Hallo allerseits,
ich habe einige Fragen wegen der 6wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit.
Mein Mann war nach der Hirntumordiagnose und -OP im Februar 2014 für anderthalb Jahre krankgeschrieben und hat in den ersten 6 Wochen die übliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bekommen. Seit August 2015 arbeitet er wieder, hat aber nun ein Rezidiv, das ab nächste Woche 6 Wochen lang bestrahlt werden soll. Da man während der Bestrahlung nicht autofahren darf und mein Mann im Außendienst tätig ist, muss er für die 6 Wochen krankgeschrieben werden. Der Arbeitgeber sagt, er zahlt jetzt nicht mehr für die 6 Wochen, da mein Mann noch nicht wieder ein halbes Jahr gearbeitet hat. Ich habe aber im Lohnfortzahlungsgesetz gelesen, dass man Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, wenn “seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist“. Das trifft doch auf meinen Mann zu oder habe ich da irgendwie einen Denkfehler?
Ist ein Rezidiv nicht evtl. auch wieder eine neue Erkrankung?
Kann man für die 6 Wochen irgendwo anders Geld herbekommen oder ist mein Mann dann gezwungen Rente zu beantragen? Krankengeld von der Krankenkasse bekommt er ja erstmal nicht mehr, weil er das schon anderthalb Jahre gekriegt hat.
Hoffentlich kann mir von euch jemand weiterhelfen!
Liebe Grüße Lavendel