www.hirntumorhilfe.de
Herzlich willkommen im Forum der Deutschen Hirntumorhilfe!

Thema: Epileptische Anfälle - Autofahren ?

Epileptische Anfälle - Autofahren ?
Josi[a]
23.03.2003 11:50:06
Guten Tag!

Im Oktober 2000 wurde bei mir aufgrund plötzlich auftretender unerträglicher Kopfschmerzen ein Hirntumor diagnostiziert. Nach erfolgreicher OP ergab das histologische Gutachten die Diagnose "Gliobastom IV". Nachdem ich 25 Monate (!!!!) beschwerdefrei war, bin ich - ohne vorherige Beschwerden - bewusstlos zusammengebrochen. Anschließend bekam ich epileptische Anfälle. Leider bestätigte sich ein Rezidiv, das umgehend operiert wurde. Im Anschluss daran entschied ich mich für eine Jod-125 Implantation in Verbindung mit einer Chemotherapie (Temodal). Gegen die epileptischen Anfälle erhalte ich Phenhydan.

Ich bin dankbar, dass es mir soweit gut geht und ich noch dabei bin! Wer hat ähnliches erlebt und kann mir eine Empfehlung geben, wann ich wieder Autofahren darf? Die Meinungen gehen hier weit auseinander.

Vorab vielen Dank und einen schönen Sonntag!
Josi
Josi[a]
Oliver L.
23.03.2003 14:46:44
Hallo Josi,

es war ja kein einmaliger Anfall aufgrund eines Hirntumors sondern wohl mehrere Anfälle.
War es ein einmaliger Anfall und die Ursache ein Tumor, der beseitig wurde, dann ist eine Anfallsfreie Zeit von sechs Monaten vorgeschrieben, danach kann wieder Auto gefahren werden.
Ist es kein einmaliger Anfall und die Ursache konnte nicht ganz beseitigt werden, dann gilt es eine Anfallsfreie Zeit von 12 Monaten einzuhalten.
So schreiben es die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt fürs Straßenwesen vor. (Auch dort zu beziehen bzw. über den Buchhandeln)
Da Patienten mit Hirntumor jedoch ein großes Rückfallrisiko haben würde ich hier lieber kein Autofahren und die erstens die Zeiten einhalten und zweites mich richtig auf die Medikamente einstellen.
Ich durfte in den letzten zwei Jahren schon mal wieder für vier Monate Autofahren und bin jetzt mal wieder für ein Jahr gesperrt. Dabei bin ich so froh das meine letzten Anfälle nicht im Straßenverkehr sondern zuhause passiert sind. Beide male hatte der Anfall nichts mit einem neuen Wachstum eines komplett heraus genommen Astro II zu tun sondern hatte andere Gründe.
Für Fahrten zum Arbeitsplatz gibts übrigens Kostenerstattungen, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Dazu mehr wenns von Interesse ist.

Grüße
Oliver
Oliver L.
Josi[a]
23.03.2003 15:29:42
Hallo Oliver,

vielen Dank für deine Antwort. Ich wurde und bin zurzeit optimal mit Phenhydan eingestellt und habe seit über drei Monaten (nach der OP) keinen Anfall mehr erlitten. Die Anfälle wurden durch das Rezidiv ausgelöst. Es war schon ein schlimmes Erlebnis, wenn man merkt, dass der Anfall beginnt und man nichts dagegen tun kann.

Also werde ich mich noch gedulden und weiterhin Bus, Mitfahrgelegenheiten und das Fahrrad benutzen.

Alles Gute
Josi
Josi[a]
Liz[a]
23.03.2003 17:22:02
Hallo Josi, es ist zwar schwer, aber in Deinem Falle soltest Du dich fahren lassen. Mein Sohn ( 33 Jahre) hat freiwillig seinen Führerschein abgegeben.Man gibt zwar eine große Freiheit auf- aber, was ist, wenn man Unschuldige in einen Unfall verwickelt?Ich möchte nicht belehrend wirken, nur zum Nachdenken anregen. Gleichzeitig darf ich Dich um Auskunft bitten, wie Du mit Phenhydan zurechtkommst? Mein Sohn hat bisher Carbamazepin + Convulex genommen. Nach mehreren Anfällen wurde nun Convulex gegen Phenhydan ausgetauscht. Leider hat er erhebliche Nebenwirkungen. Wie: Appetitlosigkeit, frieren, immerzu müde. Kannst Du mir kurz Antworten? Ich wäre Dir sehr dankbar. Liz
Liz[a]
Josi[a]
23.03.2003 17:41:24
Hallo Liz,
die Idee, meinen Führerschein abzugeben, hatte ich auch schon. Nach Rücksprache mit den Ärzten besteht jedoch aus heutiger Sicht keine Veranlassung dazu.
Ich nehme Phenhydan jetzt seit 4 Monaten und vertrage es gut. Zu Beginn litt ich ebenfalls unter starke Müdigkeit. Seit dem sich der Spiegel eingependelt hat (zwischen 5 und 8) ist auch die Müdigkeit verschwunden. Unter Appetitlosigkeit habe ich seit meiner Erkrankung nie gelitten!
Alles Gute für Euch!
Josi
Josi[a]
Kerstin1964
23.03.2003 18:42:32
Hallo Oliver,
das interessiert mich jetzt auch! Ich hatte nie einen epileptischen Anfall, weder vor der OP noch danach. Allerdings hatte ich anfangs starke Doppelbilder, so dass sich die Frage nach dem Autofahren gar nicht stellte. So langsam wird die Augenkoordination und auch mein Allgemeinzustand aber besser, ich hoffe, im Mai wieder arbeiten zu können/dürfen. Darf ich mich einfach so ins Auto setzen und losfahren, wenn der Neurologe meint, ich sei fahrtüchtig???? In der Reha-Klinik hab ich nämlich von einem Mitpatienten gehört, auch wenn man sich wieder gesund fühlt, dürfe man nicht wieder autofahren, sondern müsse erst entweder zur MPU oder sogar den Führerschein komplett neu machen (von Landkreis zu Landkreis verschieden). Das ist natürlich ein ziemlicher Kostenfaktor! Ich hab im I-net keine konkrete Auskunft gefunden. Hängt die Fahrtauglichkeit wirklich nur von den Anfällen ab??
Liebe Grüße
Kerstin
Kerstin1964
Oliver L.
23.03.2003 22:35:31
Hallo Kerstin,
die Fahrtüchtigkeit hängt nicht nur von den Anfällen ab sondern auch von der sonstigen körperlichen Verfassung. Gibt es aber keine anderen Defizite oder ist die Anfallsfreie Zeit eingehalten so kann ein Fahrzeug wieder geführt werden.
Wenn der Neurologe hier sein OK gibt dann sehe ich da keine Probleme, um aber auf der ganz sicheren Seite zu sein kann immer noch ein Gutachten bei einem Neurologen gemacht werden der in verkehrsrechtlichen Sachen begutachten darf. (über die kassenärztliche Vereinigung im Netz zufinden und muß unterumständen selbstbezahlt werden) Um ganz ganz Sicher zu gehen ist auch noch eine neuropsychologische Untersuchung machbar, die oft auch in der Reha gemacht wird, z.B. wegen der geteilten Aufmerksamkeit. Bei der Führerscheinklasse 2 und Personenbeförderungsscheinen ist dies aufjedenfall Vorschrift.
Ich selber konnte wegen der Anfälle nicht fahren doch dann hab ich das OK vom Neurologen bekommen und bin wieder gefahren. Hab aber erstmal eine Fahrstunde genommen und dann wieder los.
Laß dir ruhig Zeit damit und dann los
Grüße
Oliver
Oliver L.
S.81
24.03.2003 09:11:43
Ich habe dazu auch noch eine Frage.

Wer hat Euch mitgeteilt, dass Ihr nicht mehr Autofahren dürft. Mir hat das nämlich gar niemand gesagt. Ich habe es von allein eingestellt, aus Angst, dass was passiert. Auf Nachfrage hat mein Neurologe (grosse Uniklinik) gemeint, ich sollte 3 Monate beobachten und dann kann ich wieder fahren.

Auf Grund Eurer Diskussion habe ich ein wenig im Netz geforscht und habe einiges gefunden. Z. B. kann man angeblich bei s. g. Jackson-Anfällen Autofahren. Was wisst Ihr dazu? S.
S.81
Annett[a]
24.03.2003 09:36:44
Hallo Josi,
zu diesem Thema gehen die Meinungen wirklich auseinander.
Mein Mann (30 - Astro III, nur erkannt weil er zusammengebrochen ist, sonst
alles i.O) fährt jetzt nach knapp einem Jahr wieder Auto.
Die MRT`s sind super. Seine Neurologin hat ein Belastungs-EEG mit ihm
gemacht, das unaufällig war. Daraufhin erstellte sie ihm ein Gutachten
(Kostenpunkt 180,00 Euro) welches beim Kraftfahramt hinterlegt ist und
jährlich erneuert werden muß. Aber ist ja egal. Damit ist er im Falle eines
Unfalls rechtlich abgesichert.
Meine Meinung ist, wenn es Dir gut geht, Dein EEG in Ordnung ist, kein
Arzt was dagegen hat, fahre Auto. Es ist ja schließlich ein Stück Lebensqualität.
Leute die Zucker haben oder einen Herzinfakt hatten fahren ja auch wieder und haben dasselbe Risiko umzufallen.
Uns hilft es viel, das mein Mann wieder fährt (hat seit ca. einer Woche wieder ein eigenes Auto) da wir einen Sohn von 2 Jahren haben und wenn
ich alles fahren muß .....
Aber wie gesagt, zu diesem Thema sind sich die Ärzte nicht mal einig.
Sicher Dich halt nur rechtlich ab.
Falls Du Fragen hast, ich schau hier öfter rein.
Alles liebe für Dich von Annett aus Berlin
Annett[a]
Kerstin1964
24.03.2003 10:06:20
Hallo S.,

OFFIZIELL gesagt hat es mir auch niemand. In der Reha-Klinik haben sich mehrere Patienten unterhalten, dass man automatisch dauerhaftes Fahrverbot hätte, sobald an der Hirnhaut genäht worden wäre. Ich habe dann mehrere Ärzte gefragt, wie die Rechtslage sei (z. B. woher die Polizei bei einer Kontrolle weiß, dass eine Hirn-OP stattgefunden hat). Mir konnte aber kein Doc darüber Auskunft geben - ich solle mich beim zuständigen Straßenverkehrsamt erkundigen. Hab ich bis jetzt noch nicht gemacht, weil sich die Frage momentan noch nicht stellt. Auf jeden Fall schützt Unwissenheit vor Strafe nicht ;-)
Alles Gute
Kerstin
Kerstin1964
Angel[a]
24.03.2003 21:15:22
Hallo S.,
ich selbst leide nach der Operation unter dieser Form von Anfälle. Bei mir äussern sie sich in heftigen Zuckungen der rechten Gesichtshälfte, wobei ich allerdings niemals das Bewusssein verliere und auch so körperlich nicht wirklich eingeschränkt bin.
Leider kommen bei mir noch Absencen dazu, die mich veranlasst haben, nicht mehr Auto zu fahren. Vielleicht wird sich das ganze ja mal geben, dann werde auch ich wieder in ein Auto als Fahrerin steigen. Vorher ist mir das Risiko zu gross. Nicht für mich, sondern vor allem für die anderen.
Ich würde aber auf jeden Fall schauen, auch wie die anderen schon gemeint haben, rechtlich gut abgesichert zu sein.

Alles liebe
Angel
Angel[a]
Oliver L.
24.03.2003 21:16:02
Hallo zusammen,
der Neurologe oder einfach der behandelne Arzt müßte darüber aufklären. Als Grundlage gelten hier die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung der Bundesanstalt für Straßenwesen die jeder Neurologe kennen müßte. Meiner war ganz froh als ich ihm die neue Auflage gegeben hab, da hier die Anfallsfreie Zeit von zwei auf ein Jahr herab gesenkt wurde (Februar 2000).
"Kapitel 3,9,5 Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene und frühkindlich erworbene Hirnschäden
Leitsätze
Wer eine Schädelhirnverletzung erlitt oder eine Hirnoperation durchmachte, die zu einer Substanzschädigung der Gehirns führte, ist im Allgemeinen für die Dauer von 3 Monaten nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führern von Kraftfahrzeugen (...) gerecht zu werden. (....) Sowohl bei Hirnverletzten (.....) kann bei nachgewiesener Heilung angenommen werden, das ein Betroffener den Anforderungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 wieder gewachsen ist. Hierzu ist durch eine nervenärztliche /neurologische Untersuchung - mit neuropsychologischer Zusatzuntersuchung - unbedingt der Nachweis zu führen, dass neben Beschwerdefreiheit keine hirnorganischen Leistungsschwächen vorliegen."
Gruppe 2 ist übrigens alles was mit PKW zusammenhängt und keine Personenbeförderung ist.
Für die Fahrtauglichkeit macht die Art der Epi fast keinen Unterschied und es gibt nur für an den Schlaf gebundene Anfälle eine Ausnahme und bei einfach fokalen Anfällen. Beides setzt aber eine gewisse Beobachtungszeit voraus und ein Gutachten vom Arzt.
Den Führerschein sollte keiner Abgeben sondern einfach nicht mehr fahren. Den Lappen neu machen, weil vielleicht ein Fahrverbot von mehr als zwei Jahren faktisch stattfindet oder weil die Straßenverkehrsbehörde es will ist echt nicht nötig.
Aber es sollte auch keiner Fahren, denn das ist wie fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrerlaubnis und auch wenns kein Anfall war ist es dann schwierig die Beweislage anzutreten.
Also weiterhin alles gut und wenns auf dem Weg zur Arbeit nicht klappt gibs immer noch Fahrkostenzuschüsse fürs Taxi, mit dem ich sechs Monate zur Arbeit gefahren bin.
Gruß
Oliver
Oliver L.
Maggie[a]
25.03.2003 12:48:16
Liebe Josi
Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist. Hier in der Schweiz ist es so:
Wenn Sie Epileptische Anfälle haben müssen sie mindestens ein Jahr Anfällefrei sein. Danach entscheidet ein Neurologe in einer Uniklinik (Tests) ob Sie wieder fahren dürfen.
Mein Bruder konnte nach seiner Glio-Diagnose nie mehr fahren (er verstarb am 1.5.02).
Ich denke es ist richtig so, denn es wäre ja Wahnsinn noch (ungewollt) andere schwer zu gefährden. Es ist ja schwer genug mit der eigenen Krankheit zurecht zu kommen!
Ich wünsche dir alles Gute und viel Kraft
Maggie
Maggie[a]
NACH OBEN