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mkreuzer

Hallo Alle da draußen,
Ein guter Bekannter hat mich um Rat gefragt.
Er hat eine Freundin, die sich plötzlich im Wesen verändert hat. Sie haben ein Kleinkind. Sie hat sich getrennt viele Lügen erzählt, so dass mein Bekannter keinen Umgang zum Kind haben darf.
Es hat sich jetzt ein Astrozytom Grad III herausgestellt. Sie hat Chemo drei Zyklen gemacht und sich bestrahlen lassen. Da mein Bekannter um sein Kind fürchtet hat er die Behörden eingeschaltet. Die Wesensveränderungen sind wohl enorm. Wie ist die Prognose bei dieser Tumorart? Wenn im Arztbrief steht, dass vorübergehen die weitere Behandlung abgebrochen wird.

Prof. Mursch

Die Prognose hat hier erst einmal nichts mit der Sache an sich zu tun und ist auch nicht gut vorhersagbar.
Entscheidend ist in diesem Fälle das Kindswohl.
Es ist sicherlich der richtige Weg, das Jugendamt um Hilfe zu bitten.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

mkreuzer

Hallo Herr Dr. Mursch,
Ja das Jugendamt ist involviert. Mittlerweile ist für Frau D. auch ein Betreuer eingesetzt und ein Gutachten ist erstellt. Kurioserweise steht in dem Gutachten, dass wg. der psychischen Lage von Frau D. das Kind bei Ihr bleiben soll. ( Hoffnung erhalten?, oder wirkliche Chance?) Andererseits steht in dem Gutachten, dass es für das Kind schlecht ist, wenn es in absehbarer Zeit die Bezugsperson wechseln muss und dann erst der leibliche Vater mit einbezogen wird. Mutet man dem Kleinkind etwas zu, was es gar nicht verarbeiten kann in dem Alter.
Tut mein Bekannter unrecht, Hat Frau D. Chancen, und ist das Kind der Strohhalm den Sie braucht? Da ich nichts über so einen Tumor weiß, muss ich jetzt auch noch blöd nach familiärer Häufung fragen?

alma

Von hier aus kann man nicht erkennen, ob das Wohl des Kindes in Gefahr ist. Auch die Wesensveränderung hängt so als Behauptung in der Luft. Von wem stammt diese Diagnose? Vom behandelnden Arzt oder ist es ein subjektiver Eindruck?
Kindesentzug kommt leider immer wieder vor und die Ursachen können sehr komplex sein und mit dem Verhalten beider Elternteile zu tun haben.
Es ist also gar nicht möglich, mit diesen knappen Informationen in diesem Rahmen Stellung über Recht und Unrecht zu nehmen.
Sicherlich geht es bei der Entscheidung des Amts nicht darum, dass das Kind als Strohhalm gebraucht wird, sondern um die Mutter-Kind-Bindung. Am wenigsten würde man dem Kind zumuten, wenn man das Problem durch die Verständigung der Eltern miteinander lösen könnte, wenn nötig, mit Hilfe einer psychologischen Beratung.
Hirntumore sind nach dem bisherigen Stand der Forschung nicht vererbbar. Und sie verursachen in vielen Fällen auch keine Wesensveränderung.


Gruß, Alma.

keats

Lieber mkreuzer,

ich denke, die beiden Eltern des Kindes sollten im Kindesinteresse an einem Strang ziehen und sich zu diesem Ziel helfen lassen.

Was Prognose betrifft: invididuelle Prognose ist sehr schwierig und damit muss man sich auch nicht beschäftigen. Einfach tun, was die Ärzte einem sagen. Ich bin immer diesem Ansatz gefolgt, und lebe mittlerweile seit OP und Chemo schon fast 4 Jahre sehr gut und aktiv.

LG, Renate

Lara

Lieber mkreuzer,

Prognosen Statistiken... Das alles sagt nichts aus über den einen Fall. Jeder Fall ist anders.
Ich denke es wäre schön, zum Wohle des Kindes, wenn man regelmäßigen Kontakt hätte.- mit beiden Eltern-
Ohne fas Gutachten zu sehen weiß man nicht wofür Sie die Betreuung braucht. Motorische , organisatorische.... Probleme?
Klar ist ein Wechsel der Bezugsperson nicht schön.
Aber sterben gehört auch zum Leben. Es ist keine schöne Erfahrung aber diese Erfahrung kann man psychisch verkraften. Aber wenn ich von meiner Mutter getrennt werde und diese dann 10 Jahre später stirbt um was bin ich dann als Kind betrogen worden? Selbst wenn Sie morgen stirbt habe ich als Kind doch das Recht bei meiner Mutter zu sein.
Und nur um sich das aus der Perspektive der Mutter zu sehen. Man ist krank kämpft um sein Leben, auch für das Kind, und dann will man einem das Kind wegnehmen? Wie unmenschlich ist so etwas.
Evtl. kann man mit der Betreuerin beaufsichtigte Besuche organisieren.
Es wäre auf jeden Fall das Beste fürs Kind beide Eltern zu kennen und zu erleben. Ich hoffe da gibt es jemanden der vermitteln kann. Evtl die Großeltern?
LG
Lara

mkreuzer

Danke Euch für die Antworten. Genau so ist es mir auch ergangen. Ich bin hin und hergerissen.
Mein Bekannter hat Frau D. buchstäblich auf der Straße aufgelesen. Kaum war das Kind geboren wurde erst Wochenbettdepression noch im Klinikum diagnostiziert. Dann war von Borderline ( ich schreibe es falsch?)die Rede. Dann wurde in der Klinik das Astrozytom erkannt, nachdem ein epileptischer Anfall in der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Frau D. lehnte zu diesem Zeitpunkt die Ihr angeratene OP ab. Sie zog aus ins Mutter-Kind- Heim. Sie hat keinen Kontakt zu ihrer Familie. Mein Bekannter baute im Anbau eine Wohnung ein, für Sie und das Kind. Diese Wohnung hat Sie abgelehnt. Sie wünscht nicht, dass das Kind Kontakt zum Vater hat. Sie sind nicht verheiratet. Er hat keine Rechte. Er hat ein Gutachten angestrebt, was dann auch gemacht wurde. So hat er erfahren, dass es ein Astrozytom Grad III ist, und die Therapie abgebrochen wurde. Danke dass du mir mitgeteilt hast, dass du mit dem Tumor schon mehrere Jahre lebst. Auch wenn Sie getrennt sind hat er Angst Sie zu verlieren.

keats

Lieber mkreuzer,

an einer Stelle muss ich dich korrigieren: auch Väter, die nicht mit der Mutter eines Kindes verheiratet sind, haben Rechte. Gerade in den letzten Jahren wurden die Rechte lediger Väter sehr gestärkt. EInfach mal googeln.

LG, Renate

Lara

Hallo mkreuzer,

Ich denke auch Väter haben Rechte. Auch wenn man nicht verheiratet ist haben Väter ein Umgangsrecht. Zahlen müssen sie schließlich auch.
Ich würde mal fragen wie man in diesem Fall mit dem Jugendamt zusammen einen regelmäßigen Besuch organisieren kann. Zum Wohle des Kindes.

LG
Lara

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