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Rehsis

Hallo alle zusammen,

Weil mein Sohn seit seiner Hirnblutung und dadurch ausgelöstem Krampfanfall nicht mehr Auto fahren darf, habe ich für ihn nach Möglichkeiten gesucht, wie er günstig mit dem Zug zur Arbeit kommt. Er hat einen GdB 40 ohne Merkzeichen zuerkannt bekommen. Damit kann er leider nicht die Jahreskarte für 80,- Euro erhalten.
Bei meiner Suche nach Möglichkeiten habe ich aber festgestellt, dass man, wenn man „voll Erwerbsgemindert ist „ eine Ermäßigung auf den Kaufpreis einer BahnCard bekommt.
Quasi ein Nebenbefund.
Der nützt meinem Sohn jetzt nix,
Anderen vielleicht aber schon.
Mir hat davon am Schalter niemand etwas erzählt, als ich gefragt habe, ab welchem GdB es Ermäßigungen auf das Ticket gibt.
Und vielleicht hat hier ja jemand eine Idee, wie mein Sohn zu einem günstigen Ticket kommt.

Ich wünsche allen einen schönen Tag,
Iris

SpinEcho

Der GdB klingt sehr niedrig. Könnt ihr dem noch widersprechen (evtl. mit Anwalt) und eine höhere Einstufung fordern?

fasulia

welches Bundesland?
und muss er von einem in ein anderes?
will er nur Nahverkehr oder auch IC oder ICE nutzen?

Rehsis

Hallo SpinEcho,
Der einmalige Krampfanfall war das einzige Symptom für die winzige Hirnblutung. Dafür gibt es laut Tabelle und diverse EPI-Foren nicht mehr. Die einzigen Nachteilsausgleiche sind der Antrag auf Gleichstellung zwecks Kündigungsschutz und der Steuerfreibetrag. Mehr gibt‘s nicht.
Es sei denn, hier hat jemand eine Gesetzeslücke gefunden.LG

Rehsis

Hallo fasulia ,
Er muss von Diepholz/ Niedersachsen nach Westerkappeln/ NRW und würde auch gerne den IC benutzen, denn er fährt sonst mit RE und Bus 2,5 Stunden, statt mit dem Auto 50 Minuten.

fasulia

Leider weiß ich mit der Bahn auch keine "anderen" als die bereits erwähnten Ermäßigungen-
aber vllt. lohnt es sich über kostenlose Seiten wie: fb oder bessermitfahren oder https://osnabrueck.pendlerportal.de/
nach einer Mitfahrgelegenheit zu suchen.

Ich habe für meine Tochter eine Mitfahrgelegenheit mit einem Lehrer, der zu einer anderen Schule musste gefunden, als ich kein Auto fahren durfte. "damals" noch nicht über die sozialen Medien, sondern weil jemand, jemanden kannte ... evtl. verkürzt es seine Fahrtzeit wenn er eine MFG bis Osnabrück findet.

KaSy

Hallo, Rehsis,
darf Dein Sohn nie wieder Auto fahren oder beschränkt sich das Fahrverbot auf ein Jahr nach dem letzten epileptischen Anfall?

Eine "Gesetzeslücke" habe ich auch vergeblich gesucht:

Für dieses anfallsbedingte zeitweise Fahrverbot hatte ich für mich nach Möglichkeiten gesucht, um wenigstens die Fahrten zu den Ärzten überhaupt zurücklegen und nicht voll zahlen zu müssen (ist auch hier mit den Öffentlichen nur mit enorm hohem Zeitaufwand machbar). Ich habe bei der Krankenkasse, bei Sozialstellen und in zwei Foren gefragt, aber da scheint es nichts zu geben.

Bei mir ist eine dauerhafte antikonvulsive Medikation zu den Hirntumoren hinzugekommen und ich habe einen GdB-Neufeststellungsantrag gestellt, aber es gibt kein Merkzeichen. Ein höherer GdB bewirkt diesbezüglich leider nichts, man muss sogar das Merkzeichen "aG" haben.

(Ironiemodus: Immerhin spart er den Sprit, wenn er schon jede Menge Zeit drauflegen muss.)
KaSy

Rehsis

Hallo KaSy,
Das Fahrverbot erstreckt sich über ein Jahr nach Krampfanfall. Im März hat mein Sohn einen Termin zwecks Abklärung, ob das eingeblutete Kavernom operativ entfernt wird. Die Blutung hat den Krampfanfall ausgelöst.

Vielleicht werden die Karten danach ja neu gemischt?

@fasulia: das wäre natürlich eine coole Sache.
Ich werde ihm das mal vorschlagen.
Vielen Dank euch allen für eure Bemühungen.
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