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Thema: Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis
manu 61
07.11.2016 10:10:10
Hallo,
bei meinem Sohn 28 Jahre wurde vor 2,5 Jahren bei einem Zufallsbefund ein Astrozytom II diagnostiziert. Zuerst wurde beobachtet, Letzten Herbst wurde nach Veränderung eine kombinierte Strahlen- und Chemotherapie durchgeführt. Anschließend bis Juli 2016 noch Chemotherapie mit Temodal.
Erst später haben wir festgestellt, dass er bei der Einverständniserklärung zur Strahlentherapie auch unterschrieben hat, dass er danach nur Auto fährt, wenn ihm ein Facharzt die Fahrtauglichkeit attestiert. Das behandelnde Krankenhaus fühlt sich hier nicht zuständig. Nach langem Suchen haben wir nun einen niedergelassenen Neurologen gefunden, der alle halbe Jahr Tests macht und ein EEG. Danach gibt es immer wieder für ein halbes Jahr eine Fahrerlaubnis. Das kostst uns jedes Mal 50€. Nun haben wir beim HT erfahren, dass ein EEG nichts über evtl. bevorstehende Anfälle aussagt, die ja so gefährlich sind beim Autofahren. Er hatte vor und auch nach der Behandlung keine Anfälle oder sonstige Beschwerden.
Wir wohnen auf dem Land und das Autofahren bedeutet für meinen Sohn, die Freiheit sein Leben so zu gestalten, wie er es möchte und nicht auf Fahrdienste angewiesen zu sein.
Kennt sich jemand damit aus oder hat schon Ähnliches erlebt? Gibt es dazu irgendwelche rechtlichen Grundlagen?
In 3 Wochen ist der nächste Termin zum Test. Vielleicht kann die Fahrerlaubnis diesmal für längere Zeit ausgestellt werden.
Liebe Grüße
Manu
manu 61
Aziraphale
07.11.2016 11:51:13
Also bisher war hier immer nur die Rede von 3 Monaten Fahrverbot nach einer Operation. Versuche es mal mit der Suchfunktion zum Thema Fahrverbot oder Autofahren... Die rechtlichen Grundlagen muss der Neurologe aber auch kennen.

Nach einem Anfall sieht das anders aus: ein Jahr Anfallsfreiheit muss vorhanden sein, vorher darf man nicht fahren. Das ist bei meinem Mann der Fall. Allerdings haben wir keine Auflage, die Fahrtüchtigkeit bescheinigen lassen zu müssen. Wir werden alle 3 Monate in der Neurologie vorstellig, da wird ein EEG gemacht und anschließend findet ein Gespräch mit unserem Neurologen statt. Wenn alles gut geht, darf er nächstes Jahr im April wieder fahren...
Aziraphale
fasulia
07.11.2016 13:18:59
<<<Erst später haben wir festgestellt, dass er bei der Einverständniserklärung zur Strahlentherapie auch unterschrieben hat, dass er danach nur Auto fährt, wenn ihm ein Facharzt die Fahrtauglichkeit attestiert>>>
kann es sein dass diese Unterschrift nur die unmittelbare Zeit nach der Bestrahlung meinte? und sich keiner damit näher befasst hat, was tatsächlich unterschrieben wurde?

Wenn das Fahrverbot wirklich im Zusammenhang mit möglichen Anfällen steht, würde ich mich an ein Epilepsiezentrum wenden, dort gibt es spezielle Ärzte, die sich damit auskennen- haben mir bei nicht ganz normalen EEG Befund mit der sich die HÄ und der Neurologe nicht auskannten,eine Bescheinigung ohne dass ich dafür zahle, gegeben.
Die Auffälligkeiten waren normal nach 2 HirnOPs.
In BW gibt es in Tübingen, Freiburg,Ravensburg und Kehl-Kork Zentren
http://www.izepilepsie.de/home/index,id,47,selid,95,type,VAL_MEMO.html

wenn es im Zusammenhang mit der Bestrahlung steht, ist die Stelle bei der er die Unterschrift geleistet habt, die richtige Stelle. Begründung?
fasulia
manu 61
07.11.2016 14:53:57
Danke für die Antworten. Mein Sohn hatte bisher -Gott sei Dank- keine Ausfallserscheinungen, also auch keinen epileptischen Anfall. Der Aufklärungsbogen zur Strahlenbehandlung wurde letztes Jahr ziemlich unter Zeitdruck mit einem damals sehr erkälteten Arzt besprochen und unterschrieben. Es ist ja klar, dass man während der Bestrahlung und auch später während der Einnahme von Temodol nicht selbst Auto fährt. Der genaue Wortlaut zu diesem Punkt lautet:` Bei Hirntumorerkrankungen dürfen Sie in der Regel selbst kein Fahrzeug führen, nicht an Maschinen arbeiten und keine wichtigen Entscheidungen treffen. Sollte Ihr Zutand dies jetzt oder später dennoch gestatten, muss dies ein Facharzt bestätigen.´
Das Arzt des behnadelnden Krankenhaus meinte zwar, sie können dann schon wieder fahren. Schriftlich wollte er es uns aber nicht geben. Da sei ein niedergelassener Neurologe zuständig , hieß es.
Leider kennt sich der niedergelassene Neurologe da anscheinend auch nicht so aus. Auch haben wir diesbezüglich keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben gefunden.
Für uns ist das irgendwie alles nicht so recht nachvollziehbar.
Liebe Grüße
Manu
manu 61
Asmo
07.11.2016 15:36:53
Hi Manu

Ich würde das nochmals mit der Klinik abklären.
Ein Astro II mit epileptischen Anfällen dürfte kein Problem sein um nach einem Jahr wieder dauerhaft die Fahrerlaubnis zu erhalten. Sofern weiterhin die antiepileptischen Medikamente eingenommen werden.

Danach wird keine weitere Erlaubnis benötigt, sofern kein Rückfall. Am besten schriftlich geben lassen! Und wenn sich niemand findet, würde ich bei der Deutschen Epilepsievereinigung anrufen, die können euch sicher beraten und genau sagen was benötigt wird und wie ihr dazu kommt. Hier der Link zur Broschüre:

http://www.epilepsie-vereinigung.de/wp-content/uploads/2013/09/Epilepsie-und-F%C3%BChrerschein.pdf

Viele Grüsse
Asmo
Asmo
Prof. H. Strik
08.11.2016 22:11:49
Was man in der Klinik unterschrieben hat tut nichts zur Sache, und von einer Fahrtauglichkeit nur für 6 Monate habe ich auch noch nie gehört. Solange keine neue Operation am Gehirn erforderlich ist und keine Anfälle auftreten kann Ihr Sohn Auto fahren. Die Bescheinigung vom Neurologen ist eine zusätzliche Absicherung, muss aber nicht zwingend sein.

Prof. Dr. med. Herwig Strik
Neurologie Uni Marburg
Prof. H. Strik
Smarty66
09.11.2016 10:58:04
Hallo Manu,

bei meinem Mann wurde das Glio erst durch einen Epi-Anfall festgestellt und es konnte "nur" eine Biopsie gemacht werden. In der Uniklinik Tübingen hat er noch weitere Epi-Medis (Lamotrigin, Apydan) bekommen.

Autofahren durfte er erst nach einem Jahr ohne Epi-Anfall. Die Uniklinik Tübingen hatte dann (7/15) nichts dagegen, nur sollte es vom Neurologen bestätigt werden. Das haben wir auch in dem Bericht stehen.

Und auch vom Neurologen haben wir das o.k. mit dem Autofahren - er hat uns dies auch im Bericht an den Hausarzt reingeschrieben.

Seid ihr auch in Tübingen in Behandlung?
Und daß ihr nur für ein 1/2 Jahr eine Fahrerlaubnis bekommt, ist eigentlich nicht üblich.
Autofahren nach einer Hirn-OP ohne Epi-Anfall ist normalerweise nach 3 Monaten möglich und nach einem Anfall erst nach 1 Jahr. Habe einen Info-Link gefunden:
www.medical-tribune.de/medizin/fokus-medizin/artikeldetail/dgn-2011-wann-neuropatienten-wieder-ans-steuer-duerfen.html

LG smarty

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Diagnose Glioblastom 7/14 links frontal - seit 11/14 durchgehend Chemo mit Temodal. MRT's sind stabil !
Smarty66
manu 61
09.11.2016 13:18:41
Hallo smarty,
vielen dank für deine Antwort. Wir sind in Stuttgart in Behandlung. Doch leider bekommen wir dort immer nur sehr wenige Infos (auch zum Gesundheitszustand). Keiner kennt sich da richtig aus und jeder verweist nur an den nächsten Arzt und der wieder zurück. Deshalb bin ich froh, dass man hier mal Infos bekommt, mit denen man auch etwas anfangen kann. Sicherlich ist eine halbjährliche Kontrolle mitt EEG eine sinnvolle und auch wichtige Sache bei Hirntumorpatienten. Doch warum wir dafür im Jahr noch 100€ extra bezahlen sollen, verstehe ich nicht. Eine kurze Bestätigung eines Arztes zur Fahrerlaubnis kostet nicht so viel.


Hallo Prof. Strik,
vielen dank für Ihre Aussage zum Thema Autofahren. Ich glaube unsere Ärzte kennen sich mit diesem Thema einfach nicht aus. Wir werden auf jeden Fall die Sache beim nächsten Termin nochmals zur Sprache bringen.
Für einen jungen alleinstehenden Mann im ländlichen Raum ist Autofahren können ein Stück Freiheit und Lebensqualität!
LG Manu
manu 61
Smarty66
09.11.2016 15:39:43
Liebe Manu

wir haben gar nichts bezahlen müssen - wie gesagt, der Neurologe hat es im Bericht an unseren Hausarzt reingeschrieben und wir haben die Kopie davon. Zum EEG müssen wir auch 2x im Jahr - aber gsd. alles o.k.

Eigentlich ganz unglaublich, so ein Haufen Geld dem Neurologen bezahlen zu müssen.

Und nach 1 Jahr Fahr-Abstinenz mußte er sich wieder ans Autofahren "gewöhnen". Hatte anfangs Bammel,wenn er allein gefahren ist. Aber es ist bis heute kein Problem.
Aber genau das war schön für ihn, daß er nicht mehr chauffiert werden mußte.

LG smarty




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Smarty66
Smarty66
13.11.2016 17:57:52
Hallo Manu

habe dir eben einen Link zu einem MVZ in eurer Nähe geschickt.
Vielleicht könnt ihr den Arzt wechseln. Zu jemandem der deinem Sohn nicht so viele Steine in den Weg legt.
Hoffe, es klappt !

LG und alles Gute
smarty


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Diagnose Glioblastom 7/14 links frontal - seit 11/14 durchgehend Chemo mit Temodal und seit 1/15 Methadon. MRT's sind bis jetzt stabil !
Smarty66
manu 61
13.11.2016 21:52:51
Hallo Smarty,
wir haben lange nach einem Neurologen in unserer Nähe gesucht, doch leider nehmen viele keine neuen Patienten mehr auf oder nur Privatpatienten.
Wir werden auf jeden Fall unseren Neurologen bei unserem nächsten Termin am 1. Dez. nochmals auf diese Sache hinweisen.
LG
und auch für euch alles Gute
Manu
manu 61
manu 61
03.12.2016 21:45:34
Hallo,
ich wollte mich nur kurz melden, wie die Sache weiterging. Mein Sohn war also vorgestern beim Neurologen zum EEG und Test für die Fahrerlaubnis. Er hat dem Neurologen alle eure Argumente dargelegt, dass dies eigentlich nicht nötig sei. Er hat aber in seinem `schlauen Buch´ zur Fahrerlaubnis nachgelesen und gemeint, dass die Tests notwendig sind. Diesmal hat er ihm dann eine Fahrtauglichkeit für 1 Jahr bescheinigt. Heute kam der Brief mit der Post sowie eine Rechnung von 50,70€. Ich werde die Rechnung für meinen Sohn bezahlen, denn für ihn ist Autofahren sehr wichtig. Er ist jedoch auch sehr vorsichtig und verantwortungsvoll und möchte auf keinen Fall irgendjemand gefährden.
Nun haben wir 1 Jahr Zeit darüber nachzudenken, wie wir es weiterhin machen wollen. Immerhin haben wir ja nun einmal 50 € im Jahr gespart.
Liebe Grüße
Manu
manu 61
Etnhh
15.12.2016 22:39:57
Bei mir ebenfalls Astro II Zufallsbefund.

Mein Fahrverbot bedingt sich juristisch 3 Monate post OP sowie unter der Bestrahlung.

Die OP ist am 3.1.17 - 3 Monate her, die Bestrahlung endet am 28.12.16

Also fahre ich ohne weitere Einverständniserklärung danach sofort wieder ;)
Etnhh
Forever
16.12.2016 09:40:46
Hallo Manu,

meine Frau wurde nach Glio-Diagnose operiert und bestrahlt. Es gab nur die ärztliche Empfehlung, für die Dauer von 3 Monate kein Fahrzeug zu führen, um sich für evtl. auftretende Anfälle abzusichern. Das war's.

Ein Fahrverbot kann nienicht von einem Arzt ausgesprochen werden, egal was man dort unterschrieben hat. Ich halte dies nur für eine rechtliche Absicherung der Ärzte, dass auf die Gefahren hingewiesen wurde. Ein verbindliches Fahrverbot kann nur behördlich ausgesprochen werden. Eben die Stelle, die auch die Fahrerlaubnis erteilt. Und auch eine ärztliche Untersuchung in diesem Zusammenhang kann nur behördlich angeordnet werden; auch hier nur nach Auffälligkeiten, nicht auf bloßen Verdacht. Das ist mein Kenntnisstand.

Ich würde die üblicherweise empfohlenen 3 Monate nach OP bzw. Bestrahlung einhalten und mich dann bei ausbleibenden Folgen (z.B. Anfälle) wieder über die Bewegungsfreiheit mit dem Auto auf dem Land freuen :-)

Alles Gute
Forever
asteri1
16.12.2016 16:15:35
Ja, ein Führerscheinentzug kann nur behördlich oder per Gerichtsbeschluss erteilt werden. Nach einer Sperrfrist kann man dann einen Antrag stellen, auf Wiedererlangung des Führerscheins.
Je nach Sachverhalt kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Abstinenztest ( Urinkontrolle oder Haaranalyse) und/oder eine MPU anordnen. Im Rahmen der MPU ergeht ein Gutachten mit einer Empfehlung- an die sich die Fahrerlaubnisbehörde im allgemeinen auch hält. Das heißt, wenn man die MPU bestanden hat, kann man davon ausgehen den Führerschein wieder ausgehändigt zu bekommen.
asteri1
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