Hallo,
bei meinem Sohn 28 Jahre wurde vor 2,5 Jahren bei einem Zufallsbefund ein Astrozytom II diagnostiziert. Zuerst wurde beobachtet, Letzten Herbst wurde nach Veränderung eine kombinierte Strahlen- und Chemotherapie durchgeführt. Anschließend bis Juli 2016 noch Chemotherapie mit Temodal.
Erst später haben wir festgestellt, dass er bei der Einverständniserklärung zur Strahlentherapie auch unterschrieben hat, dass er danach nur Auto fährt, wenn ihm ein Facharzt die Fahrtauglichkeit attestiert. Das behandelnde Krankenhaus fühlt sich hier nicht zuständig. Nach langem Suchen haben wir nun einen niedergelassenen Neurologen gefunden, der alle halbe Jahr Tests macht und ein EEG. Danach gibt es immer wieder für ein halbes Jahr eine Fahrerlaubnis. Das kostst uns jedes Mal 50€. Nun haben wir beim HT erfahren, dass ein EEG nichts über evtl. bevorstehende Anfälle aussagt, die ja so gefährlich sind beim Autofahren. Er hatte vor und auch nach der Behandlung keine Anfälle oder sonstige Beschwerden.
Wir wohnen auf dem Land und das Autofahren bedeutet für meinen Sohn, die Freiheit sein Leben so zu gestalten, wie er es möchte und nicht auf Fahrdienste angewiesen zu sein.
Kennt sich jemand damit aus oder hat schon Ähnliches erlebt? Gibt es dazu irgendwelche rechtlichen Grundlagen?
In 3 Wochen ist der nächste Termin zum Test. Vielleicht kann die Fahrerlaubnis diesmal für längere Zeit ausgestellt werden.
Liebe Grüße
Manu