Liebe Zwuck,
ich hoffe, Du hast das Medikament noch nicht gekauft.
Epileptische Anfälle, die zu Unfällen führen können, führen zur Fahruntauglichkeit.
Deine "Anfälle" laufen jedoch so ab, dass sie Dich nicht fahruntauglich machen.
Du lebst mit diesen "Anfällen", Du kennst ihren gleichartigen Ablauf, Du bist mit ihnen Auto gefahren und bist durch sie nie in Gefahr geraten und stets sicher gefahren.
Die Angst, etwas Ungesetzliches zu tun, hast Du nur dadurch, dass Dein Neurologe Dir eingeredet hat, dass Deine "Anfälle" Dich angeblich fahruntauglich machen.
Kennt Dein Neurologe Dich und Deine "Anfälle" wirklich so gut, dass er Dir sagen darf, Du seist ab sofort für ein ganzes Jahr (!) nicht mehr fahrtauglich?!?
Er vertritt nicht das Gesetz.
Über die Fahruntauglichkeit für ein ganzes Jahr kann, darf und sollte er erst nach der Auswertung des EEG mit Dir sprechen, wenn es wirklich im EEG einen Anlass dafür gibt.
Das ist das eine.
Wenn Du aber die Medikamente nimmst, dann wirken diese in der Einschleichphase, bis die richtige Dosierung erreicht wird, die die "Anfälle" völlig verhindern sollen, dämpfend auf Dein Gehirn und das führt tatsächlich zur Fahruntauglichkeit für 1 Jahr, weil angenommen wird, dass eine Epilepsie vorliegt.
Jede Umdosierung führt (wie nach der Hirn-OP) für 3 Monate zur Fahruntauglichkeit.
Nur frage ich mich, was sich Dein Neurologe vom Einsatz des Medikaments verspricht?!?
Soll das gelegentliche Zucken des Daumens aufhören, aber Du sollst mit den eventuell möglichen Nebenwirkungen des Medikaments belastet werden?
Das hieße doch, "den Teufel mit dem Beelzebub austreiben", und zwar ein sehr winziges Teufelchen mit einem riesigen Beelzebub.
Das halte ich für einen schweren Fehler des Arztes.
Er darf Medikamente nur verschreiben, wenn es dafür einen ausreichenden Anlass gibt.
Das ist sogar ein Medikament, das auf das Gehirn wirkt!
Ich sehe das ,freundlich ausgedrückt, als "Kunstfehler" an, "Körperverletzung" beschreibt dasselbe.
Außerdem hat er allein durch die Gesamtaussage, Du hättest Epilepsie und musst Medikamente nehmen und darfst 1 Jahr nicht Autofahren, Dich psychisch verunsichert.
Das darf er doch so nicht tun!
Ein Neurologe ist doch besonders auch mit der Psyche von Menschen vertraut, er verschreibt bei gesichertem Bedarf Psychopharmaka. Er darf doch seine Patienten bei nicht gesicherter Diagnose nicht psychisch derart belasten.
Denn jetzt hat er bei Dir erreicht, dass Du Angst vor dem Autofahren hast und diese Angst führt viel eher zu Unfällen als das gelegentliche Zucken Deines Daumens.
Hat er Dir übrigens auch gesagt, dass Du kein Fahrrad und keine motorisierten Zweiräder nutzen darfst? Denn wenn er die Unfallgefahr als so bedeutend ansieht, dann ist die Gefahr, mit einem Zweirad zu stürzen, für Dich mit wesentlich schlimmeren Folgen verbunden, da Du keinerlei Schutz um Dich hast.
Und genau mit dem "Nicht irgendwo hin kommen" hast Du sehr Recht. Wenn Du bei jeder notwendigen (Arzt, Beruf, Einkauf) und sonstigen (Kino, Wandern, Zoo, Disco ...) Fahrt um Hilfe bitten musst, bist Du regelrecht eingesperrt.
(Nach zwei bedeutenderen Anfällen unterschiedlicher Art ging mir das so, ich konnte nicht einmal jeden wichtigen Arzttermin wahrnehmen, Freizeitaktivitäten schon gar nicht. Ich litt unter dieser Einschränkung meiner Lebensqualität sehr, der Tumor und die viele Monate langen Therapien haben gereicht. Eine Unterstützung seitens der Krankenkassen gibt es offiziell für diese Fahrten nicht. Aber bei mir gab es Gründe, die ich einsah. Dass man wenigstens 1 Jahr um Hilfe betteln muss, sah ich nicht ein, denn dass erschwert die Situation zusätzlich. Meine Eltern waren zu alt, meine Geschwister, Kinder, Freunde arbeiteten.)
Liebe Zwuck,
Du machst das richtig, weiterhin, aber jetzt sehr vorsichtig, zu fahren, weil Du verunsichert wurdest, nicht, weil Du Epilepsie hast.
Bleib stark!
KaSy