Anonym[a]
Hilfe! Mein Mann will mich entmündigen lassen, nachdem mir ein Tumor am Hirnstamm entfernt wurde und aufgrund der schweren Operation Behinderungen zurückgeblieben sind. Meine Augenkoordination ist dauerhaft gestört (Doppelbilder) und es besteht eine erhebliche Gangunsicherheit mit Gleichgewichtsstörungen und Schwindel. Meine Teilnahme am Straßenverkehr (als Fußgänger und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) ist dadurch tatsächlich stark beeinträchtigt. Aber reicht das für eine Entmündigung? Gibt es die in der Form überhaupt noch? Meines Wissens kann man nur noch einen Betreuer für bestimmte Bereiche bestellen?!? Wird mein Mann dann automatisch dieser Betreuer oder bekomme ich einen Amtsvormund bestellt? Findet noch eine unabhängige Untersuchung statt oder reicht seine Aussage? Kann ich einen entsprechenden Gegenantrag stellen?? Übrigens: ich hatte NIE epileptische Anfälle, weder vor noch nach der Operation. Geistig (Intellekt und Gedächtnis) habe ich keinerlei Ausfälle, nur die körperlichen Beeinträchtigungen. Reicht das für eine Entmündigung?