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schorsch

Hallo, um den Beginn der Erwerbsminderungsrente zu verzögern, besteht ja die Möglichkeit der Krankschreibung/ Krankengeld zu beziehen. - Ist es darüber hinaus auch möglich (danach?) ALG 1 zu beantragen? Wie müßte man vorgehen und welche Dinge sind zu beachten? Bin derzeitig schon seit 2008 in teilweiser EM-Rente aber aufgrund der Folgen meiner Erkrankung steht kurz oder lang eine volle EM-Rente an. Über Hinweise und Erfahrungen wäre ich dankbar. LG

alma

Lieber Schorsch,

kann ich dir leider nicht beantworten, aber wie wäre es mit dem VdK? Da gibt es Rechtsberatungen zu dem Thema. Man muss nur eintreten. Mit 5 Euro im Monat bist du dabei.

LG, Alma.

GabrielaV

Ja, natürlich kannst du vor dem Ende der AU wieder ALG beziehen. Wenn du sehr lange zB ein Jahr lang AU warst, hast du sogar wieder vollen Anspruch auf ALG, dann kann das weitergehen. Wirst du danach neu AU, kann es aber sein, dass du auf die gleiche Erkrankung nur noch den Restanspruch ausschöpfen kannst.
Es gibt aber einen Haken. Wenn das Arbeitsamt eine Prüfung deiner Einsatzfähigkeit verlangt und dir einen Gutachter bestimmt, kann es sein, dass man dir das ALG entzieht und du überhaupt gar kein Geld mehr bekommst.
Also sollte diese Prüfung eintreten, rate ich dir, dich wieder krankschreiben zu lassen, bevor das Gutachten in Kraft tritt. Für den Fall brauchst du noch einen Restanspruch auf AU, dann stelle sofort einen Antrag auf Reha, denn das Antragsdatum wird dein Eintrittsdatum in die volle Erwerbsminderung sein.

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