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Istrienfan

Hallo, ich bin die Mutter eines 25 jährigen Sohnes. Er hat letztes Jahr einen epileptischen Anfall. Im MRT zeigte sich dann ein circa 6x3,5cm großer Tumor (parietookzipital. Laut Befundung WHO II°, wobei auch einige auf WHO III° verdächtige Areale auffällig waren. Der Tumor konnte nicht ganz entfernt werden. Es erfolgten Strahlen- und Chemotherapie. In den MRT Untersuchungen war der Tumor größenprogredient, nur in der letzten MRT war ein diskret zunehmend perifokales Ödem/Gliosoezone . Die perifoaklen gliotischen/geringen ödemtösen Veränderungen stellten sich eine Spur deutlicher dar. Wie können wir das Werten? Der Sohn gibt sich äußerlich mehr als "es geht mit gut" aber man merkt das er Konzentrationsschwierigkeiten, nach längerem Anstrengung Sprach- und Wortfindungsstörungen hat. Er handelt einfach nicht rational. Alles so schwierig zu beschrieben, vereinfacht gesagt, er handelt und denkt nicht rational. Für uns als Eltern bzw. der gesamten Familie ist das schwierig. Ich möchte gerne eine Meinung zur Erkrankung, Diagnose, Lebenserwartung usw, da die Ärzte vor Ort sich diesbezüglich sehr bedeckt halten.
Herzlichen Dank

Efeu

Liebe Istrienfan,

wie belastend, drückend muss das für dich als Mutter, euch als Eltern sein, wünscht man seinem Kind doch immer das Beste....

Zu deinen Fragen sehe ich mich als Laie nicht kompetent zu antworten.

Was ich machen würde:

- Zweitmeinung bei einem NC
- Neuropsychologische Abklärung. Bei mir wurde das zweimal gemacht, es hat viel Klarheit ob der Ursachen und der Defizite gebracht, auch ein Intelligenztest war z.B. dabei, es wurde genau untersucht, welche kognitiven Bereiche wie geschädigt sind, Reaktionsverhalten, einfach alles.

Entsprechend wurde dann die ambulante Reha optimiert.

Ich kann mir vorstellen, das würde euch allen Klarheit und damit Entlastung bringen.

LG und viel Kraft euch,
Efeu

Istrienfan

Liebe Efeu,

ja für uns Eltern und auch für die Großeltern ist das alles sehr belastend. Opa sagte sogar, warum den der Bub und nicht ich, ich habe mein Leben doch schon gelebt. Genau das mit dem Reaktionsvermögen macht mir auch Sorge. Er hat ein 18 monatiges Fahrverbot bekommen, dieses läuft im Oktober aus, so wie er derzeit handelt und denkt hätte ich ein großes Problem ihn ein Fahreug führen zu lassen.

Efeu

Muss er denn nicht als erstes einen Test machen, bevor er wieder fahren darf? Kenne mich nicht aus, deshalb frage ich.

Sandra1978

Ich musste mir die Fahrtauglichkeit von meiner Neurologin einholen. Ich vermeide es trotzdem Auto zu fahren. Mit dem Rad war ich auch lange wackelig.
Ich wurde 2008 bereits 4 Mal operiert, letztes Jahr trat nach 12 Jahren Ruhe ein Rezidiv auf. Wieder 2 OPs. Ohne Komplikationen geht's nämlich nicht.
Ich habe einen sehr schönen Spruch gelesen:
"Glück ist nicht davon abhängig, wie wenig Sorgen du hast, sondern wie du damit umgehst."

Holt euch auf jeden Fall eine 2. Meinung ein.

Alles Liebe Sandra

Istrienfan

Hallo Efeu, soweit ich weiß darf er nach 18 Monaten wieder ohne einen Test fahren wenn er bis dahin anfallsfrei ist. Ich werde darauf drängen das er vorab aber nochmals durchgecheckt wird. Denn ich halte ihn in seinem derzeitigen Zustand nicht wirklich für zuverlässig fahrtauglich. Liebe Sandra, dein Spruch ist super. Es ist alles insgesamt sehr schwierig. Unser Sohn würde nie freiwillig irgendwelche Tests machen lassen, er will unbedingt so schnell wie möglich wieder Autofahren und Fußballspielen, dass sind seine Prioritäten, was bei einem 25 jährigen ja nicht ganz unverständlich ist.

Mirli

Hallo Istrienfan,
den Ausführungen von @Efeu schließe ich mich an.

Weiter schreibst du, dass er ein 18monatiges Fahrverbot hat, das im Oktober ausläuft. Von wem wurde das denn ausgesprochen und mit welcher Auflage. Einfach so durch Fristablauf wieder fahren oder wie?

Durch einen schlimmen Fall in meiner näheren Bekanntschaft hatte ich mich mal eine Zeitlang intensiver mit dem Thema Fahrverbot beschäftigt und möchte dir nur kurz sagen, dass man hier zwischen ärztlichem und verkehrsrechtlichem Fahrverbot unterscheiden muss.

"Bestimmte Krankheiten gefährden laut Anlage 4 zur FeV die Fahrerlaubnis. An Epilepsie Erkrankte müssen nachweisen können, dass sie über einen Mindestzeitraum anfallfrei waren. Können sie das nicht glaubwürdig durch Gutachten oder ärztlich begleiteten Krankheitsverlauf belegen, muss ihnen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 S. 1 FeV die Fahrerlaubnis entzogen werden."

Achtet bitte darauf, dass er nicht einfach wieder ab Oktober eigenmächtig fährt, denn das würde der FeV zuwiderhandeln, mit möglichen schlimmen finanziellen Folgen.

Gruß Mirli

Istrienfan

Hallo Mirli,
ich weiß das von zwei Bekannte die wegen eines epileptischen Anfalls mal Fahrverbote über den Neurologen erhalten haben, der eine über 3 Monate, der andere über 6 Monate. Als die Zeit vorrüber war durften sie einfach wieder Autofahren. Die Fahrerlaubnis wurde ja auch nicht entzogen, da hatte ich erst kürzlich ein Gespräch mit einer Polizistin die auch meinte, so lange die Fahrerlaubnis, also der Führerschein nicht einzogen wird ist es nur eine "Empfehlung des Neurologen", er dürfte eigentlich weiter fahren, nur versicherungstechnisch gäbe es im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten. Sein Fahrverbot wurde gleich nach dem Anfall vom Neurologen auf 18 Monate festgelegt und im Entlassungsbrief wurde geschrieben, dass der Patient ausführlich über das 18 monatige Fahrverbot hingewiesen wurde. Wie gesagt, die Polizistin war überrascht, dass der Führerschein nicht einzogen wurde, weil sie sagt, so lange der Führerschein in seinem Besitz ist, ist es nur eine ärztliche Empfehlung. Wie eingangs erwähnt durfen beide bekannte nach Ablauf Ihrer ärztlichen Empfehlung einfach wieder Autofahren ohne Untersuchung.

Mirli

Ob eine verkehrsmedizinisch relevante Gefährdung durch eine Epilepsie besteht, ist vor dem Hintergrund der ausgeführten Empfehlungen der Verkehrssicherheit des BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen) stets im Einzelfall zu klären, da Epilepsie eine komplexe Erkrankung ist!
Sie tritt völlig unvermittelt aus dem Nichts auf.

Deswegen sind die von dir genannten Aussagen irrelevant!

Mein Tipp: Seid äußerst vorsichtig!

Es betrifft nämlich drei Rechtsgebiete:

1. Verkehrsrecht (FeV)
2. Strafrecht (§ 315c Strafgesetzbuch)
3. Versicherungsrecht (Haftpflichtversicherung, Kasko usw.)

Alles Gute!
Gruß Mirli

Nachtrag:
Bitte die FeV Anlage 4 ansehen. Unter Punkt 6.6 steht eindeutig, dass Fahreignung bei Epilepsie nur eingeschränkt besteht und rechts die dazugehörige Beschränkung mit der Auflage einer Nachuntersuchung. Leider teilen das die Ärzte ihren Patienten nicht mit, da sie es entweder selbst nicht wissen oder weil es nicht ihre Angelegenheit ist.
2. Nachtrag: hier ist eine normale Untersuchung gemeint, keine MPU

Istrienfan

Hallo Mirli
ich kenne wirklich einige Menschen die nach einem einmaligen epileptischen Anfall für 3 Monate ein Fahrverbot erhalten haben und danach wieder voll fahrfähig waren und bei einem bekannten, der nochmals einen hatte das Fahrverbot dann für 6 Monate vorhanden war. Ich bin vorsichtig und sehe meinen Sohn derzeit nicht wirklich dazu in der Lage ein Fahrzeug zu führen. NUR erst ist 25 und wenn das Fahrverbot aufgehoben wird, wird er nicht mir glauben sondern den Ärzten, denn er freut sich schon wieder sehr darauf zu fahren. Es kommt bei der Epilepsie vor allem auch darauf an was diesen Anfall ausgeöst hat, bei meinem Sohn war es der Gehirntumor, wenn dieser im Schach gehalten wird und alle 3 Monate per MRT kontrolliert wird und nicht wächst ist auch kein weiterer Anfall zu erwarten und das Fahrverbot wird sicher aufgehoben. Dennoch (aber wie gesagt er ist Erwachsen, ich habe darauf leider keinen Einfluss mehr) hätte ich ein schlechtes Gewissen das er fährt, wenn sich sein geistiger Zustand bis Oktober nicht ändert.

Istrienfan

Es ist immer auch der Auslöser des epileptischen Anfalls, z.B. wirklich Eptileptiker oder nur einmaliger Krampfanfall z,B wegen Schlafentzug wichtig. Mein Sohn ist wie schon erwähnt kein Eptileptiker, der Anfall ist nur darauf zurückzuführen das der Tumor eine Größe erreicht hat, dass dieser den Anfall ausgelöst hat, wie eben für Oligodendrogliome typisch.

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