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Lavendel

Hallo allerseits,

ich habe einige Fragen wegen der 6wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit.

Mein Mann war nach der Hirntumordiagnose und -OP im Februar 2014 für anderthalb Jahre krankgeschrieben und hat in den ersten 6 Wochen die übliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bekommen. Seit August 2015 arbeitet er wieder, hat aber nun ein Rezidiv, das ab nächste Woche 6 Wochen lang bestrahlt werden soll. Da man während der Bestrahlung nicht autofahren darf und mein Mann im Außendienst tätig ist, muss er für die 6 Wochen krankgeschrieben werden. Der Arbeitgeber sagt, er zahlt jetzt nicht mehr für die 6 Wochen, da mein Mann noch nicht wieder ein halbes Jahr gearbeitet hat. Ich habe aber im Lohnfortzahlungsgesetz gelesen, dass man Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, wenn “seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist“. Das trifft doch auf meinen Mann zu oder habe ich da irgendwie einen Denkfehler?

Ist ein Rezidiv nicht evtl. auch wieder eine neue Erkrankung?

Kann man für die 6 Wochen irgendwo anders Geld herbekommen oder ist mein Mann dann gezwungen Rente zu beantragen? Krankengeld von der Krankenkasse bekommt er ja erstmal nicht mehr, weil er das schon anderthalb Jahre gekriegt hat.

Hoffentlich kann mir von euch jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße Lavendel

sellae

Hallo Lavendel,
Habe mal eben gegoogelt, im Gesetz steht:" Die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber wird ein zweites Mal fällig, wenn zwischen den beiden Erkrankungen mindestens 6 Monate gearbeitet wurde oder seit Beginn der ersten Erkrankungsphase mindestens 12 Monate vergangen sind. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Krankengeld in Höhe von 70 % über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit. Danach erfolgen Rentenzahlungen bzw. – sofern vorhanden – Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sind von den Leistungen Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten."
LG sellae

Prof. H. Strik

Ein Rezidiv wird sicherlich nicht als neue Krankheit anerkannt - so bitter das ist. Wenn die 78 Wochen "aufgebraucht" sind kommt dann wohl nur noch das Rentenverfahren in Frage. Hierzu sollte man aber Fachleute fragen, also Sozialarbeiter, den VdK oder evtl. sogar einen Anwalt für Sozialrecht.

Prof. Dr. med. Herwig Strik
Neurologie Uni Marburg

Hanna

Hallo Lavendel,
ihr solltet euch umgehend bei der Arbeitsagentur melden. Es kommt wahrscheinlich die Nahtlosigkeit §145 SGBIII bei deinem Mann zum Tragen. Auch, wenn dein Mann noch ein Arbeitsverhältniss hat, kann er Alg 1 beantragen. Auch nicht kündigen . Mit Sicherheit wird es auf eine EM Rente hinauslaufen.
So könnt ihr aber die Zeit finanziell überbrücken. Passt aber bei der Agentur für Arbeit auf, viele Mitarbeiter dort kennen diese Gesetzgebung nicht. Notfalls den VdK einschalten. Kostet im Jahr ca. 70,00 Euro.
Sollte die Agentur für Arbeit euch einen Alg 1 Antrag verweigern besteht darauf. Der Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung zählt. Von da an gibt es auch nur die Alg Leistung.
LG. Hanna

Lavendel

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt habe ich schon mal einen besseren Überblick.
Mein Mann wird nun wohl doch erstmal die 6 Wochen Lohnfortzahlung während der 6wöchigen Bestrahlungszeit bekommen. Danach wird er Urlaub nehmen, in der Hoffnung, dass er dann wieder arbeiten kann. Falls nicht, werden wir in den VdK eintreten und uns beraten lassen. In dem Fall muss er wohl Rente beantragen und bis darüber entschieden ist, wenden wir uns an die Arbeitsagentur.
Es wäre nur so schade, weil ihm das Arbeiten so gut getan hat, er hat wieder ein ganz anderes Selbstwertgefühl bekommen (und mehr Geld gibt es natürlich auch).
Aber ich will mich nicht beschweren, es gibt hier so viele, die sehr viel schlimmer dran sind als wir.
LG Lavendel

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