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Maike191

Meine Tochter macht 2016 Abitur und möchte sich im März kommenden Jahres für einen Ausbildungsplatz an der Dualen Hochschule bei einer Bank bewerben. Letztes Jahr wurde bei ihr mit 14 Jahren ein tectales Gliom diagnostiziert, außer einer ETV zur Ableitung des Liquors waren bislang keine weiteren Eingriffe nötig. Sie muss einmal pro Jahr zum MRT, falls keine Veränderungen auftreten - und das erwarten die Ärzte - wird dieser Zeitraum erweitert. Sie war jederzeit symptomfrei, sie ist eine sehr gute Schülerin, hat eine Klasse übersprungen. Von dieser Seite bestehen also keine Bedenken, nun machen wir uns aber Sorgen, ob dieser Hirntumor ein Grund zur Nichteinstellung sein könnte. Angeben muss man ihn ja, ist es hilfreich, gleich entsprechende positive Gutachten vorzulegen? Hat irgendjemand Tipps/Ratschläge/Erfahrungen in dieser Richtung?

Prof. Mursch

Wenn der gutartige Tumor keine Beschwerden macht, denke ich, müssen Sie ihn nicht angeben. Er wird ja die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen und es ist auch nicht mit einer krankheitsbedingten Fehlzeit zu rechnen.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

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