wieder einsteigen kann.

Ich bin noch sehr jung und ich finde das kann es nicht gewesen sein.
Ich habe sehr großes Glück mit meinem Chef und er steht voll hinter mir und möchte sich gerne mit meinem behandelnden Neurochirugen unterhalten in wie weit er mich einsetzen kann.
( Lähmungserscheinungen und meine Ausbildung findet grundsätzlich im Stehen statt)

Nun ist meine Frage wie ich so eine Einverständniserklärung per E-Mail schreibe so das mein Arzt sich mit meinem Chef darüber unterhalten darf.

Liebe Grüße
Carthie

Weihnacht.

Liebe Carthie,

Du bist noch sehr jung schreibst du ... deshalb erlaube ich mir, dir dringend zu raten, deinen Chef NICHT mit deinem Arzt sprechen zu lassen. Dafür sind üblicherweise Fachleute von der Invalidenversicherung (heisst in Deutschland vermutlich anders) da. Auch gibt es andere Fachleute, die dich dabei unterstützen können, verbindliche Aussagen über deine Einsatzfähigkeit gegenüber deinem Chef zu machen.

Ich bin vermutlich um einige Jahre, vielleicht Jahrzehnte älter ... und habe, trotz guter Verhältnisse zu meinen Chefs, immer die Erfahrung gemacht, dass man auf der Hut sein sollte.

Lg
W.

Andrea 1

Ganz genau liebe Weihnacht!
Liebe Carthie, überlasse die Schritte für deine Wiedereingliederung ins Berufsleben lieber deinem Rentenversicherungsträger. Das müsste hier entweder die BFA oder die LVA sein. Je nachdem, welchem Berufszweig Du angehörst.
Gib Mal im Google ein: "Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)". Da kommst Du auf die Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Da könntest Du dich vorab gut belesen und bei Fragen, was deine Wiedereingliederung anbelangt, lasse dir einen Termin bei deinem Rentenversicherungsträger machen. Das hat u.U. nicht nur für dich Vorteile, auch dein Arbeitgeber kann davon profitieren. Je nach Branche. Lieber vorher informieren, was dazu von allen Seiten her nötig wäre.
Ich wünsch dir beste Infos dazu...
LG Andrea

alma

Hallo Carthie,

am besten, du fragst deinen Arzt, wie das Schreiben aussehen soll, denn der sichert sich dadurch ab. "Befreiung von der Schweigepflicht" lautet der korrekte Ausdruck dafür. Aber gib es nicht einfach so aus der Hand. Es wäre besser, wenn du bei dem Gespräch dabei sein könntest, dann läuft nichts über deinen Kopf hinweg und du weißt, was gesagt wurde und was nicht und hast die Möglichkeit zu steuern.

LG, Alma.

Schwan01

Liebe Carthie,

ich möchte mich den anderen anschließen, ich würde an deiner Stelle nicht deinen Chef mitnehemn, er mag hinter Dir stehen und dich auch unterstützen wollen, ich würde mal bei der LVA oder BFA nachfragen.

Besser wäre Du wendest dich an den Indegartionsdienst, nimm Dir bei jedem Gespräch eine Person deines Vertrauens mit.

Viel Erfolg und liebe Grüße
Manuela

Hopehelp

Guten Morgen Carthie,
der Antrag auf Wiedereingliederung wird mit deinem behandeltwn Arut besprochen,ausgefüllt und deinem Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt.
Du kannst ärztlich abstimmen,wie du den Einstieg beginnen möchtest:
zB.:1.+.2.Woche 3Std.tgl./3.+4.Woche 4.Std./tgl.usw.-und der Festlegung wasvmöglich bzw.nicht möglich ist
während dieser Zeit,zählt noch die Krankschreibung und Krankengeldzahlung(falls noch nicht ausgeschöpft).Die Fortführung-Veränderung wird immer ärtztlich abgestimmt bzw.kann jederzeit auch beendet werden.
Befindet sich jemand in einer REHA und emtscheidet.sich dort im Abschlussgespräch zur Wiedereingliederung,erfolgen die Formalitäten über die zB:DRV,DRV Bund.Ich würde Termin beim.Arzt,tel.Abstimmung mit der GKV und Beratungstermin bei der DRV- um hier auch die Situation:Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben...(zB.:zählt dazu auch spez.Schreibtisch/Bürostuhl/erford.Arb.mittel..)
bzw.was wäre bei Teilerwerbsunfähigkeits
oder Erwerbsunfähigkeit...
Zusätzlich würde ich einen Antrag auf GdB(Grad der Behinderung)über das Versorgungsamt stellen(Formular Internet).
Sollte jemand die Kündigung erhalten,sofort telefonisch arbeitsuchend melden(kostenlose SC-Hotline der AA) bzw.persönlich arbeitslos melden.
Liegt ein GdB 50 vor,erfolgt die Beratung/Bezreung im Beteich Reha/SB;
wird über das Versorgungsamt zB.nur ein GdB 30 bewilligt;kein Widerspruch eingereicht,kann ein Antrag in der Arbeitsagentur auf Gleichstellunh
gestellt werden(bedeutet bei Bewilligung: GdB 50).Welche"Vergünstigungen"...,ist im Internet nachlesbar...,entscheidende Punkt:Künd.schutz,Anspruch auf mehr Urlaub,Ermäss.öff.Verk.mittel ua.

Viel Erfolg und alles Gute.
Herzlichst
hopehelp

Weihnacht.

Hallo Carthie,

Du fragtest mich (per Nachricht), was ich unter "auf der Hut sein" verstehe?! Ich antworte dir hier, da die Zeichen in einer Nachricht begrenzt sind - und da ich einen Diskurs mit den anderen hier im Forum ganz spannend fände...

Du bist positiv deinem Chef gegenüber eingestellt, das ist schön. Hiermit möchte ich dir jedoch etwas zu bedenken geben:

Ein Chef ist ein "Chef" weil er unternehmerisch denkt und handelt, entweder selbstständig oder mit einer Führungsfunktion in einem grösseren oder grossen Unternehmen. Unternehmerisch zu handeln bedeutet vor allem auch wirtschaftlich zu handeln. (Ich weiss wovon ich spreche, da ich selbst bis zu meiner Diagnose im Management tätig war.)

Bist du gesund und munter, arbeitest gern und erfolgreich, hat der Chef - der wirtschaftlich, also auch in Zahlen denkt - seine Freude an dir. Er motiviert dich, so weiter zu machen. Er gewinnt mit dir - und ihr habt aufgrund dessen ein gutes Verhältnis.

Bist du krank, kostest du deinen Chef Geld. Denk an die Ausfalltage - auch wenn später die Krankenversicherung einspringt und dir Krankentagegeld bezahlt. Dein Chef mag dich vielleicht noch immer gern haben, er denkt aber vor allem an den Erfolg seiner Unternehmung. Mit einem kranken Mitarbeiter kann man kein Geld verdienen und keine Erfolge verzeichnen - zumindest kurzfristig nicht.

Ich habe einen Fall im Bekanntenkreis, wo eine junge Ärztin, meine Bekannte, zu ihrem netten Chef, auch ein Arzt, auch ein "gutes Verhältnis" hat/te. Pikanterweise ist dieser Chef auch gleichzeitig ihr Hausarzt. - Als sie krank wurde, wollte ihr Chef/Hausarzt dies als solches nicht wirklich anerkennen. Er untersuchte sie und gab ihr das Gefühl, es sei nichts Ernstes. Über eine Zweitmeinung wurde es dann endlich klar und verschriftlicht: Körperlich zwar so weit (noch) gesund, leidet sie stattdessen an einem schweren Burnout. Depressionen führen dazu, dass ihre Leistung stark abgefallen ist. Nun hat sie grosse Probleme mit ihrem Chef. Nicht nur ihr Verhältnis betreffend, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Verstehst du, was ich meine?!

Sollte ich dir mit meiner Ausführung zu nahe getreten sein, so tut es mir leid. Ich möchte dir nur empfehlen, "auf der Hut zu sein", das heisst, in deiner jetzigen Situation deinem Chef gegenüber ein bisschen kritischer zu werden und Abstand zu wahren.

Alles liebe,
Weihnacht.

Hopehelp

Hallo Carthie,
ergänzend zu meinen Zeilen,
muss ich auch hier die Zeilen von Weihnacht zusätzlich bestätigen !

Habe von Weihnacht gerade ,ebenfalls zu einem anderen Diskussionspunkt
(Keppra/Levi./Zuzahl.) im Forum,dies bestätigt.

Alles Gute.

Herzlichst
hopehelp

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