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MoPo

Hallo liebe Forenmitglieder.

Bei meinem Mann wurde Ende Februar 2015 ein Hirntumor diagnostiziert und daraufhin operiert. Er war seit der Diagnose nicht mehr arbeiten und hatte 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Danach 78 Wochen Krankengeld. Im August 2016 stellten wir Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Dieser wurde im Juli 2017 bewilligt. (Überbrückung erfolgte mit Arbeitslosengeld). Die Kündigung in seinem Job erfolgte erst mit Erhalt des Rentenbescheids, also im Aug. 2017.

Obwohl der Antrag wie o. geschrieben erst im Aug 2016 gestellt wurde, wurde die EM-Rente aber rückwirkend ab März 2015 bewilligt, liegt also noch innerhalb der 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Nun hat der ehem. Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nachträglich auch zu März 2015 beendet und fordert nun die ausgezahlte Summe der Lohnfortzahlung.

Ich bin inzwischen soweit informiert, dass die Differenz aus Krankengeld und Arbeitslosengeld (beides ist ebenfalls höher als die Rente) nicht zurückgezahlt werden muss. Aber wie verhält es sich mit dem Geld der Lohnfortzahlung? Darüber finde ich leider sehr widersprüchliche Informationen und weiß nicht so recht, wo wir uns jetzt hinwenden können/müssen.

Hatte jemand schon so einen Fall?

Viele Grüße, Mopo

GinaLuci

Ist der Tumor gut oder bösartig?

Ist er jetzt wieder gesund? Warum war er seit der Diagnose (zwischendrin) nicht mehr arbeiten??

TabeaK

Ein AstroII ist ein boestartiger Tumor - wenn auch weniger als III und IV. Und bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente, ist davon auszugehen, dass der Patient nicht wieder gesund ist/es werden wird.

Soweit ich weiss kann ein Arbeitgeber nicht rueckwirkend die 6 Wochen Entgeltfortzahlung rueckfordern, da der Anspruch nicht rueckwirkend nichtig werden kann, obwohl die Rente bewilligt ist. Ich fuerchte aber, ihr werdet einen Arbeitsrechtler brauchen...

MoPo

Ich sollte vielleicht hinzufügen, dass es sich um volle unbefristete Erwerbsminderungsrente handelt.

@GinaLuci
Mein Mann hat einen Astrozytom II, ich persönlich finde die Beizeichnungen gut- bzw. bösartig hier eher irreführend und werde dazu nichts schreiben.
Er ist nicht gesund, darum bekommt er ja jetzt Erwerbsminderungsrente. Er war seit der Diagnose nicht mehr arbeiten, da er durch den Tumor gesundheitlich stark eingeschränkt ist.

MoPo

@TabeaK

Danke schonmal.. Ja ich fürchte auch, dass wir zu einer Rechtsberatung müssen, ich warte trotzdem mal ab, ob sich hier noch der ein oder andere Erfahrungsbericht findet.
LG

TabeaK

Ich bin recht sicher, dass in zu Euren Gunsten ausgehen wird - wenn ueberhaupt wird die Entgeltfortzahlung auf die Rente angerechnet, aber der AG hat nachtraeglich keinen Anspruch die Fortzahlung rueckzufordern, da dein Mann ja ganz offensichtlich krank war und zu diesem Zeitpunkt auch noch keine permanente Erwerbsminderung absehbar war.

Ich verstehe nicht, warum der AG das Arbeitsverhaeltnis nicht zum Ende der Entgeltfortzahlung beendet hat...

Aber ich bin natuerlich keine Anwaelting - daher ohne Gewaehr.

Rehsis

Guten Morgen MoPo,
das ist ja bei Euch recht ungewöhnlich gelaufen. Ich hoffe, Ihr habt eine Rechtschutzversicherung, ansonsten könnt Ihr auch Beratung und ggf. Rechtsbeistand bei Sozialverbänden wie z.B. VdK und SoVD bekommen. Die Mitgliedsbeiträge sind moderat und die Beratung kompetent und hilfreich.
In meinem Fall war es so, dass das Rentenverfahren zwei Jahre gedauert hat. In dieser Zeit erhielt ich 78 Wochen Krankengeld (beinhaltet auch die sechs Wochen Lohnfortzahlung), Krankengeldzuschlag vom Arbeitgeber und Übergangsgeld vom Arbeitsamt. Diese Lohnersatzleistungen wurden dann aus der Nachzahlung der EM-Rente und Betriebsrente an KK und Arbeitsamt zurückgezahlt. Der Arbeitgeber hätte auch Anspruch auf Rückerstattung des Krankengeldzuschlages, den musste er bei der Rentenversicherung geltend machen. Da die Nachzahlung aber nicht alle gezahlten Leistungen abdecken konnte, wurde jedoch keine Rückerstattung vorgenommen. Ich hatte zu der Zeit auch große Sorge, dieses Geld aus eigener Tasche zurückzahlen zu müssen, doch die Sachbearbeiterin bei der DRVB und auch die Personalabteilung meines Arbeitgebers haben mir versichert, dass so etwas nicht zu Lasten des erkrankten Versicherten gehen darf. Insofern drücke ich Euch die Daumen, dass das auch für Euren besonderen Fall gilt.
Viel Glück und alles Gute,
Iris

Otti

Guten Morgen mir erging es genauso,nach 78 krank ausgesteuert,dann nahtlosigkeitsgeld vom Arbeitsamt.Erwerbminderungsrente ich würde rückwirkend verrentet .Mein Arbeitgeber wollte von mir auch das Krankengeld zurück, versuchte auch bei der Rentenversicherung von der Nachzahlung was zu bekommen,das Geld wurde aber verteilt Krankenkasse und Arbeitsamt.Die Dame von der Rentenversicherung sagt zu mir das ist nicht rechtens,allso habe ich das ganze dem Anwalt übergeben,ging um 4800,Euro.
Das Ende von der Geschichte mein Arbeitgeber hat nach 2 Briefen vom Anwalt die Forderung zurück genommen, ich musste nichts zahlen.

Wünsch dir viel glück

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