Hallo liebe Forenmitglieder.
Bei meinem Mann wurde Ende Februar 2015 ein Hirntumor diagnostiziert und daraufhin operiert. Er war seit der Diagnose nicht mehr arbeiten und hatte 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Danach 78 Wochen Krankengeld. Im August 2016 stellten wir Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Dieser wurde im Juli 2017 bewilligt. (Überbrückung erfolgte mit Arbeitslosengeld). Die Kündigung in seinem Job erfolgte erst mit Erhalt des Rentenbescheids, also im Aug. 2017.
Obwohl der Antrag wie o. geschrieben erst im Aug 2016 gestellt wurde, wurde die EM-Rente aber rückwirkend ab März 2015 bewilligt, liegt also noch innerhalb der 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Nun hat der ehem. Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nachträglich auch zu März 2015 beendet und fordert nun die ausgezahlte Summe der Lohnfortzahlung.
Ich bin inzwischen soweit informiert, dass die Differenz aus Krankengeld und Arbeitslosengeld (beides ist ebenfalls höher als die Rente) nicht zurückgezahlt werden muss. Aber wie verhält es sich mit dem Geld der Lohnfortzahlung? Darüber finde ich leider sehr widersprüchliche Informationen und weiß nicht so recht, wo wir uns jetzt hinwenden können/müssen.
Hatte jemand schon so einen Fall?
Viele Grüße, Mopo